Zum Inhalt springen

ADB:Thielau, Wilhelm Erdmann Florian von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Thielau, Wilhelm Erdmann Florian von“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 746–750, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Thielau,_Wilhelm_Erdmann_Florian_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 23:12 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Thiele, Heinrich
Band 37 (1894), S. 746–750 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Wilhelm Erdmann Florian von Thielau in der Wikipedia
Wilhelm Erdmann Florian von Thielau in Wikidata
GND-Nummer 104081120
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|37|746|750|Thielau, Wilhelm Erdmann Florian von|Paul Zimmermann|ADB:Thielau, Wilhelm Erdmann Florian von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=104081120}}    

Thielau: Wilhelm Erdmann Florian v. Th., braunschweigischer Staatsmann, wurde am 19. Mai 1800 zu Sickte geboren, † 1865. Er stammte aus einer alten, in der sächsischen Lausitz angesessenen Familie. Zuerst nach Braunschweig kam Karl Florian v. Thielau, der, ein Sohn Karl Joh. Erdmann’s v. Thielau auf Neu-Döbern bei Kalau, 1777 als Stallmeister angestellt, 1802 zum Oberstallmeister befördert wurde und bei dem Herzog Friedrich Wilhelm eine große Vertrauensstellung einnahm. Er hatte sich mit Sophie Helene v. Honrodt, einer Tochter des am 7. September 1789 verstorbenen Schatzraths v. Honrodt, verheirathet. Durch ihn ist wohl auch der jüngere Bruder nach Braunschweig gezogen, der sich am 23. Januar 1790 mit der anderen Tochter v. Honrodt’s, Antoine Wilhelmine [747] († am 7. Mai 1807), vermählte und durch sie in den Besitz des Ritterguts Nieder-Sickte gelangte. Aus letzterer Ehe stammte Wilhelm Erdmann Florian v. Th. Nachdem dieser kurze Zeit ein Gymnasium in Berlin besucht hatte, ging er im Juni 1810 auf die sächsische Landesschule zu Schulpforta über, wo ihn hauptsächlich die exacten Wissenschaften anzogen. Insbesondere fand hier sein scharfer und klarer Verstand Nahrung in der Mathematik, deren Studium er sein ganzes Leben hindurch mit Eifer betrieb. Von Schulpforta im März 1816 mit dem Reifezeugniß für Universitäten entlassen, bezog er zunächst die Bergakademie zu Freiberg, um sich der Bergwerkswissenschaft zu widmen. Dann besuchte er von Michaelis 1818 bis Ostern 1821 die Universität Göttingen, wo er sich vor allem mit cameralistischen und nationalökonomischen Studien beschäftigte. Er ging dann wieder nach Freiberg zurück und wurde hier, zum Bergamtsauditor ernannt, bis Ende des Jahres 1822 beschäftigt. Darauf wandte er sich nach Braunschweig, wo er unterm 23. Januar 1823 als Auditor bei der Bergwerkssection der fürstlichen Kammer zugelassen wurde. Am 18. März 1828 als Landesökonomie- und Kammerassessor angestellt, trat er jedoch schon am 18. November des folgenden Jahres aus dem Staatsdienste wieder aus, da er ihm unter der Mißregierung Herzog Karl’s II. um so weniger Geschmack abgewinnen konnte, als er als Besitzer des Ritterguts Sickte, das ihm sein Vater († am 29. November 1825) schon 1824 abgetreten hatte, Mitglied der Landstände war und in deren Streite gegen die Gewaltmaßregeln der Regierung fest und entschieden auf ständischer Seite stand. Er dachte daran, in preußische Dienste zu gehen und verkaufte im August 1830 auch sein Rittergut an R. v. Veltheim. Als aber dann nach der Uebernahme der Landesregierung durch