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ADB:Snell, Ludwig (Schweizer Politiker)

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Artikel „Snell, Ludwig“ von Otto Hunziker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 508–512, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Snell,_Ludwig_(Schweizer_Politiker)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 07:00 Uhr UTC)
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Snell: Dr. Ludwig S. wurde am 6. April 1785 zu Idstein in Nassau geboren. Sein Vater, Christian Wilhelm S. († 1834) war Prorector, später Rector des dortigen Gymnasiums, das 1817 nach Weilburg verlegt wurde, philologisch und philosophisch hochgebildet, (er gab mit seinem Bruder F. W. D. S., Professor der Philosophie in Gießen, ein nach Kant’schen Grundsätzen gearbeitetes System der Philosophie in acht Bänden heraus, ferner ein Handbuch der Aesthetik) und trefflicher Schulmann; mit fast noch innigerer Verehrung hing der Sohn zeitlebens an der Mutter, welche unter schwierigen äußeren Verhältnissen in liebevoller Hingebung und heiterm frommen Sinn das Hauswesen und die Erziehung ihrer sieben Kinder leitete, während der Vater in seiner Lehrstellung die Söhne für ernstes Thun und die Tugenden des classischen Alterthums begeisterte. Mit seinem älteren Bruder Friedrich studirte Ludwig 1803 bis 1806 an der Universität Gießen Theologie und schloß seine Studien mit einer Uebersetzung und Commentirung des Diogenes Laertius, welche auch für das philologische und philosophische Können des Brüderpaares ein ehrenvolles Zeugniß darbot. Nach kurzer Wirksamkeit als Hauslehrer und Pfarrvicar erhielt er eine Lehrstelle am heimathlichen Gymnasium. Als dieses in der Folge nach Weilburg verlegt wurde, ward wohl der Vater, aber nicht der Sohn an die neue Anstalt hinüberberufen, indem man diesen für seine politische Thätigkeit als hervorragendes Mitglied der „deutschen Gesellschaften“ strafen wollte. So zog sich Ludwig S. zunächst zu seinem älteren Bruder und zu Privatstudien zurück; er schrieb einen Abriß der Geschichte der alten Philosophie, die mit einem solchen des Bruders über die neuere Philosophie den Schlußband des philosophischen Handbuches des Vaters und Oheims bildete (1819).

