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ADB:Sigwart, Heinrich Christoph Wilhelm

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Artikel „Sigwart, Heinrich Christoph Wilhelm“ von Otto Liebmann (Philologe) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 306–308, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sigwart,_Heinrich_Christoph_Wilhelm&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:21 Uhr UTC)
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Sigwart: Heinrich Christoph Wilhelm S., Philosoph und Geschichtschreiber der Philosophie, geboren am 31. August 1789 in Remmingsheim bei Rottenburg am Neckar als Sohn des dortigen Stabsamtmanns Justinus David S., † am 16. November 1844. Er verlor schon im achten Lebensjahre seinen Vater und fand dann zuerst bei seinem väterlichen Oheim, dem Decan Sigwart in Leonberg, später bei seinem mütterlichen Oheim, dem Geheimen Hofrath Johann Christoph Schwab, einem eifrigen Vertheidiger der Wolff’schen Philosophie gegen Kant, liebevolle Aufnahme und sorgfältige Erziehung. Auf dem Gymnasium in Stuttgart, später auf den Klosterschulen in Blaubeuern, Bebenhausen und Maulbronn vorgebildet, bezog er 1807 als Student der Philosophie, Philologie und Theologie das evangelisch-theologische Seminar der Universität Tübingen, war nach Vollendung seiner akademischen Studien ein Jahr lang Hofmeister bei dem Fürsten Hohenlohe-Langenburg, kehrte 1813 als Repetent ins theologische Seminar zurück und erhielt 1816 eine außerordentliche Professur der Philosophie an der Tübinger Universität. Infolge einer von ihm abgelehnten Berufung nach Heidelberg wurde er 1818 zum ordentlichen Professor der Philosophie ernannt und hat dieses Lehramt länger als zwei Jahrzehnte hindurch mit reichem Erfolge und strenger Pflichttreue verwaltet. Ohne ein fertiges, abgeschlossenes System vorzutragen, führte er seine Zuhörer in das Verständniß der philosophischen Probleme auf so anregende und instructive Weise ein, daß selbst diejenigen unter seinen Schülern, welche sich später dem von ihm bekämpften Hegelianismus zuwendeten, ihm dauernd eine dankbare Erinnerung bewahrt haben. Seine Vorlesungen erstreckten sich über Logik, Metaphysik, Ethik, Anthropologie und Psychologie, Naturrecht, sowie über sämmtliche Theile der Geschichte der Pilosophie. Neben der Professur versah er 1822-1834 das Amt eines Visitators der gelehrten Schulen im Schwarzwaldkreis und übernahm, bei ununterbrochener schriftstellerischer Thätigkeit, 1834 das Ephorat des evangelisch-theologischen Seminars, eine Function, aus der ihm die wenig dankbare Aufgabe erwuchs, die unter seinem Vorgänger etwas schlaff gewordene Disciplin wieder herzustellen. Eine Folge der zunehmenden Ueberlastung mit Berufsgeschäften [307] war es, daß er im Herbst 1841 den Entschluß faßte, sein akademisches Lehramt aufzugeben und mit der Stelle eines Prälaten und Generalsuperintendenten von Hall zu vertauschen; gleichzeitig wurde er zum Mitgliede des Studienrates ernannt. S. war zweimal verheirathet und hinterließ aus beiden Ehen fünf Kinder, zwei Töchter und drei Söhne; sein jüngster Sohn ist der namhafte Logiker und gegenwärtige Tübinger Professor der Philosophie Christoph Sigwart. Seine äußere Lebensführung war sehr einfach und gleichmäßig; nur durch Visitationsreisen unterbrochen, widmete er sich pünktlich der Erfüllung seiner zahlreichen Amtspflichten sowie wissenschaftlichen und litterarischen Arbeiten. Vorübergehend bethätigte er sich auf politischem Gebiete, indem er als Verfechter des „alten guten Rechts“, an den württembergischen