Herzog Wilhelm eine bessere Zeit angebrochen war, ließ sich v. Th. auf ausdrücklichen Wunsch des Fürsten bewegen, wieder in den braunschweigischen Staatsdienst zu treten, und er hat dann an den segensreichen Reformen der Folgezeit in hervorragender Weise Antheil genommen. Zunächst erhielt er am 5. October 1830 die alte Stellung wieder, doch wurde er zwei Jahre darauf (am 18. December 1832) zum Finanzrathe befördert. Seine Thätigkeit war zunächst der Landesökonomiecommission gewidmet, wo es galt, die Landwirthschaft aus den Banden zu befreien, in denen sie Gemeinsamkeiten, Lasten und Dienste allerlei Art gefesselt hielten. Schon in der neuen Landschaftsordnung vom 12. October 1832 (§ 36) war die Ablösbarkeit jener Rechte ausgesprochen und ein Gesetz verheißen, das alle diese Fragen regeln sollte. Seine Ausarbeitung war v. Thielau’s Werk, und schon dem am 30. Juni 1883 zusammentretenden Landtage konnten die betreffenden Gesetzesvorlagen gemacht werden, die dann auch Annahme fanden und als Ablösungsordnung und neue Gemeinheitstheilungsordnung unterm 20. December 1834 veröffentlicht wurden. Sie haben sich, wie zur Zeit allgemein anerkannt wird, auf das beste bewährt und nicht zum mindesten die jetzige glänzende Lage des braunschweigischen Bauernstandes begründet, der von den auf ihm ruhenden Fesseln durch v. Thielau’s agrarpolitische Thätigkeit in so früher Zeit und in so schneller, gründlicher und gerechter Weise befreit wurde, wie es wol in keinem anderen deutschen Lande der Fall gewesen ist. Die Ausführung jener Gesetze fiel der Landesökonomiecommission zu, die zu dem Zwecke nach v. Thielau’s Vorschlägen neu organisirt wurde (Gesetz, die Organisation und den Geschäftskreis der herzoglichen Landesökonomiecommission, sowie das Verfahren in Separations- und Ablösungssachen betreffend, ebenfalls vom 20. December 1834). Einige Jahre blieb v. Th. noch bei dieser Behörde und leitete hier die wichtige Ausführung der von ihm geschaffenen Gesetze auf eine gute Bahn. Hierdurch wie durch seine Thätigkeit im braunschweigischen Landtage, in den v. Th. 1833 von dem gemeinschaftlichen [748] Wahlcollegium der drei Standesclassen gewählt war, und in dem er im allgemeinen die Sache der Regierung in offener, geschickter und sachkundiger Weise vertreten hatte, war inzwischen die hervorragende Befähigung v. Thielau’s an maßgebender Stelle erkannt worden, und es erfolgte unterm 12. Juni 1835 seine Berufung als Ministerialrath und Geheimsecretär in das herzogliche Staatsministerium. So verdienstlich er auch in dieser Stellung wirkte, so gelang es einem schlauen, intriganten Collegen, der in ihm einen gefährlichen Nebenbuhler sah, um so leichter ihn daraus zu entfernen, da v. Th. die gefälligen, nachgiebigen Formen fehlten, und er, eine ehrliche, gerade Natur, die Ziele, die er sich gesteckt hatte, mit eiserner Consequenz verfolgte, Einreden und Widerspruch aber, der ihm unberechtigt erschien, oft schroffer, als nöthig und mitunter klug war, abzufertigen liebte. Da ihm unterm 29. December 1837 die Directorialgeschäfte der herzoglichen Baudirection übertragen waren, so hatte er u. A. auch die Chaussee- und Wegebauten des Herzogthums zu leiten. Hier wurde die Art, wie er einen geringfügigen, persönlichen Wunsch des Herzogs unbeachtet ließ, von seinem Widersacher geschickt benutzt, um ihn bei dem Fürsten mißliebig zu machen. So wurde er denn plötzlich im Ministerium entlassen und unterm 6. Januar 