ADB:Stein, Heinrich von
[460] zum außerordentlichen Professor befördert. Im zuletzt genannten Jahre ließ er den ersten Theil seines Hauptwerkes, der „Sieben Bücher zur Geschichte des Platonismus, Untersuchungen über das System des Platon und sein Verhältniß zur späteren Theologie und Philosophie“, erscheinen, und zwar „Vorgeschichte und System des Platonismus“. Ihm folgte 1864 der zweite Theil unter dem Sondertitel: „Verhältniß des Platonismus zum classischen Alterthum und zum Christenthum“. Erst im J. 1875 kam der den Schluß bildende dritte Theil heraus, der das „Verhältniß des Platonismus zur Philosophie der Christlichen Zeiten“ behandelt. Dieses Werk fand wegen seiner Gründlichkeit von Anfang an eine sehr günstige Beurtheilung; das einzige, was man daran auszusetzen hatte, war, daß es „nur allzu specifisch Christlich gefärbt“ sei (Conr. Bursian, Geschichte der classischen Philologie in Deutschland, 1883, S. 920). Im J. 1863 erschien auch ein von ihm am 6. Januar desselben Jahres in Schwerin gehaltener Vortrag über „J. G. Hamann“ im Druck.
Stein: Heinrich Ludwig Wilhelm von St., Philosoph, geboren am 21. November 1833 zu Rostock, † am 28. Mai 1896 ebenda. St. stammte aus einem alten mecklenburgischen Gutsbesitzergeschlechte. Er war ein Sohn des Majors im II. mecklenburgischen Musketierbataillon Karl St., der schon am 7. März 1839 starb, und der Friederike, der jüngsten Tochter des Legationsraths Hansen in Güstrow. Nachdem er das Gymnasium seiner Vaterstadt absolvirt hatte, widmete er sich von Ostern 1851 ab dem Studium der Philosophie auf den Universitäten Berlin, Bonn und Göttingen, woselbst er am 15. März 1855 auf Grund einer Dissertation „De philosophia Cyrenaica“ die Doctorwürde erlangte. Dort habilitirte er sich auch zu Beginn des Sommersemesters 1857 als Privatdocent der Philosophie und wurde Ostern 1862Von Göttingen schied St. Ostern 1864 infolge eines ehrenvollen Rufes an den Schweriner Hof: der Großherzog Friedrich Franz II. hatte ihn zum Gouverneur des Herzogs Johann Albrecht (späteren Regenten von Mecklenburg-Schwerin, jetzigen Regenten von Braunschweig) ausersehen. In dieser neuen Stellung, die ihn auch oft außer Landes führte, wie er denn zwei Jahre zu Freiburg im Breisgau weilte, wußte er sich die Liebe seines Zöglings sowie das Vertrauen seines Landesherrn in hohem Maße zu erwerben; der letztere zeichnete ihn am 28. Februar 1870 durch Verleihung des Ritterkreuzes der Wendischen Krone aus. Dennoch sehnte er sich nach dem akademischen Berufe zurück, zumal er am 17. Juli 1869 mit Elisabeth (geb. am 25. Mai 1834), der Tochter des Forstmeisters und Kammerherrn Otto v. der Lühe in Ludwigslust, die Ehe geschlossen hatte, die eine überaus glückliche werden sollte. Der Großherzog willfahrte seinem Wunsche und bewirkte zunächst, daß er das seit dem Tode des Professors Dr. Eduard Schmidt († 31. Januar 1866) unbesetzt gebliebene Extraordinariat der Philosophie an der Landessuniversität zu Rostock am 2. Mai 1870 erhielt; am 2. März 1871 erfolgte dann seine Ernennung zum ordentlichen Professor. Er hielt nun nachstehende Vorlesungen: Geschichte der alten Philosophie, Einleitung in die Schriften Platon’s und Geschichte des Platonismus, Geschichte der neuen Philosophie vom Zeitalter der Kirchenväter bis auf die Gegenwart, Ueber Spinoza, Logik und Metaphysik, Erklärung von Spinoza’s Ethik, Geschichte der Ethik, Psychologie, Religionsphilosophie, Geschichte der Pädagogik seit der Wiederherstellung der Wissenschaften, Pädagogik, Aesthetik. Auch hielt er 1881/82 dem Großherzog Friedrich Franz II. Privatvorlesungen über Geschichte der neueren Philosophie. Im Druck erschienen von ihm nur noch zwei Vorträge, über „Schelling“ (gehalten in der Aula der Universität Rostock am 25. Januar 1875) und über „Heraklit“, sowie die Rectoratsrede „Friedrich Franz II. und die Universität Rostock“ (1891). Das Rectorat bekleidete er zwei Mal, vom 1. Juli 1890 bis ebendahin 1891 und vom 1. Juli 1891 bis ebendahin 1892. Die Universität verlor mit ihm einen ihrer tüchtigsten und beliebtesten Docenten.