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ADB:Taxis, Anton von (kaiserlicher Hofpostmeister)

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Artikel „Taxis, Anton von“ von Josef Rübsam in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 482, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Taxis,_Anton_von_(kaiserlicher_Hofpostmeister)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:24 Uhr UTC)
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Taxis: Anton von T., Sohn des Christoph und Neffe des Seraphin von T. (S. 521), wirkte unter den Kaisern Maximilian I. und Karl V. als Postmeister, und zwar anfänglich in Augsburg. Später bekleidete er das Amt eines Hofpostmeisters König Ferdinand’s, in welcher Stellung er während der Jahre 1529–1545 nachweisbar ist. Im J. 1533 beantragte Anton die Errichtung einer Post zwischen Trient und Venedig. Für die auf dieser Strecke erforderlichen drei Posthalter wurden je 18 Kronen jährliche Entlohnung beansprucht. Von Venedig nach Rom lag damals keine Ordinaripost. Doch fand sich alle vier, acht oder zehn Tage Gelegenheit zu einer couriermäßigen Beförderung von Briefen zwischen Venedig und Rom. Das Porto für den einzelnen Brief auf dieser Strecke betrug nach der Größe desselben, einen Gulden, eine Krone, einen Ducaten oder mehr. Ein eigner Courier von Venedig nach Rom kostete, wenn er drei Tage brauchte, 16 Kronen, wenn er die Strecke in zwei Tagen bewältigte, 25 Kronen; ebenso groß war die Taxe für den Rückweg. Am 7. September 1534 befahl König Ferdinand die Anlage einer eigenen Post zwischen Trient und Rom, welche nach der Wahl des Papstes Paul III. (13. October 1534) wieder aufgehoben wurde, da ohnedem Kaiser Karl V. zwischen beiden Städten eine regelmäßige Postverbindung unterhielt.

Am 20. August 1535 erschien eine neue Postordnung König Ferdinand’s, welche eine schnellere und sichere Beförderung der Regierungserlässe bezweckte und besonders bei den täglich sich mehrenden Kriegsangelegenheiten von Bedeutung war. Hiernach unterstand der Hofpostmeister und seine Bediensteten dem obersten Kanzler, dem jede Post uneröffnet eingehändigt werden mußte. Ohne Signatur des obersten Kanzlers oder seines Secretärs durfte keine Post abgefertigt werden. Bei eiligen Sachen brachte man auf den Postzetteln (s. den Art. Gabriel) „etlich Cito, vnnd so die Sachen mer als der Eyl bedurfften zu denselben Cito ain Justicia“ an. Die dem Hofpostmeister unterstellten Hauptpostämter waren damals Wien, Prag, Trient, Innsbruck und Augsburg. Hofpostmeister Anton von T. starb am 13. Februar 1545 zu Wien. Sein Sohn Christoph bekleidete unter den Königen Ferdinand I. und Maximilian II. dasselbe Amt, bei dessen Verwaltung er u. a. von Johann Baptista v. Paar unterstützt wurde, dessen Familie später in Oesterreich eine ähnliche Stellung zur Post einnahm, als die Taxis im Reiche und den Niederlanden.

Oberleitner, Oesterreichs Finanzen unter Ferdinand I. Im Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen XXII, 61 ff. Wien 1860. – Ilwof, Das Postwesen in seiner Entwicklung bis zur Gegenwart S. 46 ff. Graz 1880. – E. Rosenthal, Die Behördenorganisation Kaiser Ferdinand I. Im Archiv für österreichische Geschichte LXIX, 203. Wien 1887. – Rübsam, Johann Baptista v. T., ein Staatsmann und Militär unter Philipp II. und Philipp III. Nebst einem Excurs: Aus der Urzeit der Taxis’schen Posten S. 21 f. Freiburg im Breisgau 1889.