Schon 1817 wurde Ludwig S. von der preußischen Regierung als Director des neubegründeten Gymnasiums in Wetzlar berufen, das unter seiner Leitung rasch aufblühte und in der Erziehung der Zöglinge zur Selbstbeherrschung und Selbstregierung ein originelles Gepräge aufwies. S. schrieb 1819 selbst einen „kurzen Abriß der Verfassung des Gymnasiums in Wetzlar“. Doch die Demagogenhetze traf auch ihn, obgleich ihm persönlich nicht das mindeste Vergehen nachgewiesen werden konnte und noch nach fünfundzwanzigjährigem Bestehen der Anstalt seine ehemaligen Schüler und die Bürger von Wetzlar ihrer Verehrung für den ersten Leiter derselben dankbaren Ausdruck gaben; – unter Belassung des Gehaltes wurde er 1820 vom Amte suspendirt; alle seine Schritte, ein rechtskräftiges Urtheil zu provociren, blieben erfolglos; ja als er 1824, um sich einen neuen Wirkungskreis zu schaffen nach London ging, ward ihm wegen unerlaubter Entfernung auch das Gehalt entzogen. So anregend in geistiger Beziehung für S. der Aufenthalt in England war, so schädlich erwies sich derselbe für seine Gesundheit und so siedelte er 1827 nach der Schweiz über, zunächst zu seinem Bruder Wilhelm, der seit 1821 Professor in Basel war. Hier habilitirte er sich als Privatdocent in der philosophischen Facultät; doch hinderten seine Gesundheits-Verhältnisse anhaltendes Arbeiten und veranlaßten ihn in den folgenden Jahren, je während des Sommers durch Wanderungen und Aufenthalt in den Berggegenden des Jura und der Alpen die Spannkraft des Körpers neu zu beleben und, nachdem Verhandlungen mit Fellenberg für Uebernahme der Stellung eines Studiendirectors auf Hofwyl sich zerschlagen, auf Bewerbungen um eine bleibende Anstellung zu verzichten. Alter Liebhaberei folgend nützte er die wiederkehrende Kraft zu schriftstellerischen Arbeiten, in erster Linie für Verarbeitung der gewonnenen Reiseeindrücke („über die Volksbildung in England“ im Ausland 1828, „über den Rigi“ im Morgenblatt 1829, „über das Reußthal und die Gotthardstraße“ ib. 1839), dann unter dem Einfluß der Bekanntschaft mit hervorragenden schweizerischen Staatsmännern und seines wachsenden [509] Interesses an den staatlichen Verhältnissen des Landes, das seine zweite Heimath geworden, immer ausschließlicher über politische und kirchenpolitische Fragen („über die Verhältnisse der katholischen Kirche zu den schweizerischen Regierungen“ in der Darmstädter Allgemeinen Kirchenzeitung 1828 und separat; „Beherzigungen bei der Einführung der Preßfreiheit in der Schweiz“ Zürich 1829). Schon damals half seine Feder mächtig den Umschwung der Ideen in der Schweiz, der 1830 zum Durchbruch kam, vorbereiten und verschaffte ihm unter den Vertretern grundsätzlich durchgreifender Reformen im schweizerischen Staatswesen eine geachtete Stellung.

Die Kunde von der Julirevolution in Frankreich traf ihn mit seinem Bruder Wilhelm, Professor Kortüm von Basel, dem Juristen David Ulrich von Zürich und andern Gleichgesinnten auf dem Rigi und versetzte den ganzen Freundeskreis in die freudigste Aufregung. Am längsten von den Andern blieb Ulrich, und es gelang S., den hochbegabten und freisinnigen Stadtzürcher von der Nothwendigkeit zu überzeugen, im Kanton Zürich den Grundsatz der Rechtsgleichheit für Stadt und Land zur Geltung zu bringen und zur Durchführung desselben vornehmlich auf eine gründliche Reform des Schulwesens Bedacht zu nehmen. So wirkte er gleich von anfang an, die Richtung gebend, auf den Gang ein, den die Bewegung in Zürich nahm; für dieses Idealprogramm schlossen sich die freisinnigen Elemente innerhalb und außerhalb der Stadtthore zusammen, und legten vereint den Grund zu den Neuschöpfungen, welche diesen Kanton in den dreißiger Jahren zum Vorbild und geistigen Führer der Regenerationsbewegung in der Schweiz machten und ihm weit über die Grenzen des Vaterlandes hinaus hohe Anerkennung und Ehre einbrachten. Doch S. gab dazu nicht bloß die ideelle Anregung; er griff selbst thatkräftig in die Bewegung ein; das von ihm ausgearbeitete „Memorial von Küsnach“ (Oct. 1830) wies den Verhandlungen der Volksversammlung in Uster (22. Nov.) und damit zugleich der durch diese hervorgerufenen Revision der Kantonalverfassung die Bahn. Nachdem er noch in Basel im Januar 1831 seinen „Entwurf einer Verfassung nach dem reinen und echten Repräsentativsystem, das keine Vorrechte und Exemptionen kennt, sondern auf der Demokratie beruht“ – der „als Grundlage aller regenerirten Kantonsverfassungen“ angesehen werden kann – veröffentlicht hatte, ließ er sich auch persönlich bleibend auf zürcherischem Boden nieder und übernahm im Frühjahr 1831 die Redaction der neugegründeten Zeitung „Der schweizerische Republikaner“ die er bis 1834 führte; durch ihn ward dieses Blatt das Hauptorgan des schweizerischen Liberalismus und durch das Blatt blieb S. in diesen Jahren grundsätzlichen Schaffens einer der einflußreichsten Leiter der innerschweizerischen Politik. Daneben bekleidete er, der durch Schenkung des Bürgerrechts seitens der Gemeinde Küsnach 1831 Schweizerbürger geworden war, eine außerordentliche Professur für Geschichte der Philosophie an der neu errichteten Hochschule Zürich, vertrat eine zeitlang den Wahlkreis Küsnach im zürcherischen Großen Rathe und lieh seine publicistische Mitarbeit, oft mit entscheidendem Erfolg, den umgestaltenden und organisatorischen Bestrebungen der Männer, welche damals daß zürcherische Staatswesen leiteten (Keller, Ulrich, Füßli, Heß, Hirzel, Scherr u. s. w.) und mit denen ihn großentheils persönliche Freundschaft verband.

