ADB:Schulenburg, Friedrich Albert Graf von der
Adolf Friedrich v. d. S. (s. o. S. 660) 1739 gekauft hatte, an Preußen. Bei den Pariser Verhandlungen vom Jahre 1815 war er bei den Kaisern von Oesterreich und von Rußland und beim König von Preußen beglaubigt. 1819 nahm er als Bevollmächtigter seines Königs an den Karlsbader Conferenzen theil. In demselben Jahre war er mit der Werbung um die Hand der Erzherzogin Elisabeth für den damaligen Prinzen, [664] später König Friedrich August betraut, welcher im nämlichen Jahre die Vermählung folgte. 1828 ward er zum Conferenzminister ernannt, im October 1830 verließ er den Staatsdienst. Er folgte seinem Schwager, dem Grafen Einsiedel, welcher seit Mai 1813 Sachsens auswärtige Politik geleitet hatte und auf dessen Amtsführung S. einen über das Bereich seiner Stellung hinausgehenden Einfluß ausgeübt haben sollte. Er lebte fortan abwechselnd in Wien und in Klosterroda und widmete seine Muße litterarischer Beschäftigung. Schon früher hatte er „Stammtafeln des Schulenburgischen Geschlechts“ (Wien 1821, mit vier Anhängen, welche ebenda 1823, 1824, 1825 und 1826 erschienen, aber ebensowenig wie die Stammtafeln in den Buchhandel gekommen sind) drucken lassen. Es folgten, ohne Nennung des Verfassers, 1834 eine „Lebensbeschreibung des venetianischen Feldmarschalls Matthias Johann Graf von der S.“, 1841 „Neue Actenstücke über die Veranlassung des siebenjährigen Krieges“, 1842 „Denkwürdigkeiten des russischen Ministers Freiherrn Achaz Ferdinand von der Asseburg“, aus dessen handschriftlichen Papieren bearbeitet. S. starb am 12. September 1853.
Schulenburg: Friedrich Albrecht Graf von der S.-Klosterroda, königlich sächsischer Conferenzminister, am 18. Juni 1772 als der Sohn des kursächsischen Geheimen Kammer- und Bergrathes Albrecht Ludwig Graf von der S. auf Klosterroda bei Eisleben im jetzigen Kreise Sangerhausen geboren, trat, nachdem er zu Leipzig und zu Wittenberg studirt hatte, als Kammerjunker in den Dienst Kursachsens und widmete sich der diplomatischen Laufbahn. Von 1794–1798 war er den Gesandtschaften zu Wien, Regensburg und Rastatt als Attaché zugetheilt, 1799 wurde er Gesandter in Kopenhagen, von 1801–1804 bekleidete er den nämlichen Posten in St. Petersburg und von 1810–1830 am Wiener Hofe. Die bedeutsamste Thätigkeit, welche er in letzterer Stelle entfaltete, war die in den Jahren 1813–1815. Sie war um so schwieriger, als er bei den Verhandlungen, durch welche das Schicksal Sachsens nach der Schlacht bei Leipzig bis zum Zustandekommen der Abmachungen des Wiener Congresses entschieden ward, in amtlicher Eigenschaft nicht zugelassen wurde, sondern nur als Privatmann mitwirken konnte. Am 18. Mai 1815 besiegelte S. diese Thätigkeit endgültig, indem er die mit den betreffenden Großmächten abgeschlossenen, am 21. Mai vom Könige ratificirten Verträge unterzeichnete, durch welche die Theilung Sachsens endgültig festgestellt wurde. Damit kam auch Schulenburg’s Besitz, das Gut Klosterroda, welches dessen Großvater Graf- J. F. Danneil, Geschichte des Geschlechts von der S., II, 446, Salzwedel 1847. – Th. Flathe, Geschichte des Königreichs Sachsen, III, Gotha 1873.