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ADB:Sartori, Joseph von

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Artikel „Sartori, Joseph von“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 378, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sartori,_Joseph_von&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:56 Uhr UTC)
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Sartori: Joseph v. S., geboren im J. 1740[1] zu Wallerstein in Baiern, † zu Wien im J. 1812. Nach Vollendung seiner Studien trat er in den Dienst des Fürsten von Oettingen-Wallerstein als Hof- und Regierungsrath, vertauschte dieses Amt mit dem eines Bibliothekars an der Universität Erlangen[1]. Im J. 1799 übernahm er die Leitung der „Wiener Zeitung“, welche er schon im nächsten J. mit dem Amte des Bibliothekars an der Theresianischen Ritterakademie in Wien vertauschte. Seine litterarische Thätigkeit ist vorzugsweise dem Staatsrechte gewidmet, umfaßt aber auch damit zusammenhängende Punkte; der Anlaß zu einzelnen Schriften ist ein zufälliger gewesen, aus diesen ergab sich ihm wieder der Anlaß zu anderen. Er gehört nicht zu den bedeutenderen Staatsrechtsschriftstellern der letzten Reichszeit, indessen auch nicht zu denen, welche man ignoriren darf. Nach Materien geordnet sind seine Schriften: Lehnrechtliche: „Versuch einer pragmat. Geschichte der Lehen von den Zeiten vor der Errichtung der fränkischen Monarchie bis zur Erlöschung des Karoling. Stammes in Deutschland“, Augsburg 1785. – „Hist.-rechtl. Bedenken über die Frage: ob der retractus equestris oder Einstandsrecht der Reichsritterschaft sich auf erkaufte Lehngüter erstreckt?“ Erlang.[2] 1776. – Staatsrechtliche: „Auserlesene Beiträge in reichsstädtischen Sachen“, 2 Thle., Frankfurt a. M. 1777–78. 4. – „Statistische Abhandlung über die Mängel der Regierungsverfassung der geistlichen Wahlstaaten, und von den Mitteln solchen abzuhelfen“, Augsb. 1787. Diese Abhandlung war veranlaßt durch die 1785 von dem Fuldaischen Domcapitular und Regierungspräsidenten Freiherrn v. Bibra im „Journal von und für Deutschland“ St. XII gestellte Preisfrage über die Mängel der geistlichen Staaten und die Mittel zur Hebung; sie erhielt den Preis, obwohl eine von F. C. v. Moser ungleich bedeutender ist. – „Geistliches und weltliches Staatsrecht der deutschen kathol. geistl. Erz-, Hoch- und Ritterstifter“, Nürnb. 1788–91, 4 Abth. – „Reichsvicariatisches Staatsrecht“, Augsb. 1790. – Kirchenrechtliche: „Anweisung der kaiserl. Landesverordnungen, wie es mit dem Asyle zu halten sei“, Wien 1777. „System des Layenzehndrechts“ das. 1780. „Darstellung der unrechtmäßigen Ausschließung Augsburger Patricier- und Bürgersöhne von dem dortigen hohen Domstifte“, Augsb. 1789. - Dazu: „Gesch. der Stadt Donauwörth, auch Reichs- und Kriegshandlungen“ u. s. w., Frankf. 1794, 4. „Staatl. Gesch.[3] der Markgrafschaft Burgau in Rücksicht auf die Streitigkeiten zwischen dem Erzherzogthum Oesterreich und den Burgauischen Insassen“, das. 1789. „Leopoldinische Annalen oder Beitrag zur Regierungsgesch. Kaiser Leopold’s“, Augsb. 1792, 2 Thle. „Memoiren über die wichtigsten Staatsmaterien unserer Zeit“, Zürich 1795–97, 2 Thle. „Crameriana posthuma“ u. s. w., 1786–90, 12 Thle. „Samml. der hinterl. polit. Schriften des Prinzen Eugen von Savoyen“, Stuttg. 1811 fg., 8. Abth. „Catal. bibliogr. libror. lat. et germ. saeculi primi typogr. in bibl. academiae Theresianae extantium“, Vind. 1800 ss., 7 Bde.

Oesterreich. National-Encykl. (Gräffer und Czikann) VI, 491. – Wurzbach, Lex. XXVIII, 253.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. a b S. 378. Z. 10 v. o.: Nach Gradmann, D. gel. Schwaben S. 533 ist Sartori 1749 geboren. Gestorben ist er 1812. Nicht in Erlangen, sondern in Ellwangen war er Bibliothekar und zugleich fürstlicher Hof- und Regierungsrath. Dieser Stelle entsetzt, ging er nach Wien. [Bd. 36, S. 790]
  2. S. 378. Z. 26 v. o. l.: Ellwangen (st. Erlangen). [Bd. 36, S. 790]
  3. S. 378. Z. 11 v. u. l.: Staatsgeschichte (st. Staatl. Gesch.). [Bd. 36, S. 790]