Aber jede Reform in den Kantonen war erst dann völlig gesichert, wenn es gelang auch den Bundesvertrag von 1815 zu revidiren und der Schweiz eine einheitliche Richtung in fortschrittlichem und nationalem Sinne zu geben. So nannte sich denn das Blatt, das S. redigirte, von anfang an der „schweizerische“ Republikaner und seine Redaction ließ es keineswegs an eifriger und umsichtiger Bemühung fehlen, dies Ziel ebenfalls erreichen zu helfen. Wohl verfaßte S. eine Petition an die Tagsatzung, die sich allein im Kanton Zürich mit nahezu [510] 10 000 Unterschriften bedeckte, um Anhandnahme der Bundesreform; wohl brachte ihm die Fürsprache, mit der er sich der Sache der Landschaft Basel annahm, das Ehrenbürgerrecht von Baselland ein; wohl nahm er den Kampf mit dem Ultramontanismus direct auf durch seine „Dokumentirte pragmatische Erzählung der neuen kirchlichen Veränderungen, sowie der positiven Usurpationen der römischen Curie in der katholischen Schweiz bis 1830“ (Sursee 1833): es ist bekannt, daß die Bestrebungen für eine rationelle Umgestaltung der Bundesverhältnisse in den dreißiger Jahren scheiterten; statt nationaler Einigung und Erhebung kam zunächst noch jene Zeit, in welcher das Flüchtlingswesen die Schweiz in arge Verlegenheit führte und die Zerfahrenheit der Verhältnisse, welche sich in der oft wechselnden und haltlosen Politik der Tagsatzung gegenüber dem übermächtigen Ausland spiegelte, eine Reihe von Demüthigungen des nationalen Gefühls mit sich brachte, die man bei gleichmäßigerem und zielbewußten Auftreten hätte vermeiden können. S. selbst stand mitten im Kampf – die helvetische Gesellschaft übertrug ihm den Bericht über das Jahr 1835 für die Jahresversammlung von 1836 (9. Mai in Rapperswyl) – aber auch sein persönliches Schicksal wurde nachhaltig von demselben berührt. Die kraftlose Haltung des Vorortes Zürich gegenüber dem Ausland hatte ihn 1834 bewogen, einen Ruf nach Bern anzunehmen; aber bald erwies sich dieser neue Vorort kleinmüthiger als der alte und S., der nun die Politik der bernischen Staatsmänner schonungslos bekämpfte und mit der allmählich in die Opposition gedrängten Nationalpartei zusammenstand, sah nicht nur sich veranlaßt seine Professur freiwillig niederzulegen, sondern durch einen Gewaltact der bernischen Regierung wurde der Demission 1836 noch die Verbannung aus dem Gebiete des Kantons hinzugefügt; und doch hatte S., der allerdings mit den Agitationskreisen der Flüchtlinge in Fühlung stand und von der deutschen Diplomatie stets als besonders gefährliche Persönlichkeit verdächtigt wurde, jene Fühlung vielmehr dazu benützt, von unbesonnenen Schritten und Gewaltthätigkeiten zurückzuhalten, was ihm auch zweimal wirklich gelungen war.

