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ADB:Savigny, Karl Friedrich von

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Artikel „Savigny, Karl Friedrich von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 452–454, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Savigny,_Karl_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:20 Uhr UTC)
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Savigny: Karl Friedrich v. S., preußischer Diplomat, geboren am 19. September 1814 in Berlin als Sohn des damaligen Geheimen Revisionsraths und Mitglieds des preußischen Staatsraths, Professors der Rechte Friedrich Karl v. S. Seine Mutter war Kunigunde, eine Schwester Clemens Brentano’s. Der Vater ließ ihm zunächst längere Zeit häuslichen Unterricht ertheilen und war dann darauf bedacht, ihm eine clerikale Erziehung zu theil werden zu lassen. Daher besuchte S. nur ein Jahr lang das französische Gymnasium in Berlin um dann auf das Collegium romanum hiernach in das Collegium Sebastianum in Neapel überzugehen. Nachdem er in Paris, München und Berlin die Rechte studirt, legte er im Mai 1836 die erste juristische Prüfung ab und arbeitete alsdann beim Stadtgerichte in Berlin als Kammergerichtsauscultator. Nach bestandener Referendariatsprüfung wurde er seit Juni 1837 bei der Regierung in Aachen als Referendar beschäftigt. Im September 1838 zur diplomatischen Laufbahn zugelassen, bestand er am 6. Juni 1839 das diplomatische Examen und wurde im März 1840 mit den Geschäften eines Legationssecretärs bei der königlichen Gesandtschaft in London commissarisch beauftragt. Im Mai 1840 wurde er endgültig als Legationssecretär in Dresden angestellt und 1842 erhielt er den Posten eines Legationssecretärs in Lissabon. Nachdem ihm im Juli 1844 die Kammerherrnwürde verliehen war, erfolgte am 1. März 1847 seine Beförderung zum Legationsrath und im Juni 1848 seine Versetzung als Legationssecretär in London. Vom November 1848 an wurde er in der politischen Abtheilung des Ministeriums des Aeußern beschäftigt. Noch in demselben Jahre sandte ihn das Ministerium Brandenburg-Manteuffel zu besonderem Zwecke nach Frankfurt a. M. Als es sich nämlich nach dem Rücktritt des Reichsministeriums v. Grävell herausstellte, daß der Reichsverweser zur Niederlegung seiner Stellung in Güte nicht zu bewegen sei, kam es der preußischen Regierung darauf an, die Entscheidung über die Fortdauer der provisorischen deutschen Centralgewalt hinzuziehen, bis es ihr etwa gelungen sein werde, durch übereinstimmende Erklärung der deutschen Fürsten die Frage der ihr erwünschten Lösung zuzuführen. Zu diesem Zwecke versprach man sich in Berlin viel von Savigny’s gefälligen Formen. Beigegeben war ihm Oberstlieutenant v. Damnitz. Im Juli 1849 wurde er zum wirklichen Legations- und vortragenden Rath im Ministerium des Aeußern ernannt. Während der Unruhen in Baden dem Hauptquartiere des Prinzen von Preußen beigegeben, wurde ihm im Juni 1850 der Gesandtschaftsposten in Karlsruhe übertragen. Hier hat er mit Erfolg die Regierung, welche nach dem Rücktritt des Ministeriums Klüber sich Oesterreich zu nähern begann, für die preußische Politik zu gewinnen gesucht. Infolge dessen kam 1856 die Vermählung des Großherzogs Friedrich mit der Tochter des Prinzen von Preußen zu Stande. Auch im badischen Kirchenstreite ist S. erfolgreich im Sinne Preußens thätig gewesen. 