ADB:Salm, von
Heinrich (VII.) Graf von S., † 1416, der Letzte aus der Linie Alt- oder Nieder-Salm. Die Grafen von S. leiten sich her von Gisilbert v. Luxemburg, dem Vater des Gegenkönigs Hermann (s. A. D. B. XII, 147). Im 11. Jahrhundert spalteten sie sich in zwei Linien, die Grafen von Alt- oder Nieder-S. zu Oisling in den Ardennen und die Grafen von Ober-S. in den Vogesen. Heinrich (VII.), der Letzte der erstgenannten Linie, verlor seinen einzigen Sohn Heinrich in der Schlacht bei Othee (1408), in welcher derselbe das Banner der Lütticher Bürgerschaft gegen ihren Bischof und den Herzog Johann von Burgund trug, während der Vater als Lehnsmann des Grafen Wilhelm von Hennegau in den feindlichen Reihen focht. Da auch seine Tochter Maria, die an den Raugrafen Otto von Beimberg vermählt war, vor ihm kinderlos verstarb, bestimmte Heinrich den aus einem alten niederrheinischen Dynastengeschlechte stammenden Johann (V.) Herrn von Reifferscheid, der als sein Neffe bezeichnet wird, zu seinem Erben. Aber erst dessen Sohn
Salm:Johann (VI.) gelangte 1455 durch einen Spruch des burgundischen Gouverneurs von Luxemburg, Anton von Croy, in den Besitz der Grafschaft, welche bis dahin von dem Raugrafen und seinen Nachkommen unrechtmäßiger Weise festgehalten worden war. Er starb im J. 1475.
Graf Werner von Salm aus der Linie Nieder-S., geboren 1545, focht [255] im Dienste Karl’s IX. von Frankreich 1569 bei Moncontour. Nach dem Tode des Grafen Hermann von Neuenar (1528) (s. A. D. B. XXIII, 487) erhob er Ansprüche auf Stadt und Herrschaft Bedbur und bemächtigte sich der ersteren, obwol Graf Adolf von Neuenar sich Namens seiner Gemahlin Walpurgis, der Schwester des verstorbenen Grafen, bereits die Huldigung hatte leisten lassen, durch Ueberfall. Dem mit Uebermacht heranrückenden Grafen konnte Werner indes nicht widerstehen, er wurde dessen Gefangener und von ihm dem Erzbischof Gebhard von Köln in Gewahrsam gegeben. Es gelang ihm indes, aus dem Gefängniß zu Kaiserswerth zu entkommen, und wir finden ihn während des bekannten kölnischen Krieges als eifrigen Gegner des Erzbischofs, was bei seiner Stellung als kölnischer Erblandmarschall nicht ohne Bedeutung war. Zur Anerkennung seiner Dienste belehnte ihn Ernst von Baiern, Gebhard’s Gegner und Nachfolger, 1588 mit Bedburg. Da er aber im J. 1593 der Gräfin Walpurgis von Neuenar gleichfalls die Belehnung ertheilte und diese ihre Rechte auf die Grafen von Bentheim übertrug, so entspann sich hieraus ein langwieriger, Jahrhundertelang sich hinschleppender, niemals zum Austrag gebrachter Proceß. Werner, der vom Erzbischof 1588 auch mit der Grafschaft Heckenbruch belehnt worden war, ging später in spanische Dienste und starb am 16. Februar 1629.