Die unfreiwillige Mußezeit benützte S., der nunmehr seinen Wohnsitz wieder in der Ostschweiz, zeitweilig auch in Luzern, aufschlug, zu erneuten Studien auf kirchen- und staatsrechtlichem Gebiet; als Frucht derselben erschien 1839 „die Bedeutung des Kampfes der liberalen Schweiz mit der römischen Curie, betrachtet aus einer Gesammtübersicht der Tendenzen des restaurirten Papstthums“ und im nämlichen Jahr der erste Band seines „Handbuchs des schweizerischen Staatsrechtes“, dem 1844 und 1845 der zweite, der die Kantonalverfassungen beleuchtete, in zwei Abtheilungen nachfolgte. Die Weite des Horizonts, die Klarheit der Darlegung, die Umsicht in der Sammlung und Verarbeitung des Materials, die feinsinnigen rechtsgeschichtlichen und historischen Erläuterungen sichern diesem „Handbuch“ bleibenden Werth, trotzdem nur wenige Jahre nach seinem Abschluß die völlige Umgestaltung der schweizerischen Staatsverhältnisse die unmittelbare praktische Brauchbarkeit des Werkes einschränkte.

Noch einmal aber trat S. in den Vordergrund der politischen Kämpfe, als in Zürich durch die Volksbewegung des Jahres 1839 am 6. September die liberale Regierung gestürzt, Scherr vertrieben und die Neuschöpfungen der dreißiger Jahre, vor allem die Volksschule, gefährdet wurden. Schon im März dieses Jahres hatte S. die Redaction des schweizerischen Republikaner wieder übernommen; es gelang ihm nicht, die Katastrophe abzuwehren; aber nach derselben bildete der Republikaner auf’s neue den unerschütterlichen Rückhalt und Mittelpunkt für alle Bestrebungen, die Macht des Septemberregiments zu untergraben und dem weitern Fortschritt der Reaction in der Eidgenossenschaft entgegenzuarbeiten. Snell’s unbeugsame Grundsätzlichkeit riß die Gesinnungsgenossen mit. Die Lehrerschaft des Kantons, der er durch seine Artikel über die „Geschichte der [511] zürcherischen Volksschule“ und seine schriftstellerische Meisterleistung, die Broschüre „Der Geist der neuen Volksschule“ (St. Gallen 1840) seine Seele einhauchte, trat gegen die Regierung in geschlossene Opposition; im Anschluß an diese Vorgänge raffte sich der Widerstand auch in der Bevölkerung rasch zu neuer Kraft empor und durch die Wahlen des Jahres 1842 ward die Macht der herrschenden conservativen Partei thatsächlich gebrochen und für den kantonalen Haushalt das Wiedereinlenken in die Reformarbeit der dreißiger Jahre angebahnt. Schon im August dieses Jahres konnte S. die Redaction des Republikaner beruhigt Andern überlassen.

