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ADB:Stökken, Christian von

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Artikel „Stökken, Christian von“ von Carl Bertheau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 284–286, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:St%C3%B6kken,_Christian_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:26 Uhr UTC)
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Stökken: Christian v. St. (meistens jetzt Stöcken) wurde am 15. Aug. 1633 zu Rendsburg geboren als Sohn des königlichen Zolleinnehmers und Senators Heinrich v. St.; seine Mutter war Abelia, geb. Gude. Nachdem er [285] in Leipzig und Rostock Theologie studirt hatte und an dem letzteren Orte auch am 12. Mai 1655 zum Magister promovirt war, ward er Hauslehrer bei einer Wittwe v. Rumohr auf Röst bei Cappeln und sodann im J. 1656 auf die Pfarre zu Trittau berufen. Hier verheirathete er sich am 9. Februar 1657 mit der Wittwe seines Vorgängers. Im J. 1666 ward er Hofprediger und Superintendent in Eutin, darauf 1677 Propst zu Rendsburg, mit welcher Stellung er dann später noch die Generalsuperintendentur über Schleswig und Holstein und andere Aemter und Titel verband. Im J. 1674 war er von Kiel zum Dr. theol. ernannt. Nach dem Tode seiner Frau im J. 1682 verheirathete er sich im Jahre darauf zum zweiten Mal, starb aber schon im J. 1684, am 4. September, erst 51 Jahre alt. – St. hat sich seit seiner Studienzeit mit der Anfertigung von lateinischen und deutschen Liedern beschäftigt und stand bei den zunftmäßigen Dichtern seiner Zeit, die nach den Opitz’schen Grundsätzen reimten, in Ansehen; Philipp v. Zesen nahm ihn im J. 1669 in die Lilienzunft seiner deutsch gesinnten Genossenschaft auf, der er als Erzschreinhalter angehörte und in der er „der Andächtige“ hieß. Auch geistliche Lieder hat er in großer Anzahl gedichtet, die vom J. 1656 an in verschiedenen Sammlungen erschienen (die Titel derselben nennen Moller und Bode; vgl. unten). Großes Aufsehen erregte das unter dem Titel „Kleines holsteinisches Gesangbuch“ von ihm im J. 1680 (Rendsburg, gedruckt bei Tobias Schmidt) mit königlichem Privileg vom 14. Juli 1679 herausgegebene Gesangbuch. Hier erlaubte sich St. an den alten Kirchenliedern Aenderungen vorzunehmen, durch welche dieselben in Ausdruck und Rhythmus den neuen Grundsätzen in der Poesie gemäß, „nach jetziger poetischer Zierde“, „durchgehends verbessert“ und „verständlicher eingerichtet“ werden sollten. Er setzte zwar in diesem für den Gemeindegebrauch bestimmten Gesangbuche seine verbesserte Gestalt der alten, bekannten Kirchenlieder nur neben die Lieder in ihrer ursprünglichen Form, wie zur Auswahl, während er bei neueren Liedern ohne Umstände seine Veränderungen anbrachte; aber wenn seine Bearbeitungen wirklich den Werth hatten, den er ihnen zuschrieb, so mußte die alte Form bald durch die neue völlig verdrängt werden, obschon er selbst dagegen protestirte, daß er die Lieder in seiner Bearbeitung in die Kirche einführen wolle. In Wahrheit sind aber seine angeblichen Verbesserungen Verschlechterungen der schlimmsten Art; um die Form zu glätten, wird der Gedanke seiner Kraft beraubt und der Sinn oft völlig entstellt, wie denn St. ausgesprochenermaßen auch solches geändert hat, was dogmatisch anstößig sein könnte. Einige der von ihm eingeführten Aenderungen erinnern an die schlimmste Zeit der Liederverwässerung, so, wenn er zu singen empfiehlt: „Ein festes Schloß ist unser Gott, auf den wir Christen hoffen“, und „Das Wort sie sollen lassen gehn und keinen Dank nicht haben; der Herr wird standhaft bei uns stehn mit seines Geistes Gaben“. St. hat auch viele eigne Lieder in das Gesangbuch aufgenommen; unter den 648 Liedern desselben, bei denen die in doppelter Form gegebenen auch doppelt gezählt sind, befinden sich 66 eigene. Das Gesangbuch wurde als erstes holsteinisches Landesgesangbuch in den Kirchen königlichen Patronats officiell eingeführt, und so erklärt es sich, daß trotz des Widerspruches, den es fand, schon im J. 1681 eine zweite, mit mehr als hundert (meist eignen) Liedern vermehrte Auflage herauskommen konnte. Er hat mit seinen Verbesserungen schon bei den einsichtsvollen Zeitgenossen wenig Dank geerntet – es erschien eine Reihe von abfälligen Beurtheilungen seines Gesangbuchs, und der litterarischen Fehde, in die ihn dasselbe brachte, entzog ihn nur der Tod –, und sein Gesangbuch ist dann bald vergessen worden. Dagegen haben einige seiner eignen Lieder in Gemeindegesangbüchern sich längere Zeit erhalten.

[286] Moller, Cimbria literata I, pag. 658 bis 660. – Koch, Geschichte des Kirchenliedes u. s. f., 3. Aufl., III, S. 466 ff. – Bode, Quellennachweis S. 157 f. – Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte XVII (1887) S. 173 bis 178. – Blätter für Hymnologie 1885, S. 68 ff. – Goedeke2 III, 186, Nr. 149.