ADB:Sunecke
Hermann v. Wildonie und Scharfenberg (s. A. D. B. XXX, 774). Da hier wahrscheinlich ein kleines, in Innerösterreich angelegtes Liederbuch zu Grunde liegt, darf man österreichische Schreibung, ů statt ou (s. Weinhold. Bairische Grammatik § 68, Mittelhochdeutsche Grammatik² § 137, Kummer, Herrand v. Wildonie S. 31, Anm. 2), voraussetzen und als die richtige Namensform Sounegge annehmen. Somit gehört der Dichter zu dem Geschlecht der freien Herren v. Souneck, auch von Lengenburg genannt, dessen Stammsitz Burg Saneck (im Mittelalter: Souneck) in Untersteier im Sannthal bei Fraslau gelegen ist. Daran kann der mitteldeutsche Reim sumer:kumber, der auf die Aussprache summer:kummer führt, nicht irre machen: er mag auf Nachahmung des litterarischen Vorbilds, des Thüringers Heinrich v. Morungen beruhen. Konrad I. v. Souneck, urkundlich 1220–1237 nachgewiesen, turnirte 1224 mit Ulrich v. Liechtenstein zu Frisach (Frauendienst 66, 5. 72, 17). Meistens gilt er für den Minnesänger, und in der That zeigen dessen Lieder durch Inhalt und Stil mancherlei Beziehungen zu Ulrich v. Liechtenstein, die sich für einen Zeitgenossen und ihm nahe stehenden Landsmann wohl schicken würden. Immerhin kann aber auch Kummer das Richtige treffen, wenn er wegen einer Notiz der Zimmerischen Chronik, die in einer alten Handschrift Lieder des ‚v. Souneck‘ zwischen ganz späten schwäbischen Minnesängern vorfand, und mit Rücksicht auf den angeführten Reim sich dafür entscheidet, den Dichter dem letzten Viertel oder Drittel des 13. Jahrhunderts zuzuweisen und einen der Söhne Konrad’s I., die zwischen 1230–1240 geboren waren, für ihn zu halten. In Betracht kommen Konrad II. 1255–1262, Gebehart 1255–1291, Leopold 1255–1278 (als todt erwähnt 1286), Ulrich 1255–1314. Des letzteren Sohn Friedrich (1322–1359) ward 1341 zum Grafen v. Cilli erhoben.
Sunecke: v. S., Minnesänger. Unter dem Namen Von Sůnegge überliefert die große Heidelberger Liederhandschrift drei Gedichte zwischen zwei unzweifelhaft steirischen Minnesängern,Jedenfalls ist es mir wahrscheinlich, daß der Dichter diesem Geschlecht entstammte, dem wegen seines Zusammenhanges mit Ulrich v. Liechtenstein poetische Interessen von vornherein zuzutrauen sind, daß er also dem hohen Adel angehörte, und man braucht ihn schwerlich mit Schulte (Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins N. F. 7, 552) wegen der Verschiedenheit seines Wappens in der Handschrift von dem des Freiherrngeschlechts und wegen seiner Stellung in der nach Ständen ordnenden Liedersammlung, wo er unter Ministerialen auftritt, in [158] ein kärntnerisches Ministerialengeschlecht v. Suneck zu versetzen. Denn in beidem, in Standesbezeichnung wie in dem Wappen, irrt die Handschrift zuweilen. Des Dichters hohe Abkunft prägt sich in seinen Liedern aus. Sie stimmen durchweg den Ton des höfischen Minnesangs der Steiermark an, welchen ich oben (in dem Artikel Scharfenberg s. A. D. B. XXX, 774 und Stadegge s. A. D. B. XXXV, 356) bezeichnet habe: enge Anlehnung an Reinmar v. Hagenau, weniger an Walther; Anklänge an Liechtenstein; zweifelhaft, ob auch an Gottfried v. Neifen. Das Naturgefühl spielt keine Rolle: mich enfröuten bluomen nie noch klê. Wie Ulrich v. Liechtenstein, wie Reinmar stellt S. sich schroff den Sängern gegenüber, die sich um die Jahreszeiten kümmern, den Wintersorgern und den Frühlingslobern. Das erste Lied ist besonders conventionell gehalten: Reflexionen, Wünsche, Bedingungen – weiter nichts. Das zweite ist ein Winterlied; das dritte, etwa in der Weise Heinrich’s v. Morungen, mit zweizeiligem Refrain, bringt allgemeinste Huldigungen für die Damen. Es fehlt S. jeder Zug von Volksthümlichkeit und Anschaulichkeit, den doch seine Landsleute Wildonie und Stadegge haben: er vermeidet z. B. die typischen Epitheta. Seine Metrik ist complicirt: er liebt mehr als die andern steirischen Minnesänger das Enjambement, und sein Strophenbau folgt romanischen Vorbildern. Man kann wohl hierin wie in der prononcirten Gegenüberstellung ‚in allen welschen und in tiutschen rîchen‘ den Ausdruck der besonders exclusiven Bildung eines hochgestellten, vielgereisten Mannes erblicken, so gewagt es auch im allgemeinen sein dürfte, den bestehenden starken Standesgegensatz zwischen freien Herren und Ministerialen in dem Charakter ihrer Dichtung wiederfinden zu wollen.
- von der Hagen, Minnesinger I, 348 f. III, 644. IV, 301 f. 883a. – Bartsch, Deutsche Liederdichter Nr. 59. – Kummer, Herrand v. Wildonie (Wien 1880) S. 78 ff. 179 ff. 215 ff. – Weinhold, Antheil Steiermarks an der deutschen Dichtkunst des 13. Jahrhunderts. Wiener Akademierede 1860, S. 221 f. 230. – K. Tangl, Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark Heft 10, S. 89–179. 11, 155–195. 12, 49–83. 13, 47–107. Graz 1861–1864. – Krones, Die Freien v. Saneck. Graz 1883. – Ueberflüssig und verwirrend sind, wie Schönbach, Anzeiger für deutsches Alterthum XIV, 229 mit Recht bemerkt, die Zusammenstellungen von Grimme, Germania XXXII, 425 f.