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ADB:Schlütter, Johann von

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Artikel „Schlütter, Johann von“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 616–617, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schl%C3%BCtter,_Johann_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 10:43 Uhr UTC)
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Schlütter: Johann Julius Konrad v. S., geboren am 24. Juli 1749 zu Stade, † daselbst am 11. April 1827, gehörte zu jenen althannoverischen Beamten, welche die Franzosenzeit hindurch allerdings den staatlichen Neubildungen dienten, aber nachher sofort in das althergebrachte Geleise so sicher wieder einlenkten, als seien alle die Zwischenjahre überall nicht dagewesen. Sie waren für Verwaltung und Justiz die durchaus sicheren Träger der Restauration. Sein [617] Vater Otto Diedrich v. S. war Justizrath, dann Kanzleidirector in Stade († 1784), d. h. Rath, dann Präsident des höchsten Provinzialgerichts der Herzogthümer Bremen und Verden, welche, trotz der Zulegung zum Kurfürstenthum Hannover nach dem Ankauf im nordischen Kriege, doch ihre eigene Regierung und Verwaltung in Stade bis zur Invasion behalten hatten. Das brachte auch eine patriarchalische Aemtervererbung in dem kleinen Districte mit sich, und so wurde S. nach Beendigung seines Studiums in Jena und Göttingen 1771 Auditor bei derselben Justizcanzlei, 1774 Justizrath und 1781 auch außerordentlicher Beisitzer im Consistorium, dessen Director ebenfalls sein Vater war. 1795 ernannte ihn die kurfürstliche Regierung zum Vice-Canzleidirector und 1806 noch, während der Occupation, zum Canzlei- und Consistorialdirector. Nach Einverleibung von Bremen und Verden in das Königreich Westfalen wurde er durch Jérome[WS 1] 1810 Präsident des „Königlichen Criminalhofes“ zu Stade und bemühte sich in dieser Stellung die Tradition seines früheren Gerichtes fortzuerhalten. Als dann der größte Theil der Herzogthümer zum französischen Kaiserreiche geschlagen wurde und einen Theil des Département des bouches de l’Elbe bildete, wurde S. 1811 an die neu eingerichtete Cour impériale de Justice in Hamburg als Conseiller versetzt; aber kaum traten die ersten Anzeigen des Umschwunges hervor, so war er schon am 1. April 1813 in Stade, um sich wieder in sein althannoversches Amt einzusetzen. Freilich mußte er alsbald flüchten, kehrte aber schon am 2. Juli zurück und hatte schon sich wieder amtlich eingerichtet, als ein königlicher Befehl aus London die alten Regierungs- und Justizcollegien wieder einsetzte. Er hat mit allgemein anerkannter Treue, Umsicht und Festigkeit seiner Aemter noch bis 1823 gewaltet; dann trat er in den Ruhestand, eine Reihe von Schlagflüssen führte sein Ende herbei. Seine Gemahlin war eine Tochter des hannoverschen Generals v. Scharnhorst; seine zwei Söhne waren Officiere in hannoverschen Diensten.

Spangenberg, Neues Vaterländisches Archiv. 1827. II, 318 ff.


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