Nicht weniger kraftvoll stellte S. seinen Mann in den außerkantonalen Kämpfen, welche damals durch die Klosteraufhebung im Aargau, die Berufung der Jesuiten nach Luzern und die blutigen Gewaltthaten in Wallis der Krisis zutrieben, die zu den Freischarenzügen, dem Sonderbundskrieg und der Umwandlung der Schweiz in einen Bundesstaat führten; so schrieb er 1844 eine Flugschrift „über die gegenwärtige Lage der Schweiz und ihre Gefahren“ und führte im nämlichen Jahre die Schrift Barmann’s über die Gegenrevolution in Wallis dem Gesichtskreis der deutschen Eidgenossen vor; 1846 folgte die Abhandlung „die Jesuiten und der Ultramontanismus in der Schweiz von 1798–1845“ (zuerst in der Allgemeinen Hallischen Litteraturzeitung erschienen); 1848 gab er die von Glück bearbeitete „Geschichte der Einführung der Nuntiatur in der Schweiz“ und gemeinsam mit seinem Bruder Wilhelm S. die kleine Schrift „Die leitenden Gesichtspunkte für eine schweizerische Bundesreform“ heraus. Jahrelang hatte S. nach dem Verlust seiner Professur in Bern nur mühsam durch litterarische Arbeiten und Correspondenzen in auswärtigen Zeitungen seine unabhängige Existenz behauptet, als nach der Thronbesteigung Friedrich Wilhelm’s IV. sein erneutes Begehren um eine rechtliche Entscheidung über die Entschädigungsansprüche aus der Wetzlarer Zeit endlich Erhörung fand. Die Grundlosigkeit der Anklagen gegen ihn war so fraglos, daß die Regierung der Rheinprovinz beim Ministerium die Nachzahlung der ganzen fast 20 Jahre zurückgehaltenen Besoldung und Aussetzung einer Pension beantragte. Das Ministerium ging zwar auf den ersten Punkt nicht ein, bot aber S. eine Pension von jährlich 400 Rth., die er im Ausland verzehren könne (1842) und S. nahm diesen Ausgleich an, der ihm, dem äußerst einfach lebenden Junggesellen, ein sorgenfreies Alter sicherte. Und als 10 Jahre später die Reaction durch einen erneuerten Gewaltact ihn dieses Rückhalts beraubte, „suchten seine Freunde in der Schweiz die Wunde, welche seinem Glauben an die Gerechtigkeit durch ein solches Verfahren geschlagen wurde, im Stillen zu heilen“ und übernahmen die Sorge für einen ruhigen Lebensabend.

Allmählich war es friedlicher um und in ihm geworden. Jüngere Freunde waren in’s Vordertreffen getreten und hatten ihn im politischen Kampfe allmählich abgelöst. Der Tod lieber Verwandten und Freunde war dem sechzigjährigen eine Mahnung, daß auch er jetzt die Reise zum Grabe angetreten habe und mit der ganzen Tiefe und Innigkeit des Gemüthes lebte er sich in diese Gedanken ein. Alle seine Geschwister gingen ihm im Tode voran; seinem 1851 gestorbenen Bruder Wilhelm hat er noch ein biographisches Denkmal gesetzt („Wilhelm Snell’s Leben und Wirken, von einigen Freunden des Verstorbenen gewidmet“); endlich „fiel auch der älteste mit Kirchhofblümchen reich gezierte Zweig von dem einst so blühenden Stamme aus Idstein“. Nach rascher Abnahme der physischen Kräfte, aber bis in die letzten Tage in voller geistiger Frische verschied Ludwig S. am 5. Juli 1854 in Küsnach, an der Stätte, wo er zuerst maßgebend in die Politik der schweizerischen Regeneration eingegriffen hatte; er starb, wie sein Biograph sagt, „mit der Wetterfarbe eines ergrauten [512] Kämpfers und eines geprüften Apostels für Freiheit und Gerechtigkeit, für Volksbildung und Volkswohlfahrt“. Am Jahrestage der Volksversammlung in Uster, am 22. November 1854, ward von seinen Freunden auf seinem Lieblingsplätzchen am Seegestade, ein einfaches Denkmal zur Erinnerung an ihn eingeweiht.

Dr. Ludwig Snell’s Leben und Wirken, ein Beitrag zur Geschichte der regenerirten Schweiz, bearbeitet nach den von dem Verstorbenen hinterlassenen Papieren und Schriften von einem jüngeren Freunde desselben (Seminarlehrer Stiefel in Küsnach). Zürich 1858. – Hunziker, Geschichte der schweiz. Volksschule III, S. 11 ff. Zürich 1882.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 512. Z. 9 v. o. hinzuzufügen: Alfred Stern, Zur Biographie Ludw. Snell’s, Schweizer. Rundschau 1895, VI, 529–536. [Bd. 45, S. 673]