1842 zum Director der Direction der Berg- und Hüttenwerke bei herzoglicher Kammer ernannt. Aber er ließ sich dadurch nicht verbittern und in seinem Eifer, dem wahren Landeswohle zu dienen, nicht im geringsten beeinträchtigen; auch die Versuche, die wol von einer im Gegensatz zu der Regierung stehenden Adelspartei gemacht wurden, ihn für sich und ihre Sonderinteressen zu gewinnen, blieben bei ihm erfolglos. Die Leitung des Berg- und Hüttenwesens besorgte er mit Sachkunde ohne büreaukratische Befangenheit. Die Wissenschaft dieses Faches hat er stets mit Eifer verfolgt und durch eigene Versuche zu fördern gestrebt. Aber dennoch übersah er nicht die Nachtheile, die dem Staate durch das Betreiben von Gewerbe und Kaufmannschaft leicht erwachsen, und er war daher nicht abgeneigt, einzelne Gewerke des Staatsguts zu verkaufen, wenn dies günstig und ohne Schaden für die auf sie angewiesenen Unterthanen geschehen konnte. Ueberhaupt beurtheilte er die hier in Betracht kommenden Fragen nicht von einseitigem Fachinteresse aus. Er hatte durch unermüdliches, gründliches Studium nicht nur der einschlagenden Litteratnr, sondern vor allem auch der realen Verhältnisse sich eine tiefe Einsicht in die Lebensbedingungen und stets sich neu gestaltenden Interessen der Gewerbe und des Handels erworben und so auf diesem Felde einen weiten, freien Blick erhalten, der nicht am Einzelnen haftete, sondern das Ganze übersah. Diesen zu bethätigen, fand er besonders Gelegenheit, seit er als Nachfolger des zum Geheimrath beförderten, ihm befreundeten v. Geyso unterm 16. März 1848 zum Finanzdirector ernannt worden war. Daneben behielt er den Vorsitz in der Direction der Berg- und Hüttenwerke, und er blieb bei dieser Behörde auch, als durch das Gesetz vom 19. März 1850 die Organisation der Finanzverwaltung neu geregelt und ihm unterm 8. Juni 1850 das Präsidium in dem Finanz- und Steuercollegium, sowie in der Zoll- und Steuerdirection übertragen wurde. So lag denn das ganze Finanz-, Zoll- und Steuerwesen des Landes in seiner inneren Verwaltung wie in seinen Beziehungen nach außen im wesentlichen in seinen Händen. Die Steuern des Landes wurden fast sämmtlich unter seiner Verwaltung neu regulirt; er brachte eine früher nicht gekannte Klarheit, Ordnung und Sicherheit in die Finanzverwaltung, die nicht wenig dazu beitrug, den Credit des Landes zu heben und zu festigen und die glücklichen Finanzverhältnisse zu schaffen, deren sich der braunschweigische Staat noch heutigen Tages erfreut. Vor allem war dies aber nur dadurch möglich, daß er die Entwicklung der Gewerbe und des Handels mit bestem Erfolge zu fördern und zu [749] stärken sich bemühte. Wie einst die Landwirthschaft, so suchte er jetzt auch sie aller hemmenden Fesseln und Schranken zu entledigen und ihre Absatzgebiete nach Möglichkeit zu erweitern. Im J. 1841 hatte sich Braunschweig ohne den gleichzeitigen Beitritt Hannovers dem Zollvereine angeschlossen. Es war dies jedenfalls ein übereilter Schritt, der ohne Mitwirkung v. Thielau’s infolge von mancherlei Mißhelligkeiten, die zwischen Hannover und Braunschweig bestanden, gemacht war und bei der geographischen Gestalt des Herzogthums für dieses arge Uebelstände hervorrief. Diese, so viel wie möglich, zu beseitigen, war nun das angelegentlichste Bestreben v. Thielau’s, der Braunschweig bei allen Zollvereinsverhandlungen vertrat und hier einen Einfluß besaß, der über das Gewicht des von ihm vertretenen