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ADB:Sartorius, Johann Georg

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Artikel „Sartorius, Johann Georg“ von Georg Winter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 389–390, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sartorius,_Johann_Georg&oldid=- (Version vom 3. November 2024, 21:31 Uhr UTC)
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Sartorius: Johann Georg S., Vater Georg Friedrich Christophs S. von Waltershausen (s. u.), hessischer Theologe, bekannt als der hauptsächlichste Verfasser eines 1783 in Hessen eingeführten lutherischen Gesangbuches, welches lange Zeit als Grundlage der hessischen Gesangbücher gedient und weite Verbreitung gefunden hat, ist am 23. Juni 1729 zu Kirchain bei Marburg als Sohn des Rectors Georg S. geboren. Er erhielt seinen ersten Unterricht durch seinen Vater und wurde erst als 18jähriger Jüngling (1747) dem Pädagogium zu Marburg zur weiteren Ausbildung überwiesen, die er schon 1749 vollendete. Er studirte bis 1752 in Marburg und Halle und bekleidete dann eine Zeitlang die Stellung eines Pastors in dem Dorfe Kappel bei Marburg. Dort lernte ihn der Kanzler Estor in Marburg kennen und schätzen und bewirkte, daß er als zweiter Prediger der lutherischen Gemeinde nach Kassel berufen wurde. 1784 wurde er erster Prediger daselbst und starb am 9. Mai 1798. Neben seiner gewissenhaften und erfolgreichen amtlichen und seelsorgerischen Thätigkeit fand er zu eigentlichen litterarischen Arbeiten nur wenig Muße. Seine geschichtliche Bedeutung verdankt er vielmehr, wie erwähnt, in erster Linie seiner eifrigen und hervorragenden Theilnahme an der Zusammenstellung eines neuen hessischen Gesangbuches, welches im J. 1783 auf Veranlassung des Kasseler Consistoriums herausgegeben wurde und trotz seiner schon gleich nach seinem Erscheinen mit Recht vielfach und energisch bekämpfter Mängel lange Zeit maßgebend geblieben ist. Schon im J. 1777 hatte nämlich das Kasseler Consistorium den Beschluß gefaßt, das bisher in Hessen eingeführte, im wesentlichen auf gesunder historischer Grundlage beruhende lutherische Gesangbuch in einer den Anforderungen der Zeit entsprechenden Weise umarbeiten zu lassen. Diese, zu derselben Zeit auch außerhalb Hessens sich geltend machenden Anforderungen waren aber namentlich darauf gerichtet, den von der Gemeinde gesungenen Kirchenliedern ihren althergebrachten frischen und ursprünglichen, freilich zuweilen zu einer gewissen Derbheit und Natürlichkeit neigenden Charakter zu rauben und an die Stelle historischer Treue süßliche, sentimentale Verwaschenheit treten zu lassen. Diese Tendenzen fanden in Hessen unter der Regierung des katholischen Landgrafen Friedrich’s II. Eingang und führten zu einer Verfügung des Consistoriums, welche mit der Herausgabe eines so umgearbeiteten Gesangbuches die beiden Pfarrer der lutherischen Gemeinde zu Kassel, Clemen und Sartorius, betraute. Auf den von diesen erstatteten Bericht erging am 21. März 1777 eine weitere Verfügung des Consistoriums, die zwar die Abfassung des Entwurfs endgültig beiden genannten Pfarrern übertrug, aber doch erklärte, es geschehen lassen zu wollen, „daß der Pfarrer Sartorius den Plan entwerfe und der Pfarrer Clemen solchen nur mit seinen Erinnerungen begleite“. Damit war die hauptsächlichste Arbeit, aber auch die entscheidende Verantwortung im wesentlichen dem ersteren übergeben, der dann thatsächlich auch in allen wesentlichen Punkten als der geistige Urheber des Ganzen zu betrachten ist, während formell Clemen den ersten, S. den zweiten Theil zur Bearbeitung übernahm. Der so hergestellte Entwurf wurde dann den lutherischen Ministerien zu Marburg, Rinteln und Schmalkalden zur Begutachtung vorgelegt (1778). 1783 ist das Gesangbuch erschienen und nicht ohne mannichfachen und energischen Widerstand eingeführt worden. Es zeigt in seiner ganzen Anlage und Bearbeitung den Charakter seiner Entstehungszeit und die Tendenz, aus der es hervorgegangen war. An die Stelle der alten, bisher pietätvoll bewahrten Reformationslieder sind Bearbeitungen in einem so weichlich-süßen Ton getreten, daß dadurch der Charakter vieler der bedeutendsten derselben völlig vermischt wurde. Als Vorlagen waren nicht die Originalquellen, sondern die neuesten, in anderen Staaten in gleicher Tendenz veröffentlichten Gesangbücher benutzt. Doch ist das Gesangbuch dadurch, daß [390] es auf lange Zeit die Grundlage für Hessens Gesangbücher überhaupt gebildet hat, historisch von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Daß es übrigens gleich von vornherein heftigem Widerspruch begegnete, erwähnten wir schon. S. selbst hat sich darüber bitter beklagt.

Vgl. seine Selbstbiographie in Strieder’s Hess. Gel.- u. Schriftst.-Gesch. XII, 186–206. Ferner Joh. Gottl. Holtzapfel, Nachricht von dem neuen Evangelisch-Lutherischen Gesangbuche in den Hessen-Casselischen Landen, wie dasselbe entstanden und zu Schmalkalden eingeführet ist. Schmalkalden 1787 (enthält u. A. die Rescripte des Consistoriums). – Heppe, Kirchengesch. beider Hessen II, 304 ff. Marburg 1876.