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ADB:Schoock, Martin

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Artikel „Schoock, Martin“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 324–325, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schoock,_Martin&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:11 Uhr UTC)
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Schoock: Martin S., bedeutender Historiker, Litterator, Jurist, Philosoph und Theolog, muthmaßlich zu Zalt-Bommel, nach Anderen zu Utrecht am 1. April 1614 geboren. Seine Arbeit „De bonis ecclesiasticis“ wird noch heute von den Geschichtsforschern hochgehalten. Sein Großvater Anton van Voorst ertheilte ihm den ersten lateinischen Unterricht; an der Hieronymusschule zu Utrecht erhielt er seine weitere Erziehung. Seine dem Remonstrantismus zugethanen Eltern bestimmten ihn für das Studium der Jurisprudenz. Gleichwol studirte er zu Franeker und seit 1632 zu Leiden unter Walaeus Theologie und Philosophie. Nach Utrecht heimgekehrt, trat er als Privatdocent an der neuerrichteten Illustren Schule auf und als diese 1636 in eine Hochschule verwandelt ward, war er der erste, welcher dort unter Voetius den Doctorgrad der Philosophie erwarb. 1638 wurde er Professor für classische Litteratur und Eloquenz, aber noch im selben Jahre übernahm er zu Deventer das Professorat der Geschichte, und 1640 zu Groningen das der Logik und Physik. Dort blieb er mehrere Jahre und erwies sich zwar als ein höchst gelehrter, zugleich aber auch anmaßender, leicht gereizter und streitsüchtiger Mann, was ihm viele Verdrießlichkeiten zuzog. Schon 1638 rief der von Libertus Fromond herausgegebene Augustinus des verstorbenen Jansenius eine Streitschrift hervor zur Darlegung der, wie es auf dem Titel heißt „desperatissima causa papatus, nuper [325] misere prodita, nunc turpiter deserta a C. Jansenio et postremo magno auctuario locupletata a Lib. Fromondo“ (Amsterdam 1638), und 1645 ließ er sein „Auctuarium ad desperatissimam causam papatus“ folgen. Weit schärfer und abstoßender aber war seine Streitschrift gegen Cartesius. In seiner „Philosophia Cartesiana, sive admiranda methodus novae philosophiae Renati Descartes“, 1643 mit einer Vorrede von Voetius zu Utrecht erschienen, bezichtigt er den fränkischen Philosophen geradezu des Atheismus. Cartesius reichte dawider eine Klage auf Ehrenerklärung bei der Groninger Stadtregierung ein. Ob S. wirklich infolge dessen zu Utrecht einige Tage verhaftet wurde, ist allerdings sehr zweifelhaft; jedenfalls aber wurde er zum Widerruf seiner Anklage gezwungen. Indem er jedoch dabei zur eigenen Entschuldigung behauptete, mehrere den Cartesius verletzende Stellen in seiner Schrift seien von einem Schüler des Voetius gefälscht, zog er sich fast einen neuen Proceß zu. Es kam aber so weit nicht, indem er zur Genugthuung des Gegners 1646 eine „Deductio causae Cartesiano-Voetianae“ zu Groningen veröffentlichte. Sein freundschaftliches Verhältniß zu Voetius hörte aber auf. Vielmehr veranlaßten die Streitigkeiten, welche sich bald nachher zu Utrecht über den Besitz der Capitelgüter erhoben, eine völlige Trennung beider. Dem Voetius gegenüber vertheidigte er den Satz, nicht die Kirche, sondern die weltliche Obrigkeit sei rechtmäßiger Besitzer. Diesem Anlaß verdanken wir die schon oben genannte, höchst merkwürdige Schrift „De bonis ecclesiasticis dictis, in quo agitur de canonicis in genere, denique speciatim de canonicis Ultrajectinis, necnon de officio ministrorum ecclesiae adversus magistratum“, Gröningen 1651. Im selben Jahre folgte noch eine „Dissertatio de bonis ecclesiasticis, seu apologia pro persona Martini Schoockii ejusque libro“ und 1653 eine „Epistola ad J. Hoornbeek, qua vindicat ab hujus censura acri suam sententiam de bonis ecclesiasticis“. Auch in anderen theologischen Fragen trat er wider Voetius auf, wie seine Schriften „De precisitate vera“, „Observationes sacrae“ und „Disquisitio circa decalogum, speciatim quartum praeceptum de Sabbatho ejusque moralitate“, Gröningen 1660, zeigen. Es gesellten sich zu diesem Streit Privatangelegenheiten, welche sein Leben nicht weniger verbitterten. Nach dem Tode seiner ersten Gattin, Angelica van Merck, von welcher er sieben Söhne und eine Tochter hatte, gerieth er in Geldnöthe. Er ging jetzt eine zweite Ehe ein mit einer Wittwe, welche er, wie sie ihn, für reich gehalten hatte, worin sich beide betrogen. Seine Lage verschlimmerte sich dergestalt, daß er sich bewogen sah, etwa um 1664 seine Professur und Groningen aus freien Stücken zu verlassen. Wir finden ihn als officiellen Geschichtsschreiber des Brandenburger Kurfürsten zu Berlin wieder. Bald erhielt er auch eine Stelle als Honorarprofessor zu Frankfurt a. O., wo er 1669 starb. S. hat sich durch zahlreiche historische, juridische, litterarische und theologische Schriften, deren Verzeichniß sich bei Paquot findet, einen guten Namen erworben. Als vielseitig gebildeter Mann, dessen Feder nur selten ruhte, ist er den scharfsinnigsten Gelehrten seiner Zeit beizuzählen.

Vgl. Burmann, Traj. erud. p. 324 sq. – Paquot I, p. 296 sv. – Glasius, Godgel. Nederl. und van der Aa, Biogr. Woordenb.