Landes weit hinausreichte. So wurde durch ihn vor allem der Anschluß des Steuervereins (Hannovers und Oldenburgs) an den Zollverein vermittelt, der mit dem Anfang des Jahres 1854 in Kraft trat und für Braunschweig von ungeheuerem Vortheile war. Schon 1848, als die Nationalversammlung in Frankfurt tagte, wurde v. Th. als Commissar der Regierung im Juli dorthin geschickt, um bei den Verhandlungen über die Vereinigung Deutschlands zu einem Zollgebiete die braunschweigischen Interessen zu vertreten. Daß dieses Ziel erreicht und der Verkehr im Innern des großen Vaterlandes von dem Hinderniß der abgesonderten Zollverwaltungen völlig befreit würde, daran hatte kein anderes deutsches Land ein größeres Interesse, als bei seinen verwickelten und lästigen Grenzzollverhältnissen das Herzogthum Braunschweig. Daher widmete v. Th. dieser Aufgabe, deren Erfüllung ihm die praktische Grundlage der ganzen politischen Einigung zu bilden schien, alle seine Kräfte. In bezeichnender Weise hat er später (1851) in Bezug hierauf geschrieben: „Durch meine Berufsgeschäfte darauf hingewiesen, die Einheitsidee zunächst von der Seite der materiellen Interessen (der Gewerbe, des Verkehrs und der Finanzen) zu ergreifen, hielt ich dafür, daß das Werk damit beginnen, geheißen haben würde, den Stier bei den Hörnern zu erfassen, und sah verdrießlich zu, wie die Zeit in der Paulskirche mit den Grundrechten vergeudet und ein Phrasenschwarm erregt wurde, zu dessen Abwehrung der Feind seinem Instincte nach nur die Haut schüttelte, aber nicht die Hörner gebrauchte.“ Als gegen das Ende des Jahres der Vertreter des vierten braunschweigischen Wahlbezirks, Kaufmann Stolle, sein Mandat niederlegte, wurde dieses v. Th. übertragen. In einem offenen Briefe, in dem er sich unterm 29. December 1848 darum bewarb, bekannte er sich als überzeugten Anhänger des constitutionell-monarchischen Princips, und wünschte er, den König von Preußen als das Oberhaupt des kräftigsten der einzelnen deutschen Staaten zu einem erblichen Reichsoberhaupte zu erheben; auf diese Weise glaubte er auch die Selbständigkeit jedes kleineren Staates, die er erhalten wissen wollte, am verläßlichsten gewahrt zu sehen. Er schloß sich demgemäß der Partei Heinrich’s v. Gagern, dem rechten Centrum und später der Casinopartei, an und gehörte zu den 65 Abgeordneten, den Gagern, Dahlmann u. s. w., die am 20. Mai 1849 aus der Versammlung ausschieden, als sich der Verwirklichung ihrer Ideen zur Zeit unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstellten. Im Juni 1849 betheiligte sich v. Th. auch an den Verhandlungen in Gotha und im folgenden Jahre erschien er wieder als Abgeordneter im sogenannten Unionsparlamente in Erfurt. Als nach Abschluß des preußisch-französischen Handelsvertrages der Fortbestand des Zollvereins durch die Regierungen von Baiern, Hannover und Württemberg gefährdet war, wirkte v. Th. nicht nur als braunschweigischer Vertreter bei den Verhandlungen der Staaten unermüdlich für die Erneuerung im alten Bestande und Ablehnung des von Graf Rechberg beantragten Eintritts Oesterreichs in den Verein, sondern er trat auch zugleich publicistisch in dieser Frage auf mit der [750] von ihm anonym herausgegebenen Schrift: „Der Zollverein Deutschlands und die Krisis, mit welcher er bedroht ist“ (Braunschweig 1862/63, 1. und 2. Heft). Sein Bemühen war nicht vergeblich; der Zollverein blieb in gewünschter Weise bestehen. Die hohen Verdienste