Zum Inhalt springen

ADB:Rulant

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Rulant“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 635–636, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rulant&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:23 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Ruland, Thomas August
Nächster>>>
Rulich, Jacob
Band 29 (1889), S. 635–636 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
GND-Nummer 1025719735
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|29|635|636|Rulant|Otto Beneke|ADB:Rulant}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=1025719735}}    

Rulant: Rütger R. I., II., III. (Juristen). Dies ursprünglich niederrheinische Geschlecht soll eigentlich Rhewald geheißen haben; infolge der heldenmüthigen Tapferkeit eines seiner Glieder, Nikolas des Fetten, gelegentlich der Erstürmung einer Bergveste in der Eiffel soll man ihn, nach Karl’s d. Gr. [636] heroischem Neffen, Roland genannt haben, welchen schönen Namen dann die ganze Familie mit Vergnügen acceptirt haben mag, als sie in Aachen ihren Wohnsitz nahm. – Aus diesem gegen Ende des 16. Jahrhunderts in einem Zweige nach Hamburg gekommenen Geschlecht sind nun die folgenden drei Personen, Großvater, Vater und Sohn, denkwürdig. – Rütger R. I., geboren zu Aachen 1568, Doctor der Rechte, auch Syndicus seiner Vaterstadt, war ein seiner Zeit berühmter schneidiger Jurist, Rathgeber vieler Reichsfürsten und Stände, auch häufig als kaiserlicher Commissar zur Schlichtung verwickelter Streitigkeiten abgeordnet. Er schlug in den 1590er Jahren seinen Wohnsitz in Hamburg auf und verheirathete sich hier mit einer angesehenen reichen Niederländerin. Auch hier fungirte er 1610 als kaiserlicher Commissar in der weitaussehenden Proceßsache Schauenburg-Holstein (Pinneberg) contra Hamburg, und Hamburg contra Schauenburg, puncto Hut- und Weidegerechtigkeit. Diesem reichsgräflichen Hause hatte er einige 20 Jahre so nützlich gedient, daß ihm 1622 von demselben eine Windmühle bei Ottensen und Othmarschen (die noch gegenwärtig Rolandsmühle heißt) übertragen und ihm die Anwartschaft auf eine gräfliche Elbinsel verliehen wurde. 1622 wurde er auch von Kaiser Ferdinand II. nobilitirt, und sein Wappen derart vermehrt, daß zu den Römerbechern und Weintrauben im Schilde noch ein rittermäßiger Mann auf dem Helm hinzukam, was einigermaßen jene Rolandstradition zu bestätigen scheint. Er starb in Hamburg am 13. December 1630. – Dessen Sohn war Rütger R. II., geboren in Hamburg 1621, ebenfalls ein tüchtiger Jurist, der als Doctor der Rechte viele Jahre rühmlichst prakticirte, bis er 1670 zum Syndicus seiner Vaterstadt erwählt wurde und in diesem Amte nicht nur die reichskammergerichtlichen Processe der Stadt führen, sondern auch manche Gesandtschaften übernehmen mußte, z. B. an den König von Dänemark (drei Mal) und an den Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Celle, so daß er kaum Zeit fand, sich an den inneren Angelegenheiten eingehend zu betheiligen. Er starb am 19. Mai 1675. – Dessen Sohn war Rütger R. III., geboren am 22. Januar 1665, der nach vollendeter Schulbildung den rühmlichen Spuren seiner Väter folgte, 1686 in Leipzig Jura studirte, 1690 in Utrecht Doctor der Rechte wurde und nach großen Reisen durch ganz Deutschland, Holland, Frankreich, Ungarn und Polen nach Hamburg heimkehrte, wo er anfangs nur privatisirte, mit seinem Schwager, dem späteren Bürgermeister Dr. Gerhard Schröder, sich eingehend mit Studien der Hamburgischen Geschichte und Verfassung beschäftigte und ein bedeutendes urkundliches Material sammelte, welches beide Forscher später letztwillig dem Stadtarchiv vermachten, wo es zum Theil noch jetzt sich befindet. Im J. 1719 zum Senator erwählt und 1726–27 die Prätur verwaltend, war er ein Schrecken der vielen Juden, welche sich mit dem sog. Kippen und Wippen (Verschlechtern guter Münzen) befaßten, deren Kniffe und Schliche er erspürte und scharf abstrafte. 1728 wurde er Bürgermeister. Er war bereits 34 Jahre Wittwer und stand in seinem 71. Lebensjahre, als er noch so frisch und muthig sich fühlte, um eine zweite Ehe einzugehen mit der 17jährigen Tochter seines Vorwesers Bürgermeister Wiese. Und diese stand nicht an, als R. am 22. November 1742 gestorben war, als 27jährige Wittwe den 57jährigen Bürgermeister Widow zu heirathen, worauf sie, abermals Wittwe, 37 Jahre alt endlich einen gleichaltrigen Gatten fand in der Person des preußischen Residenten v. Hecht.

Buek, Die Hamburger Bürgermeister, S. 142. – Langermann, Hamb. Münz- und Medaillen-Vergnügen, S. 614.