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ADB:Roesselmann, Johann

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Artikel „Roesselmann, Johann“ von Wilhelm Wiegand in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 256–257, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Roesselmann,_Johann&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:41 Uhr UTC)
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Roesselmann: Johann R., Schultheiß von Colmar, soll der Sohn eines Schuhmachers von Türkheim gewesen sein. Wie es ihm gelang, sich in die Höhe zu arbeiten, wissen wir nicht. Er erscheint uns zuerst als Stellvertreter des Schultheißen von Colmar im Gericht, dann im J. 1249 in dieser Stellung des obersten Stadtbeamten selbst. Man darf annehmen, daß er dieselbe ununterbrochen bis zum Herbste des Jahres 1260 bekleidet und in jenen Jahren die reichstreue Politik der Stadt mit Glück geführt hat. Bei den selbständigen Bestrebungen der deutschen Städte in der Zeit des Interregnums, die im Rheinischen Städtebund ihren Ausdruck fanden, steht wenigstens Colmar nicht in letzter Linie. Erst die Neubesetzung des bischöflichen Stuhls von Straßburg durch den unternehmungslustigen Walther von Geroldseck scheint Roesselmann’s Stellung erschüttert zu haben und seine Entsetzung vom Schultheißenamt darf man wol mit der damals schroff auftretenden Reaction der landesherrlichen Gewalt gegen die Entwicklung der städtischen Freiheit in Zusammenhang bringen. Die Wendung brachte die Parteinahme Rudolf’s von Habsburg in dem Kampfe zwischen dem Bischof und der Stadt Straßburg. Zu jenem hatte der vertriebene R. seine Zuflucht genommen, ihn gewann er zu einem Anschlag auf Colmar, der von R. mit List und Glück durchgeführt, der Stadt ihre Selbständigkeit und ihren alten Schultheißen wiedergab. Spätestens in den October 1261 muß diese Wiedereinnahme Colmars gesetzt werden, denn in diesem Monat verbündete sich die Stadt, an ihrer Spitze bereits Johannes scultetus mit Straßburg auf vier Jahre gegen Bischof Walther und seine Bundesgenossen. Doch nicht lange durfte sich R. der wiedergewonnenen Machtstellung erfreuen, schon im Frühjahr 1262 – zwischen dem 18. April und dem 9. Juni – fiel er im Waffenkampf, als er einen Ueberfall der Stadt durch die adligen Parteigänger des Bischofs glücklich vereitelte. Ueber die Colmarer Ereignisse jener Zeit besitzen wir drei selbständige Berichte in der Straßburger, in der Colmarer geschichtlichen Ueberlieferung und in der Chronik des Richer von Senones. Die Ungunst, in welcher des Schultheißen Sohn Walther bei den Colmarer Dominicanern stand, hat auch des Vaters Charakterbild in der Geschichte verzerrt. Ihnen erscheint er als ein harter, gewaltthätiger, nur auf eine kleine aber mächtige städtische Partei und auf die Hülfe Rudolf’s sich stützender Mann. Die Thatsachen: die leichte Eroberung Colmars und der mißlungene Versuch der Gegenpartei, es wiederzugewinnen, sprechen für die Auffassung der Straßburger Ueberlieferung, die uns R. von der Volksgunst getragen zeigt. Jedenfalls [257] hat er die Stadt vor der Gewalt des Straßburger Bischofs gerettet und nicht ohne Grund hat Colmar in jüngster Zeit sein Andenken durch ein Brunnenstandbild geehrt.

Mon. Germ. SS. XVII, p. 108 ff. (Bellum Waltherianum); p. 254 (Chronicon Colmariense). SS. XXV, 249 ff. – Moßmann, Recherches sur la constitution de la Commune à Colmar, 1878. – Wiegand, Bellum Waltherianum, 1878.