1853 und 1854 fiel ihm nämlich die Aufgabe zu, die badische Regierung in ihrem Streite mit dem Erzbischof von Freiburg des Rückhaltes an Preußen zu versichern. Am 22. November 1853 wurde er daher dahin instruirt, in Karlsruhe zu erklären, daß keine Regierung eine solche offene Auflehnung gegen die Staatsgesetze dulden könne. Der preußische Gesandte [453] am Bundestage, v. Bismarck, welcher sich in diesen Angelegenheiten nach Karlsruhe begeben hatte, bezeugte in einem Schreiben vom 31. Januar 1854 an den Minister v. Manteuffel, S. habe „durch vorsichtige und tactvolle Haltung sich im höchsten Grade das Vertrauen aller dortigen einflußreichen Persönlichkeiten gesichert und auf diesem Wege der preußischen Regierung in Karlsruhe eine hervorragende Stellung erworben“; S. habe, „obschon selbst Katholik, jene auch von ihm persönlich getheilte Auffassung geltend gemacht“; es möge ihm eine ausdrückliche Anerkennung ausgesprochen werden. Infolge umfassender Veränderungen in der preußischen Diplomatie im Februar 1859 zum Gesandten in Dresden und bei den sächsischen Herzogthümern ernannt, gelang es ihm zwar, v. Beust’s Politik, wonach ein Angriff auf Oesterreichs nichtdeutsche Besitzungen einem Angriffe auf das deutsche Bundesgebiet gleich erachtet werden solle, etwas zu lähmen; Sachsens Anschluß an die sogen. Würzburger Regierungen vermochte er jedoch nicht zu hindern. Dagegen war es ihm zu verdanken, daß König Johann, trotz starker Gegenwirkungen Oesterreichs, den preußisch-französischen Handelsvertrag im Mai 1862 den Kammern zur Zustimmung vorlegen ließ. Auch ist es Savigny’s Verdienst, die Militärconvention Preußens mit Sachsen-Koburg, diesen ersten Schritt zur militärischen Einigung Deutschlands, zu Stande gebracht zu haben. Im December 1862 erhielt er den Posten des Gesandten in Brüssel und wurde zum wirklichen geheimen Rath mit dem Titel Excellenz ernannt. In Brüssel wohnte er auch als Bevollmächtigter Preußens der am 15. Juli 1863 zusammengetretenen Conferenz der Seestaaten wegen Ablösung des Scheldezolls bei. Im Februar 1864 erfolgte seine Ernennung zum bevollmächtigten Minister bei der deutschen Bundesversammlung. Diese Stelle bekleidete er bis zum 14. Juni 1866, wo er nach Annahme des österreichischen Mobilisirungsantrags die historische Erklärung wegen Bruchs des Bundesvertrags und der Grundzüge eines neuen Bundes abgab. Die Art, wie S. sich dieser Aufgabe entledigte, rief mehrfach Tadel hervor, namentlich fand man es nicht passend, daß er danach und trotz seiner Anzeige von der Einstellung seiner Thätigkeit die Versammlung nicht sofort verließ. In demselben Jahre war es S. beschieden, sich hervorragend an der deutschen Reform zu betheiligen: er war, neben Bismarck, preußischer Bevollmächtigter beim Abschluß des Friedens mit den meisten der am Krieg gegen Preußen betheiligt gewesenen süddeutschen Staaten (Baiern, Württemberg, Hessen-Darmstadt), sowie namentlich mit Sachsen; er leitete ferner im August 1866 in Berlin die Regierungsconferenzen zur Entwerfung der Verfassung des Norddeutschen Bundes und war preußischer Bevollmächtigter beim constituirenden Reichstage. Seine Verdienste bei Leitung der Friedensverhandlungen mit mehreren deutschen Staaten wurden am 11. Novbr. 