ADB:Stroß, Heinrich
[624] Briefe genannt; Romanus heißt er, wie es scheint, in vertraulicher Rede; der Grund des Beinamens wie die Herkunft des Names ist unbekannt. Er begegnet uns sofort als Hofprediger des Grafen Philipp III. von Nassau-Weilburg, welcher im J. 1523 die Regierung seines Landes antrat, und stand demselben bei Einführung der Reformation treu zur Seite. Zunächst mag er ihn mitbestimmt haben, im J. 1526 den ihm vielleicht befreundeten Erhard Schnepf nach Weilburg zu berufen; Briefe von diesem an St., welcher sich meist bei dem Grafen zu Neuweilnau aufhielt, beweisen ihr nahes Verhältniß. Nach Schnepf’s Weggang (er wurde bekanntlich von dem Landgrafen Philipp von Hessen an die eben gegründete Universität zu Marburg berufen) blieb St. der einzige Rathgeber des Grafen in rein kirchlichen Fragen und mag im J. 1533 die erste nassauische Kirchenordnung (sie ist nicht erhalten) entworfen haben, zu deren Durchführung er zum ’gemeinen Uffseher oder Visitator‘ durch den ’Gewaltsbrief für Heinrich Romanus‘ (im Texte heißt er Henrich Stroß) vom 26. Juni 1536 ernannt wurde. Sowol dieser Gewaltbrief als die Protocolle über den Befund des Zustandes der Kirchen, soweit diese sich erhalten haben, sind abgedruckt bei Eichhoff. In der Folge tritt St. zurück; inwieweit er bei der Gründung der Lateinschule zu Weilburg 1540 mitgewirkt hat, wird nicht erwähnt. Er starb alt und arm; seine Wittwe heirathete den Rector der Lateinschule Charisius, welcher in einem noch erhaltenen Schreiben den Grafen um Unterstützung für den hinterlassenen Sohn des St. bittet. Sein Verdienst ist es, wenn unter den schwierigen und ungünstigen Verhältnissen jener Jahre die Reformation in dem Gebiete des Grafen Philipp festen Boden faßte; er kann mit Fug und Recht als einer der Begründer der Reformation in Nassau genannt werden. Sein Werk setzte mit Erfolg der jugendliche Kaspar Goltwurm fort.
Stroß: Heinrich St., genannt Romanus, evangelischer Geistlicher, † in der ersten Hälfte des Jahres 1544. Sein eigentlicher Name scheint Stroß gewesen zu sein, denn so wird er in officiellen Schreiben und Aufschriften der- N. G. Eichhoff, Die Kirchenreformation in Nassau-Weilburg. 1832. – A. Nebe, Geschichte der evangel. Kirche in Nassau. I. (Denkschrift des evangel. Seminars zu Herborn. 1863.) – K. Menzel, Geschichte von Nassau. II. 1884,