ADB:Thierberg, Konrad von (der Ältere)
der Jüngere, zwei einem hohenlohischen Vasallengeschlechte entsprossene Brüder, haben in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im preußischen Zweige des deutschen Ordens in verschiedenen hohen Aemtern, zuletzt auch als Landmeister an der Spitze der dortigen Verwaltung gestanden und sich sowol um den Abschluß der Unterwerfung und um die Sicherung des Landes, als auch um seine Colonisation und Cultivirung sehr hohe Verdienste erworben. Der ältere Bruder erscheint in Urkunden, die hierfür allein maßgebend sind, nachdem er mehrere Komturämter bekleidet hatte, 1270 als Landkomtur des Culmerlandes und zugleich als Vicelandmeister, endlich vom Herbst 1273 bis zum Sommer 1279 als Landmeister selbst, worauf er nach Ablegung dieses Amtes aus der Geschichte verschwindet; der jüngere Bruder war Marschall von Preußen von 1273 bis gegen den Herbst 1283, während welcher Zeit er dreimal die Stellvertretung des Meisters führte, darunter zweimal für seinen Bruder, der am Anfang und am Ende der eigenen Regierungszeit nicht in Preußen weilen konnte, Landmeister endlich war er von Ende 1283 bis Anfang 1287 und gleich darauf noch einmal, wol nur kurze Zeit, wieder Marschall. Obgleich in der fünfzig Jahre später geschriebenen Hauptquelle für die Geschichte jener Zeit nicht immer volle Klarheit darüber herrscht, welcher der beiden Brüder für einzelne Unternehmungen als Führer gemeint ist, so ist doch im allgemeinen sicher, daß der ältere Bruder (häufiger wol, als die Quelle erkennen läßt, unter Mitwirkung des dem Kriegswesen im Orden vorstehenden Marschalls) die Niederwerfung des großen Preußenaufstandes vollendet, die nicht allzu schwierige Bezwingung der beiden littauischen Gaue Nadrauen und Schalauen (um obern Pregel und untere Memel) durchgeführt und den Kampf gegen die kräftigeren Sudauer (südlich von Nadrauen) begonnen hat. Der jüngere Bruder dagegen hat durch die Vollendung dieses Sudauerkampfes die Unterwerfung des „Preußenlandes“ abgeschlossen (1283) und dann sofort den Krieg gegen die östlichen Nachbarheiden, die Littauer, welcher in seinen weiteren Entwickelungen dem Orden und seinem Staate so verhängnißvoll werden sollte, durch mehr oder weniger glückliche Raubzüge bis nach Wilna und nach Grodno hin eingeleitet. – Auf alle bereits früher unterworfenen Landschaften erstrecken sich die Landverschreibungen beider Meister, die besonders für eingeborene Preußen überaus zahlreich vorliegen; und ebenso wurden vom zweiten Konrad die Verhältnisse der im Ordenslande angesessenen polnischen Ritter und die des Haupttheiles der deutschen Lehnsleute von neuem grundgesetzlich geregelt. Von Städten, die sich, wie es noch lange beim Orden in Preußen Brauch war, fast völlige Selbständigkeit und immer freiere Bewegung gewährender Privilegien von beiden Thierberg zu erfreuen hatten, seien Thorn (Altstadt und Neustadt), [3] Elbing, Rehden, Königsberg-Altstadt und Marienburg erwähnt. Daß aber auch die Erbauung der Burg zu Marienburg, des spätern Ordenshaupthauses, dem ältern Th. zuzuschreiben wäre, muß zurückgewiesen werden, denn die einzige schriftliche Ueberlieferung darüber weist mit ihrem Jahre (1280) auf den Nachfolger in der Landmeisterwürde hin.
Thierberg: Konrad v. Th. der Aeltere und