ADB:Seckendorff, Christian Adolf Freiherr von
[513] erstreckte sich auf die verschiedenartigsten Gebiete. So schrieb er bald über die Verfassungsänderung der „akademischen Gerichtsbarkeit“, bald Winke „über das jetzt übliche Holzstehlen“, heute über „Rübsen und Raps“, morgen „Ideen über die unmittelbare und freywillige Erzeugung“, diesen ließ er eine Abhandlung über „den sogenannten heiligen Schein, eine Erscheinung um den Schatten des Kopfs“ folgen, um dann in dem „Buch vom Fürsten“ seine Grundsätze über die Kunst zu regieren darzulegen. Dergleichen heterogene Schriften Seckendorf's sind sehr zahlreich und füllen den größten Theil seiner „Sämmtlichen Schriften“ (VII, 1816–23). Daneben entfaltete S. eine große Fruchtbarkeit als dramatischer Dichter. Seine „dramatischen Arbeiten“ (III, 1822–24) und sein „Almanach dramatischer Spiele“ (1825) enthalten theils Originalstücke, theils Bearbeitungen fremder novellistischer Stoffe, und zeichnen sich darunter seine Possen und Lustspiele besonders aus. Im J. 1828 wurde S. infolge von Streitigkeiten mit einem Grenznachbar zu Festungshaft verurtheilt; doch entzog er sich derselben durch die Flucht. Er wandte sich erst nach Straßburg und von da in die Schweiz, und hier ist er am 29. August 1833 zu Luzern gestorben.
Seckendorf: Christian Adolf Freiherr v. S. wurde am 4. October 1767 zu Meuselwitz bei Altenburg geboren, widmete sich zuerst dem Militärwesen, stand von 1785 bis 1786 als Unterlieutenant bei der kursächsischen Leibgarde in Dresden, war dann Kammerjunker und Lieutenant von der Garde zu Pferde in mecklenburg-schwerinschen Diensten und seit 1791 Premierlieutenant bei dem neuen kursächsischen Husarenregiment. Nach seiner Verheirathung zog er sich 1794 auf sein Rittergut Zingst bei Querfurt zurück und lebte daselbst der Bewirthschaftung seiner Besitzung und der Schriftstellerei. Die letzte Thätigkeit