v. Thielau’s hierbei erkannte seine eigene Regierung durch die Ueberreichung eines Ehrengeschenkes, die preußische durch eine hohe Ordensverleihung in ehrendster Weise an. Schon früher hatte v. Th. eine Schrift über „die gemeinschaftliche Productionssteuer von Salz und Rübenzucker in Deutschland“ (Braunschweig 1851) veröffentlicht, vorzugsweise eine Frucht seiner Frankfurter Commissionsthätigkeit; doch haben die hier behandelten Fragen, insbesondere die Aufhebung des Salzmonopols, ihn noch in späterer Zeit lebhaft beschäftigt. Das Vertrauen der Gewerbetreibenden des Herzogthums besaß v. Th. in so hohem Grade, daß sie ihn 1857 und dann bis zu seinem Tode als Abgeordneten zu der Landesversammlung wählten, der er aber schon seit 1852 als Vertreter der Stadt Braunschweig wieder angehört hatte. Hier trat er besonders in finanziellen und nationalökonomischen Fragen hervor, wo sein Wort stets von der größten Geltung war. Seine Rede war schlicht und sachlich; hohle Phrase war ihm verhaßt. Ihn beseelte ein fester Muth der Ueberzeugung, der ihn ohne Rücksicht auf die Wirkung nach oben oder unten das von ihm für wahr Erkannte furchtlos aussprechen ließ. Eitelkeit und Eigennutz waren ihm fremd. Er wollte nur der Sache dienen und die Aufgaben fördern, die ihm Beruf und Neigung stellten, und in deren Erfüllung er seine ganz ungewöhnliche Arbeitskraft bethätigte. Leider sollten die letzten Jahre seines Lebens noch durch einen unangenehmen Mißerfolg getrübt werden. Der gute Klang seines Namens hatte wohl vor allem verursacht, daß sich 1857 ein Actienunternehmen, „die Waldeck’sche Kupfergesellschaft“ bildete, in deren Verwaltungsrathe v. Th. der Vorsitz übertragen wurde. Da sich die Annahmen über die Nachhaltigkeit und Reichhaltigkeit der Erze, die sich auf die Urtheile anerkannter Autoritäten stützten, dennoch nicht bewährten, so verunglückte das Unternehmen in kurzer Zeit; schon 1862 mußte die Liquidation der Gesellschaft beschlossen werden. v. Th. selbst hatte dabei große Verluste; ungleich mehr aber kränkte ihn der Schaden, den andere dadurch erlitten. Freunde von ihm waren der Ansicht, daß der Kummer hierüber sein Leben verkürzt hätte. Er starb an Herzlähmung am 12. November 1865. Bald nachher beschloß die Handelskammer zu Braunschweig, ihm als ein bleibendes Zeichen ihrer Dankbarkeit ein öffentliches Denkmal zu errichten. Es bestand aus seiner lebensgroßen Broncebüste, die jetzt auf seinem Grabe Aufstellung gefunden hat. v. Th. hat sich zweimal verheirathet, am 22. September 1835 mit Auguste Wilhelmine Karoline v. Löhneysen, einer Tochter des Oberforstmeisters August Friedrich Albrecht v. Löhneysen, die am 23. October 1849 gestorben ist, und am 26. August 1855 mit deren älterer Schwester Albertine v. Löhneysen, die ihn bis zum 29. Mai 1893 überlebte. Aus erster Ehe stammte eine Tochter Louise, die sich 1864 mit dem anhaltischen Landrathe Ernst Wilh. Friedr. v. Krosigk vermählte, und ein Sohn (Wilhelm Otto) Florian v. Thielau, der am 18. December 1840 geboren und am 21. Juli 1886 zu Weimar als königlich preußischer Gesandter und bevollmächtigter Minister an den thüringischen Höfen gestorben ist.

Vgl. den Nekrolog (von Wilh. Bode) in der deutschen Reichszeitung vom 25. November 1865, Nr. 321. - Acten des herzoglichen Staatsministeriums in Braunschweig und des Landeshauptarchivs in Wolfenbüttel. – Mittheilungen des Regierungsassessors v. Krosigk, eines Enkels v. Thielau’s.