ADB:Richter, Adolf Leopold
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[446] Baden theilnahm. 1861 wurde er auf Ansuchen verabschiedet. Richter’s Bedeutung liegt in seiner umfassenden litterarischen Thätigkeit und in der erfolgreichen Anbahnung der Verbesserung der Militär-Sanitätsverfassung. Seine litterarischen Arbeiten, unter welchen die „Geschichte des Medicinalwesens der königl. preuß. Armee etc.“ v. J. 1860 den höchsten Platz einnimmt, sind im Biogr. Lexikon V, S. 20, aufgeführt. Seine Reformvorschläge bilden die Grundlage für die Vervollkommnung, welche die preußische Heeressanitätsverfassung 1868 und die deutsche 1873 erfahren hat.
Richter: Adolf Leopold R., preußischer Militärarzt, geb. zu Sagan am 29. Juni 1798, † zu Düsseldorf am 26. Mai 1876, Sohn eines preußischen Militärarztes und Vater Eugen Richter’s, des bekannten Führers der Fortschrittspartei des deutschen Reichstags. Er begann seine medicinischen Studien 1814 im Friedrich-Wilhelm-Institut zu Berlin, wurde 1829 Regimentsarzt und 1848 Generalarzt des 8. Armeecorps, als welcher er 1849 an dem Feldzuge in- Selbstbiographie: Aus meinem Leben. Nachgelassene Aufzeichnungen etc. 1876.