ADB:Schmidt, Hermann
Mendelssohn war nur Hofcapellmeister, doch ohne Capelle. Der Tanzcomponist Hertel dagegen seit 1858 wieder Hofcomponist). Im J. 1838 rückte er zum Balletdirigenten herauf. Doch kurz war ihm nur das Lebensmaaß zugemessen; kaum 35 Jahre alt sagte er allen Ehrenbezeigungen und Freuden der Welt Valet. Er hat aber die kurz gemessene Zeit fleißig benützt: 3 Sinfonien für Orchester, 3 Streichquartette, 1 Streichquintett, Concerte, Duos und Trios für Flöte und 72 Zwischenactsmusiken für Orchester bilden seine ernsteren Instrumentalwerke; 2 komische Opern („Ein Stündchen im Bade“ 1836 und „Die Doppelflucht“ 1852 aufgeführt), 2 Singspiele und 23 Ballets sind der heiteren Muse gewidmet und eine Reihe Lieder und Gesänge für eine und mehrere Stimmen zeigen uns den vielseitig begabten Jünger der Kunst. Die königl. Bibliothek in Berlin bewahrt von ihm 24 Entre-Acte und das Singspiel „Ein Stündchen im Bade“ auf.
Schmidt: Hermann S., königl. preußischer Hofcomponist und Balletdirigent in Berlin, geboren am 5. März 1810 zu Berlin, † am 19. October 1845 ebendaselbst. Er war der Sohn des preußischen Feld- und Reisepostmeisters des Königs, zeigte schon früh die besten Anlagen zur Musik, besonders in der Composition. Gabrielski unterrichtete ihn im Flötenspiel und in seinem 14. Jahre trat er bereits öffentlich auf. In der Compositionslehre erhielt er Karl Böhmer zum Lehrer. Er neigte sich ganz besonders der Muse Terpsichore zu und schuf kleine reizende Gebilde, die sich stets sicherer Anerkennung zu erfreuen haben, denn Jung und Alt huldigen lieber dem Frohsinn in Gestalt von anmuthigen rhythmisch gegliederten Melodien, als der strengen ernsten Kunst. Seine fröhlichen Kinder hielten auch sehr bald Einzug im Berliner Opernhause und er selbst wurde am 1. Februar 1831 als Flötist zum königl. Kammermusikus ernannt. Bald stieg er in der Gunst des Königshauses höher, welches sich in damaliger Zeit musikalisch wenig auszeichnete und der beliebte Balletcomponist wurde im J. 1835 zum Musiklehrer der Prinzessin Wilhelm von Preußen ernannt. Sogar zum Titel eines preußischen Hofcomponisten gelangte er 1837, dessen sich ein zur classischen Richtung hinneigender Componist am preußischen Hofe nie zu erfreuen hatte (- v. Ledebur, Berliner Tonkünstler-Lex.