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ADB:Reuß, Karl August von

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Artikel „Reuß, Karl August von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 311–312, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Reu%C3%9F,_Karl_August_von&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 02:48 Uhr UTC)
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Reuß: Karl August v. R., Forstmann, geboren am 26. October 1793 zu Großebersdorf (bei Weida); † am 30. April 1874 zu Berlin. Er gehörte einer alten bürgerlichen Försterfamilie an und war daher schon von frühester Jugend ab dem Forstfache und Waidwerke mit Leib und Seele ergeben. Durch Privatstunden bei Lehrern und Pastoren der Umgegend, namentlich in dem nahe gelegenen Dorfe Markersdorf (1803–5) hinlänglich vorbereitet, besuchte er von 1807–10 das Gymnasium in Gera und absolvirte dann auf dem Tautenburger Revier unter Leitung des Wildmeisters Richter seine forstliche Lehre. Gegen Ende des Jahres 1811 fand er als Vertreter eines beurlaubten Revierförsters die erste Verwendung im Staatsforstdienste, und schon am 1. September 1812 erfolgte seine Vereidigung als Forstassistent des damals königlich sächsischen Forstreviers Großebersdorf, mit der Anwartschaft auf künftiges Aufrücken zum Revierförster. Von dem Bedürfnisse nach wissenschaftlicher Fortbildung durchdrungen, begab er sich aber noch im November desselben Jahres mit Urlaub nach Tharand, woselbst der nachmals so berühmt gewordene H. Cotta (s. A. D. B. IV, 521 u. f.) wirkte. Allein die kriegerischen Ereignisse jener Zeit gönnten ihm bei seinen vaterländischen Gesinnungen keine Rast. Er trat daher im November 1813 als freiwilliger Jäger zu Pferd in das sächsische Banner ein, avancirte kurz darauf zum Officier und nahm nach dem Feldzuge im Juni 1814 seine forstlichen Studien in Tharand wieder auf. Für die vielfältige ihm hier zu Theil gewordene wissenschaftliche Anregung und Belehrung bewahrte er dem Meister dieser Anstalt zeitlebens eine dankbare Verehrung. Als sein Heimathsort 1815 an die Krone Preußen fiel, entschied er sich für den preußischen Staatsforstdienst, weil ihm dieser ein größeres Feld im Avancement eröffnete. Nach vorübergehenden Verwendungen theils in der Oberförsterei Zeitz bei Regulirung der Landesgrenze zwischen Preußen und Sachsen, theils als Forstreferendär bei der Regierung zu Merseburg, wurde ihm 1817 die Oberförsterstelle Burgliebenau, jetzt Schkeuditz (Merseburg) übertragen. Die vorzügliche Erledigung mehrerer ihm während dieser Verwaltung übertragenen Commissorien hatte schon im Herbste 1819 sein Aufrücken zum Forstinspector zu Schleusingen zur Folge, in welcher Stellung er 1823 den Charakter als „Forstmeister“ erhielt. Seine weitere dienstliche Laufbahn gestaltete sich wegen seiner hervorragenden Leistungen zu einer sehr günstigen. 1828 wurde er als Regierungs- und Forstrath nach Gumbinnen versetzt. Zu Anfang 1831 erfolgte seine Einberufung als Hülfsarbeiter in das Finanzministerium nach Berlin, und noch im October desselben Jahres wurde ihm die Ernennung zum Geheimen Finanzrath und vortragenden Rath für Forstsachen zu Theil. Schon von dieser Zeit ab machte sich, da der damalige Oberlandforstmeister Georg Ludwig Hartig (s. A. D. B. X, 659 u. f.) in hohem Alter stand, sein Einfluß als technischer Leiter des Forstwesens geltend. Formell wurde er aber erst 1836 durch seine Beförderung zum wirklichen Oberlandforstmeister hierzu berufen; 1840 schloß sich hieran seine Ernennung zum Mitdirector im Ministerium mit dem Range eines Raths erster Classe und – aus Anlaß der Thronbesteigung Friedrich Wilhelm’s IV. – seine Erhebung in den Adelstand. 1843 wurde er auch zum Mitgliede des Staatsraths ernannt, und bei Gelegenheit seines in aller Stille im Wildbade Gastein am 1. Septbr. 1862 verlebten 50jährigen Dienstjubiläums rückte er zu der für einen Forstmann gewiß seltenen Würde eines wirklichen Geheimeraths mit dem Ehrenprädicate „Excellenz“ auf. Die preußischen Staatsforstbeamten bewiesen ihm ihre Theilnahme an diesem freudigen Ereignisse durch Ueberreichung einer in den wärmsten Ausdrücken gehaltenen Adresse und eines durch freiwillige Beiträge zusammengebrachten Fonds von etwa 5300 Thaler mit der Bitte, zum ewigen Gedächtnisse dieser Jubelfeier einer Stiftung den Namen zu verleihen, welche zur Erziehung [312] bedürftiger und würdiger Waisen verdienter königlicher Forstbeamten begründet werden solle. Durch einen weiteren Beitrag (1000 Thlr.) Sr. Majestät des Königs und einen desgleichen (300 Thlr.) des Jubilars selbst wuchs der Fonds der Reuß-Jubilar-Stiftung alsbald auf den stattlichen Betrag von 6600 Thlr. Am 1. November 1863 trat R., durch andauernde Kränklichkeit veranlaßt, in den ehrenvollen Ruhestand, bei welcher Gelegenheit ihm der Kronenorden I. Cl. verliehen wurde. Der rothe Adlerorden I. Cl. war ihm schon 1858 zu Theil geworden. Er zog sich hierauf nach seinem Gute Schilddorf (Altmark) zurück, siedelte aber 1870 wieder nach Berlin über und verbrachte hier den Rest seiner Tage. Sein Leichnam wurde, seinem Wunsche gemäß, nach Großebersdorf übergeführt und hier neben der sterblichen Hülle seiner Eltern gebettet.

