ADB:Schröter, Johann Christian
Ernst Friedrich S., ist geboren am 28. Januar 1659 zu Jena, erhielt seine Erziehung zuerst durch Hauslehrer, sodann in Gotha, studirte in Jena, Leipzig und Frankfurt a. O., so daß er bei den bedeutendsten Rechtslehrern seiner Zeit, u. a. bei Carpzow, Stryck, Struv, Schilter hörte, wurde in Jena zum Doctor promovirt 1682, erhielt darauf eine ordentliche Advocatur in der Kanzlei sowohl wie im Hofgericht dortselbst, und am 30. Mai 1701 eine außerordentliche Professur an der Universität. Nach und nach wurde er dann ordentlicher Professor des Kanonischen Rechts, Assessor des Hofgerichts und Präses des Schöppenstuhls, auch sächsischer Hofrath. Er ist gestorben am 14. Juni 1731. Er sowol wie sein Vater scheinen ein Gut Wickerstädt besessen zu haben, als dessen Erbherren sie bezeichnet werden. Seine unzähligen Dissertationen verbreiten sich über alle Gebiete des Rechts.
Schroeter: Johann Christian S., Jurist, Sohn des oben (S. 567) besprochenen- Zeumer, Vitae Prof. Jen. S. 267 fg. – Neue Zeitungen von gelehrten Sachen, Jahrg. 1731, S. 859.