ADB:Schnaubert, Andreas Joseph
Karl August von Weimar als ordentlicher Professor des Lehenrechts mit Hofrathscharakter nach Jena, rückte 1794 in die fünfte Lehrstelle und hiermit in die Facultät ein, wurde 1794 vierter, 1800 dritter, dann 1802 erster Professor der Juristenfacultät und zugleich deren Senior. 1809 erfolgte die Beförderung zum Ordinarius der Facultät und des Schöppenstuhls, bei welchem Anlasse ihm Titel und Rang eines geheimen Justizrathes verliehen wurden. Außerdem bekleidete er die Stelle eines ersten akademischen Rathes beim Jenenser Gesammt-Oberappellationsgerichte. S. galt als schlichter, berufstreuer Charakter, der sich in Jena hoher Achtung erfreute. Seine Nominalfächer bildeten Staats- und Lehenrecht, katholisches und protestantisches Kirchenrecht, in denen er auch schriftstellerisch thätig war. Er veröffentlichte von 1780–1806 mit Einschluß der Programme und Dissertationen 30 Werke, unter denen wir neben den „Erläuterungen zum Lehenrecht in Deutschland“ nach Böhmer’s Principiis juris feudalis (Gießen 1784, 2. Thl., Braunsch. 1786; 2., verbesserte Ausgabe ebd. 1794, 4°; 3. Aufl. 1. Thl. 1798, 3. Thl. 1799) und der „Neuesten jurist. Bibliothek, vornehmlich des deutschen Staats- und Kirchenrechtes“ (Gießen 1780–1786) nebst „Neueste fortges. juristische Bibliothek“ (1. Bd. 1–3. St. Jena 1789–90, 4° und 4–5. St. ebd. 1791) namentlich die kirchenrechtlichen Arbeiten erwähnen, insbesondere „Ueber Kirche u. Kirchengewalt in Ansehung des kirchlichen öffentlichen Religionsbegriffes nach natürlichem und protestantischem Kirchenrecht“. Jena 1789, 2. Aufl. ebenda 1795; „Grundsätze des Kirchenrechts der Protestanten“. Jena 1792, 2., verm. Aufl. 1795; „Besondere Grundsätze des Kirchenrechts der Katholiken in Deutschland“. Jena 1794. – Aus einer Ueberarbeitung vorstehender zwei Werke entstand „Grundsätze des Kirchenrechts der Katholiken und Protestanten in Deutschland“. 1., 2. Bd. resp. 2. Aufl. 1805–6.
Schnaubert: Dr. Andreas Joseph S., geheimer Justizrath, ordentlicher Professor des Staats- und Kirchenrechts, erster akademischer Rath des Jenenser Gesammt-Oberappellationsgerichts, geb. am 30. November 1750 in Bingen a. Rh. als Sohn eines Weinhändlers, † am 10. Juli 1825 in Jena. Vom Vater zum geistlichen Stand bestimmt, hörte er bereits 1765 auf der (1798 aufgehobenen) Universität Mainz Philosophie und Geschichte und wurde 1767 zum Magister ernannt; hierauf trat er in das kurfürstliche Seminarium, wo er neben dem Besuche juristischer Vorlesungen sich auf seinen künftigen Beruf vorbereitete, und den Grad eines Baccalaureus erhielt. Mangel an Neigung veranlaßte ihn jedoch plötzlich, der theologischen Laufbahn zu entsagen, worauf er sich 1776 nach Gießen begab, um sich der Rechtswissenschaft zu widmen. Von katholischen Eltern geboren, bekannte er sich dort öffentlich zur evangelisch-reformirten Religion, wurde am 2. Mai 1780 mit der Inauguraldissertation „De qualitate comitiali Placit. regii in imperio Rom.-German.“ (Gießen 1780, 4°) Doctor beider Rechte, und durch Herausgabe seiner „Neuesten juristischen Bibliothek“ schon als Privatdocent in litterarischen Kreisen bekannt. – 1783 erhielt er eine Anstellung als außerordentlicher Professor der Rechte in Gießen, im nächsten Jahre als ordentlicher öffentlicher Professor und Beisitzer der juristischen Facultät in Helmstedt. Da ihm jedoch das dortige Klima nicht zusagte, folgte er 1785 einem Rufe des Herzogs- Ein genaues Schriftenverzeichniß im Neuen Nekrolog der Deutschen II, 1491–3. – Das akademische Taschenbuch für das Jahr 1791 enthält einen [84] Schattenriß unsers Gelehrten. – Neuer Nekrolog der Deutschen a. a. O. S. 1489 u. ff.