ADB:Schulin, Philipp Friedrich
*): Philipp Friedrich S., geboren am 27. August 1800 als Sohn eines Advocaten zu Frankfurt a. M., wurde nach beendetem Studium der Jurisprudenz 1821 Advocat in seiner Vaterstadt, trat aber 1825 in den städtischen Archivdienst, der nach jahrelanger Vernachlässigung tüchtiger Kräfte sehr bedürftig war. Seine archivalische Thätigkeit, in der er eine Zeit lang den etwas älteren Dr. Johann Friedrich Boehmer, den bekannten Historiker (s. A. D. B. III, 76 ff.), zum Collegen hatte, war so erfolgreich und zufriedenstellend, daß ihm, nachdem Boehmer die Leitung der Stadtbibliothek übernommen hatte, das Amt des Archivars, allerdings nur als Vicar, allein übertragen wurde. 1833 wurde er Senator und war als solcher besonders am Landverwaltungsamte thätig. Krankheit nöthigte ihn 1861, in den Ruhestand zu treten; er [744] starb am 10. Juni 1874 in Marburg i. H., wo er seine letzten Lebensjahre verbracht hatte. Er veröffentlichte 1827 „Niederländische und Großbritannische Münzgeschichte, nebst den neuen Dänischen Wechselgesetzen“, ferner 1824 „Ueber den 46. Artikel der Frankfurter Wechselordnung“ und 1826 „Einige Bemerkungen zur Frankfurter Wechselordnung“. Eine schöne Frucht zugleich seiner archivalischen und administrativen Beschäftigung mit den Dörfern der freien Stadt Frankfurt sind seine „Collectaneen die Frankfurter Landgemeinden betr.“, die nur handschriftlich im Frankfurter Stadtarchiv vorhanden sind, aber wohl bald im Druck veröffentlicht werden.
Schulin- Vgl. Euler’s Nachruf in den Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M. V, 163 f.
[743] *) Zu Bd. XXXII, S. 681.