ADB:Stutterheim, Otto Ludwig von
Joachim Friedrich v. St., 1718 auf dem väterlichen Gute Sellendorf in der Lausitz geboren, trat mit vierzehn Jahren in die preußische Infanterie. König Friedrich II. nahm ihn in sein Gefolge auf, ernannte ihn im Mai 1757 zum Oberstlieutenant und entsandte ihn am 6. September d. J. nach Ostpreußen zu dem dort gegen die Russen im Felde stehenden Feldmarschall v. Lehwaldt, welcher, nachdem der ihm als Rathgeber beigegebene Goltz (s. A. D. B. IX, 357]]) am 30. August in der Schlacht bei Großjägerndorf gefallen war, gebeten hatte, daß der König ihm Jemand schicken möge, „der das Commando entweder übernähme oder ihm assistire“. Mit Lehwaldt kam St. nach Pommern. Damals (Anfang 1758) schrieb der König an Dohna, den zweiten im Commando, welcher den alten Lehwaldt im Behinderungsfalle zu ersetzen hatte, aber mit diesem schlecht stand, daß er sich Stutterheim’s als Mittelsperson bedienen möge, um auf Lehwaldt einzuwirken, bald aber büßte St. die gute Meinung, welche Friedrich von ihm hatte, ein. Schon am 4. März richtete dieser ein sehr ungnädiges Schreiben an ihn nach Greifswald, in welchem er sich beklagte, daß er nicht genügend Nachrichten erhalte und daß nicht geschehe, was er angeordnet habe. Der letztere Vorwurf bezog sich darauf, daß der Mehlsack Mecklenburg nach des Königs Ansicht nicht genug geklopft wurde und daß das Land nicht hinreichend Rekruten lieferte und diese Klage bildet einen stehenden Punkt in des Königs Beschwerden [79] über Stutterheim’s mangelhafte Erfüllung des ihm gewordenen Auftrages; in sehr deutlichen Worten gab er seiner Unzufriedenheit Ausdruck. 1758 ernannte er ihn zum Oberst, am 26. Februar 1759 zum Generalmajor. Bei letzterer Gelegenheit schrieb er, daß er mit seinem Berichte über die Lieferungen zufrieden sei und hoffe, daß es sich auch so verhalte, und das St. sich des Avancements würdig bezeigen möge. Im April verlieh er ihm das erledigte Bornstedt’sche Infanterieregiment (Nr. 20). General v. Manteuffel, welcher damals in Pommern gegen die Schweden befehligte, muß eine bessere Meinung von St. gehabt haben; er erbat ihn als Commandeur seiner Infanterie, worauf der König erwiderte, daß er ihn haben solle, er möge ihm aber nicht zu viel zutrauen. Als am 28. Januar 1760 Manteuffel zu Anklam in schwedische Gefangenschaft gefallen war, trat St. an dessen Stelle. Seine Gegner begannen ihre kriegerischen Unternehmungen erst Mitte August; St. verstand es, freilich stets weiter zurückweichend, dem Versuche des weit stärkeren Generals Lantinghausen, ihn zu umfassen, sich zu entziehen. Der thätigere Belling hatte freilich den nämlichen Widersachern gegenüber größere Erfolge. St. behielt sein Commando nur, weil Prinz Heinrich, welcher ihn ablösen lassen sollte, erklärte, seine guten Generale nicht entbehren zu können. Ernstliche Kämpfe mit den Schweden haben unter seiner Führung nicht stattgefunden. Am 24. August 1767 wurde er zum Generallieutenant befördert, im Januar 1773 erhielt er den Schwarzen Adlerorden. Als der Bairische Erbfolgekrieg ausbrach, fiel er vollends in Ungnade. Er erlaubte sich bei seiner zufälligen Anwesenheit in Potsdam im J. 1778 Aeußerungen über den bevorstehenden Krieg, welche dem Könige hinterbracht wurden und diesem nicht gefielen, und bat dann um seinen Abschied. Letzteren erhielt er, aber zugleich wurden ihm alle seine Würden und Ehrenzeichen genommen. Er zog sich auf sein Gut Kloster Mansfeld zurück und starb dort am 29. März 1780.
Stutterheim: Otto Ludwig v. St. („Jung-Stutterheim“), königlich preußischer Generallieutenant, ein jüngerer Bruder des Generals- Marschall v. Sulicki, Der Siebenjährige Krieg in Pommern und den benachbarten Marken, Berlin 1867. – Politische Correspondenz Friedrich’s des Großen, 14. Band ff.