ADB:Ribbeck, Ernst Friedrich Gabriel
*): Ernst Friedrich Gabriel R., protestantischer Theolog des 19. Jahrhunderts, geboren am 9. März 1783 zu Wilsleben im Fürstenthum Halberstadt, † am 6. Juni 1860 in Berlin. – Als Sohn des Predigers, späteren Propsts Konrad Gottlieb R. (s. d.) und seiner Gattin Johanna Wilhelmine geb. Haken hatte er von seinem Vater die nüchterne Verständigkeit und die Energie des Willens, von der Mutter Weichheit des Gemüthes, den glücklichen Humor und poetische Begabung geerbt. Aufgewachsen in der Luft des Rationalismus, vorgebildet auf dem Pädagogium Unserer Lieben Frauen in Magdeburg, wohin sein Vater 1786 war versetzt worden, studirte er 1799 ff. Theologie zu Halle, wurde 1803 Lehrer zu Kloster Bergen bei Magdeburg, 1809 Prediger am Charité-Krankenhaus in Berlin, 1811 Prediger am Berliner Cadettenhaus, machte 1815 als Brigadeprediger im Ziethen’schen Corps den französischen Feldzug mit, blieb bei der Occupationsarmee in Sedan bis 1817 und wurde sodann zum ersten Domprediger und Superintendenten in Stendal ernannt, wo er mit einer Tochter des dortigen Criminaldirectors Natan sich verheirathete und mehrere Jahre lang mit großem Eifer und Energie eine reichgesegnete Wirksamkeit als Prediger, Seelsorger und Superintendent entfaltete. 1823 wurde er als Consistorial- und Schulrath zu der Regierung nach Erfurt versetzt, bekleidete daselbst auch das Amt eines Generalsuperintendenten des thüringischen Theils der Provinz Sachsen bis zur Vereinigung desselben mit der Generalsuperintendentur Magdeburg, und ging darauf, nachdem er einen Ruf nach Königsberg abgelehnt, 1832 als Generalsuperintendent und Consistorialrath nach Breslau, von dem ihm persönlich gewogenen Minister v. Altenstein dazu ausersehen, die infolge der Union und Agende in der lutherischen Kirche Schlesiens entstandenen Wirren zu beschwichtigen und der drohenden Separation der Altlutheraner vorzubeugen, was ihm freilich ebenso wenig gelang wie seinem Collegen und Nachfolger in der schlesischen Generalsuperintendentur D. August Hahn (s. A. D. B. X, 356 ff.). Trotz aller Mühe, die er sich gab, durch Visitationsreisen, durch persönlichen Verkehr mit den Geistlichen, durch Herausgabe eines evangelischen Pastoralblattes, durch entschiedene, aber milde Handhabung der Ordinationsverpflichtung Boden in der Provinz zu gewinnen und den kirchlichen Frieden zu fördern, wurde er doch nie recht heimisch, zog sich von den Einen den Vorwurf des dogmatischen Rigorismus und zelotischer Strenge, von den Andern den der rationalistischen Halbheit und Unionsmacherei zu, ja trotz all seines Bemühens, das Vertrauen und das einträchtige Zusammenwirken seiner Collegen und Amtsbrüder zu gewinnen, mehrten sich die Schwierigkeiten und steigerte sich die Herbheit seines Amtsverkehrs, besonders seit dem 1840 eingetretenen Regierungs- und Systemwechsel, durch immer neue Conflicte, die dann 1843 unter dem Ministerium Eichhorn zu seiner Abberufung aus Schlesien und seiner Versetzung nach Berlin führten, wo er als Wirklicher Oberconsistorialrath in das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten eintrat. Nachdem er sodann 1848 unter dem Ministerium [802] Schwerin zum Mitglied des neuerrichteten, aber bald wieder begrabenen evangelischen Oberconsistoriums war ernannt worden, wurde er bald darauf unter dem Ministerium Ladenberg auf sein Ansuchen emeritirt. An der beabsichtigten Sammlung und Herausgabe seiner zahlreichen theils gedruckten, theils ungedruckten schriftstellerischen Arbeiten und Entwürfe durch wiederholte Schlaganfälle 1853 und 1858 gehindert, starb er im Alter von 77 Jahren in Berlin. Von seinen sieben Söhnen waren zwei in jungen Jahren gestorben, zwei widmeten sich der Philologie, zwei der juristischen und staatswissenschaftlichen Laufbahn, einer der Medicin, einer der Theologie. Einer derselben, der Geheime Oberregierungsrath B. R. in Berlin, hat seinem Vater ein litterarisches Denkmal gestiftet durch die 1863 als Manuscript herausgegebenen „Erinnerungen an E. F. G. Ribbeck aus seinen Schriften“. Diese enthalten nach einer biographischen Einleitung aus seiner litterarischen Hinterlassenschaft in drei Abschnitten: I. Handschriftliche Aufsätze und Entwürfe wissenschaftlichen Inhalts (z. B. Gedanken über die Religion, Ueber das Böse, Ueber den Begriff des Glaubens, Ueber den Conflict zwischen religiöser Anschauung und Reflexion, Ueber Glauben und Aberglauben, Ueber Kirche und Union etc.); II. Einzelnes aus früher veröffentlichten Schriften und Vorträgen (z. B. Ueber Johann von Capistrano, Ueber die große Kunst des Raimundus Lullus, Synodal- und andere kirchliche Vorträge, Aufsätze aus dem evangelischen Provinzialblatt für Schlesien); III. Mannigfaltiges zur persönlichen Charakteristik: Gedanken, Lebensregeln, poetische Versuche und Briefe.
Ribbeck[801] *) Zu S. 398.