Verfassungsstreitigkeiten theilnahm. Er starb an einem acuten Gichtleiden den 16. November 1844 in Stuttgart. – Die Schriften Sigwart’s, welche sich in systematische und historische eintheilen lassen, zeigen überall nüchterne Strenge, gediegene Gründlichkeit und selbständiges, von herrschenden Tagesautoritäten unabhängiges Urtheil. Zur systematischen Gattung gehören das „Handbuch zu Vorlesungen über Logik“ (1818, 3. Aufl. 1835), „Handbuch der theoretischen Philosophie“ (1820), „Grundzüge der Anthropologie“ (1827), die „Wissenschaft des Rechts nach Grundsätzen der praktischen Vernunft“ (1828), „Das Problem von der Freiheit und Unfreiheit des menschlischen Wollens“ (1839), „Das Problem des Bösen oder die Theodicee“ (1840). In das historische Gebiet fallen die Abhandlungen „Ueber den Zusammenhang des Spinozismus mit der cartesianischen Philosophie“ (1816), „Die Leibniz’sche Lehre von der prästabilirten Harmonie“ (1822), „De historia Logicae inter Graecos usque ad Socratem“ (1832), „Der Spinozismus historisch und philosophisch erläutert“ (1839), „Vergleichung der Rechts- und Staatstheorien des B. Spinoza und Th. Hobbes“ (1842) und als Hauptwerk die dreibändige „Geschichte der Philosophie“ (1844). Hierzu kommen „Vermischte philosophische Abhandlungen“ (2 Bde., 1831) und einige anonyme Publicationen theils politischen, theils pädagogischen Inhalts. – Als Geschichtschreiber der Philosophie hat S., im Gegensatz zu tendenziösen, durch systematisches Vorurtheil und Parteiansicht gefärbten Darstellungen, Objectivität zur leitenden Maxime erhoben. Er erklärt: „dem Geschichtschreiber geziemt es, die Geschichte selbst die Processe führen und die Urtheile fällen zu lassen; er hat nur zu beobachten und das Beobachtete auszusprechen.“ Unter Benutzung aller bemerkenswerthen Vorarbeiten und auf Grund eigener sorgfältiger Quellenstudien hat er sich manche Verdienste erworben. Die letzte, reife Frucht langjähriger, gewissenhafter Forschungen ist sein dreibändiges Hauptwerk, welches in der philosophiegeschichtlichen Litteratur eine sehr ehrenvolle Stelle einnimmt. Gleiches gilt von seinen monographischen Arbeiten, insbesondere von seinen Forschungen über Spinoza, dessen Weltauffassung S. nicht nur, wie längst üblich, mit dem Cartesianismus, sondern auch mit der jüdisch-orientalischen Speculation, namentlich mit den Schriften des Moses Maimonides, in nahen Zusammenhang bringen zu müssen glaubt. Was Sigwart’s eigenen philosophischen Standpunkt anbelangt, so ist derselbe von hegelianischer Seite her als „Reflexionsphilosophie“ oder ausführlicher als ein „mit dem Reflectionsdogmatismus rationalistisch vermittelnder Eklekticismuz“ gekennzeichnet worden; eine Bezeichnung, welche keineswegs ein Lob sein wollte, thatsächlich aber die Anerkennung in sich schloß, daß S. vollkommen frei von den beliebten Schulfesseln der „dialektischen Methode“, lediglich nach den allgemeingültigen Denkvorschriften der gewöhnlichen, aristotelischen Logik sich seine Ansichten zu bilden unternahm. Auf dem Boden eines überzeugten Theismus stehend, unter Bekämpfung des skeptischen und subjectivistischen Elements in der Kantischen Philosophie, besonders aber in entschiedener [308] Opposition wider den dialektischen Pantheismus der Hegel’schen Schule, hie und da im Anschluß an F. H. Jacobi und Schleiermacher, hat er die ihm am Herzen liegenden Probleme der Erkenntnißtheorie, Metaphysik, Religionsphilosophie und Ethik einer sehr ernsthaften Erörterung unterzogen.

Vgl. den (von Gustav Schwab verfaßten) Nekrolog im Schwäbischen Mercur vom 23. December 1844.