R. hat durch sein umsichtiges, pflichtgetreues und rastloses Wirken in allen Stufen der Forstverwaltung den vaterländischen Forsten die ersprießlichsten Dienste geleistet. Unter seiner zielbewußten, thatkräftigen Leitung hob sich der gesammte Zustand und Ertrag der Staatsforste in ziemlich gleichmäßigem Voranschreiten. Seine Fürsorge galt dem Culturbetriebe und der Verwerthung der Forstproducte in gleichem Maße, wie dem Forstvermessungs- und Betriebsregulirungswesen. Sein organisatorisches Talent und seine Sachkenntniß hat er durch Erlaß einer Reihe von Instructionen, zumal auf dem Gebiete der Forsteinrichtung (Anweisung zur Erhaltung, Berichtigung und Ergänzung der Forstabschätzungs- und Einrichtungs-Arbeiten vom 24. April 1836) bekundet. Gleichzeitig war er unablässig bemüht, durch Förderung der seinem Curatorium unterstellten Forstlehranstalt zu Eberswalde, sowie regen Verkehr mit deren Lehrern (Ratzeburg) u. s. w. einen Kern tüchtiger Forstverwaltungsbeamten heranzubilden. An die Leistungen derselben stellte er zwar, wie an sich selbst, strenge Anforderungen; jedoch lag ihm als Ersatz hierfür deren materielles Wohl stets am Herzen. Als ein entschiedener Gegner von jedem öffentlichen, insbesondere litterarischen Hervortreten unseres Faches sah er es nicht gern, daß sich die Forstbeamten durch Besprechung amtlicher Angelegenheiten oder Discutirung forstlicher Tagesfragen an der Litteratur betheiligten. Hierin ist wohl der Grund der an sich gewiß nicht gut zu heißenden Thatsache zu suchen, daß während seines Regiments von den preußischen Forstleuten eine überraschend geringe litterarische Thätigkeit ausging und daß das preußische Forstwesen bezüglich seiner letzten Ziele so wenig an die Oeffentlichkeit trat (namentlich im Vergleiche zu den süddeutschen Staaten). Uebrigens ist dieses Verhältniß auch nach seinem Tode nicht viel besser geworden. Von rein menschlichen Eigenschaften, welche ihn auszeichneten, sind Treue und aufopfernde Hingebung für König und Vaterland, strenge Unparteilichkeit, Humanität gegen Untergebene und tactvolles Wesen im dienstlichen Verkehr rühmend hervorzuheben.

Grunert, Forstliche Blätter, 5. Heft, 1863, S. 224 (Dienstjubiläum); 7. Heft, 1864, S. 229 (Pensionirung). – Allgemeine Forst- und Jagdzeitung, 1864, S. 75 (Pensionirung). – Allgemeine Forst- und Jagdzeitung, 1864, S. 75 (Pensionirung); 1874, S. 324 (Nekrolog). – Ratzeburg, Forstwissenschaftliches Schriftsteller-Lexikon, S. 438. – Forstliche Blätter, N. F. 1874, S. 293 (Nekrolog).– Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen VII. 1875, S. 383. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. II. S. 311; III. S. 63–66 und 264. – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner etc., 1885, S. 292.