1866, dem Tage des allgemeinen Friedens- und Dankfestes, durch Verleihung des Groß-Comthurkreuzes des Hohenzollernschen Hausordens mittelst[WS 1] Schreibens des Königs anerkannt. Der Staatsanzeiger hob diesen Grund ausdrücklich hervor. Plötzlich trat bei S. eine große Wandelung ein. Nach weit verbreiteter Annahme sah er sich bei der weiteren Neuordnung der Dinge in seinen Erwartungen getäuscht, namentlich scheint er die Stellung eines deutschen Bundeskanzlers erstrebt zu haben. Nach der Bedeutung, welche im constituirenden Reichstage dieser Stelle beigelegt wurde, stellte sich die Nothwendigkeit heraus, daß Bundeskanzler und preußischer Ministerpräsident eine und dieselbe Person sein mußten. Diese Ueberzeugung theilte auch S. mit Bismarck, aber sie führte zu jener persönlichen Enttäuschung. Dies hat Fürst Bismarck am 5. März 1878 im Reichstage bei Berathung des Gesetzentwurfs über die Stellvertretung des Reichskanzlers bestätigt. Jene Ueberzeugung habe ihm, wie er fürchte, einen Freund gekostet. S. wurde im Februar 1868 mit Wartegeld in einstweiligen Ruhestand [454] versetzt. Dies hatte er veranlaßt, um sich an der parlamentarischen Führerschaft der katholischen Centrumspartei zu betheiligen. Zu diesem Zwecke war er schon für 1867–68 vom schlesischen Bezirke Pleß-Rybnik ins Abgeordnetenhaus und wurde er 1868 vom Bezirke Koblenz-St. Goar in den Norddeutschen Reichstag gewählt. Der von jener Partei am 11. Januar 1871 erlassene Aufruf zu den Reichstagswahlen trug Savigny’s Namen an der Spitze. Im Juli 1871 wurde ihm die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste, unter Verleihung des Kronenordens 1. Klasse mit dem Emaillebande des rothen Adlerordens, ertheilt. Bei der Wahl von 1871 wählte ihn der obige Bezirk wieder in den Reichstag; im Abgeordnetenhause vertrat er 1870–75 den Bezirk Schleiden-Malmedy-Montjoie. Die parlamentarische Wirksamkeit schien für S. nur das Mittel zu sein, um im Unmuth über seine Enttäuschung das große Werk der nationalen Reform ebenso feindlich zu bekämpfen, als er es früher gefördert hatte. Trat er auch als Redner in den Parlamenten nicht besonders hervor, so gereichte er der ultramontanen Partei in ihrem ganzen Vorgehen doch zu großem Nutzen. Dieselbe wurde in den „Grenzboten“ (1872 Nr. 7) „Fraction Windthorst-Savigny“ benannt und als „Sammelpunkt, Ablagerungsstätte kleiner Aergernisse, verkannter Größen und ephemerer Leidenschaften“ bezeichnet, ihm selbst die den Söhnen berühmter Väter oft eigene Eigenschaft des Narciß beigelegt. Die Größe der Rolle, welche er seit 1866 gespielt, habe ihn vorübergehend gehoben; er sei aber in den Irrthum verfallen, sich selbst für den Schöpfer der Rolle zu halten (Grenzboten 1872, Nr. 13). Er starb am 11. Februar 1875 in Frankfurt a. M. Verheirathet war er mit einer Schwester des Grafen v. Arnim-Boytzenburg, Oberpräsidenten von Schlesien, welche ihm zu Liebe vom evangelischen zum katholischen Glauben überging. Ueber die Familie Savigny: Zeitschrift „Herold“ in Berlin VI (1875), S. 28.

Poschinger I, 35, 350–358; II, 156; III, 45, 149, 271. – Busch, Graf Bismarck und seine Leute. – Im neuen Reich 1875, I, 313. – Nat.-Ztg. 1875, Nr. 72. – Fischer, Preußen am Abschluß der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Berlin 1876), S. 753. – Graf v. Beust, Aus Dreivierteljahrhunderten I, 48. Stuttgart 1887. – Schneider, Aus dem Leben Kaiser Wilhelms I, 279. Berlin 1888.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: mittest