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ADB:Stock, Simon von

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Artikel „Stock, Simon Ambros Edler von“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 280–281, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stock,_Simon_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 09:24 Uhr UTC)
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Stock: Simon Ambros Edler v. St., katholischer Geistlicher, geboren am 2. Januar 1710, † am 22. December 1772 zu Wien. Er stammte aus einer ungarischen adeligen Familie. 1725–1732 war er Zögling des Collegium germanicum zu Rom. Der Lehrer, der in Rom den größten Einfluß auf ihn ausübte, war der Dominicaner Selleri, später Cardinal. 1732 kam er als Doctor der Philosophie und Theologie zurück, verweilte einige Zeit bei dem Pfarrer von Probstdorf, dem Grafen Ferdinand v. Hallweil, den er in Rom kennen gelernt hatte (er wurde 1741 Bischof von Wiener-Neustadt), und erhielt dann 1734 ein Kanonikat an der Domkirche St. Stephan in Wien. Später wurde er dort Domcantor und als solcher Prälat und zugleich Propst von St. Peter, dann Titularbischof von Rosone. – St. wurde unter Maria Theresia Director der theologischen Facultät zu Wien (an Stelle des Jesuiten Debiel, 1759), Mitglied der Studiencommission und des Censurcollegiums und des außerordentlichen Concessus in publico-ecclesiasticis, und war in dieser Stellung in Verbindung mit G. van Swieten eifrig und erfolgreich thätig für die Umgestaltung des Unterrichts im sogenannten josephinischen Sinne. Auf sein Betreiben wurden die Lehrstühle der Dogmatik in Wien 1760 mit dem Dominicaner Gazzaniga und dem Augustiner Gervasio (nach ihm 1770 Bertieri), und auch an anderen österreichischen Universitäten mit Gegnern der Jesuiten besetzt. Auf eine weitergehende Beschwerdeschrift gegen die Jesuiten vom Jahre 1761 resolvirte Maria Theresia 14. August: „Die Schrift von Stock ist zu hitzig ausgefallen, und ist mit großer Sorgfalt aller Animosität in Religions- und Doctrinarsachen, auch allem, was nur einen Anschein von Verfolgung gegen die Jesuiten hat, auszuweichen.“ – Im J. 1753 wurde verordnet, daß das Kirchenrecht nicht mehr von einem Professor der theologischen, sondern von einem Professor der [281] juristischen Faeultät, – in Wien von P. J. Riegger (s. A. D. B. XXVIII, 351), – vorgetragen und auch von den Theologie studirenden bei diesem gehört werden solle. St. stellte im Auftrage der Regierung 1769 aus dem Lehrbuch von Riegger hundert „Normalthesen“ für die Disputationen zusammen: „Synopsis doctrinae, quam candidati ad supremam in theologia lauream aspirantes in praestituto ex jure ecclesiastico tentamine propugnabunt“ (nicht zu verwechseln mit der 1776 von dem Abt Rautenstrauch verfaßten Synopsis juris ecclesiastici etc., s. A. D. B. XXVII, 460). Der Erzbischof von Wien, Cardinal Migazzi remonstrirte dagegen ohne Erfolg bei der Kaiserin. – St. förderte die Verbreitung französischer „jansenistischer“ Schriften. 1764 erklärte er sich als Mitglied des Censurcollegiums, im Widerspruch gegen van Swieten, gegen die Gestattung des öffentlichen Verkaufes eines deutschen Auszuges aus dem Buche des Febronius, „weil dieses Buch in deutscher Sprache bei den gemeinen und unerfahrenen Leuten anstößig sein könnte“.

Nekrolog (mit Benutzung der von dem Decan der theologischen Facultät, Prof. Hillmair, 27. März 1773 bei der von Maria Theresia angeordneten Trauerfeierlichkeit gehaltenen Rede in den (Utrechter) Nouvelles ecclésiastiques 1774, p. 41–46. Auszug daraus bei Picot, Mémoires (3), IV, 473. – Kink, Geschichte der Wiener Universität I, 494. – Wolfsgruber, Cardinal Migazzi S. 342. 390.