ADB:Slevogt, Gottlieb
Joh. Phil. S. (s. unten), ist geboren am Ende des 17. Jahrhunderts (Näheres auffallender Weise unbekannt) zu Jena, wo er studirte, 1716 die Doctorwürde erlangte und sich der Anwaltspraxis widmete. Er starb im Februar 1732 als herzoglich altenburgischer Hof- und Regierungsadvocat und kaiserlicher comes palatinus, jedoch mit Hinterlassung einer schweren Schuldenlast, so daß seine Familie ganz zurückging; wenigstens wird uns von einem Sohne berichtet, der 1771 in Jena selbst, wo sein Geschlecht der Universität so zahlreiche Professoren gegeben hatte, als Barbier gelebt habe. – Gottl. Slevogt’s Schriften gehören hauptsächlich dem protestantischen Kirchenrecht an, welches sie bald historisch-archäologisch, bald praktisch behandeln. Beide Gesichtspunkte verbindet seine deutsche Schrift über das Recht der Altäre mit mild-vernünftiger Schätzung und Duldung alles Ceremonien-Wesens.
Slevogt: Gottlieb S., Sohn eines Professors der Medicin, Neffe von- Jugler, Beiträge zur jur. Biographie II, 406 fg. – v. Schulte, Geschichte etc. III b, 108.