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ADB:Rempen, Johann

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Artikel „Rempen, Johann“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 200–202, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rempen,_Johann&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:31 Uhr UTC)
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Rempen: Johann R., geboren am 4. October 1663 zu Paderborn, verlor seinen Vater, der als Kornhändler in guten Verhältnissen lebte, im zweiten Lebensjahre, besuchte in seiner Vaterstadt die Schule und sodann die Theodorianische Universität, wo er schon im 17. Jahre seines Alters die Magisterwürde erlangte. Bald nachher (1680) trat er in Trier in den Orden der Jesuiten ein. Er erhielt dann sogleich eine Anstellung an der Paderborner Universität, von wo er 1682 als Repetent an das Jesuitencolleg zu Hildesheim kam. Unter [201] die magistri aufgerückt, wirkte er 1687 als prof. linguae graecae und catechista ruralis, im J. darauf als professor poeticae. Nachdem er dann Hildesheim auf einige Jahre verlassen hatte, war er 1698 als professor theologiae polemicae, confessarius und concionator templi wieder dort thätig. Im J. 1704 trat er bei den Jesuiten aus und bei den Benedictinern ein, um hier ebenfalls als Professor der Philosophie und Theologie zu wirken. Er zeigte sich als ein leidenschaftlicher Gegner des Protestantismus; es war ihm, wie er selbst schreibt, „höchste Lust, mit der Feder gegen die evangelische Kirche zu spielen“. Insbesondere hat er gegen den Professor Joh. Friedr. Mayer in Greifswald heftige Streitschriften verfaßt. Aber die Beschäftigung mit der verhaßten Lehre seiner Gegner wurde ihm verhängnißvoll. Je tiefer er sich zu ihrer Widerlegung in sie versenkte, desto mehr fühlte er sich wider Willen von ihrer inneren Wahrheit überwunden. Er selbst erklärte, daß er vornehmlich durch das Studium des Examen concilii Tridentini von Martin Chemnitz von den Irrthümern des Papstthums und der Richtigkeit der Lutherischen Lehre überzeugt worden sei. Als fester ehrlicher Charakter zog R. mit entschiedener That die Folgerungen seiner Erkenntniß: am 8. September 1707 trat er bei dem lutherischen Prediger zu St. Jacobi in Hildesheim, Franz Theodor Bokelmann, mit welchem er früher in litterarischer Fehde gelegen hatte, zum Lutherthume über. Daß ihn innerer Wahrheitsdrang, nicht äußerer Vortheil zu diesem Bekenntnißwechsel bewogen hat, geht klar daraus hervor, daß er sich sogleich nach diesem Schritte thatsächlich in großer Bedrängniß befand. Er bat die hannoverische Regierung um eine außerordentliche theologische Professur in Helmstedt und nach einigen Verhandlungen mit der Regierung in Wolfenbüttel wurde ihm dort im Juni 1708 eine außerordentliche Professur in der philosophischen Facultät übertragen. Sein Uebertritt hatte auf katholischer Seite große Entrüstung erregt, die sich in scharfen Angriffen auf ihn von Seiten der Jesuiten Hasselmann und Freytag, des Capuziners Sixto, des Hildesheimer Priesters Joh. Sonnemann u. A. Luft machte. R. verfehlte nicht, ihnen sofort in gleicher Münze heimzuzahlen. Als sein ausführlichstes Werk sei hier „Die Schaubühne der evangelischen Wahrheit“ genannt, welche 1721 zum zweiten Male aufgelegt wurde. Auch an der Universität bethätigte R. seine Streitlust. Wegen unangemessenen Opponirens bei den Disputationen erhielt er 1711 einen Verweis, und auch seine Schrift „Argumenta theologica, juridica et philosophica“ (1711), durch welche einige seiner Collegen sich beleidigt fühlten, gab zu Beschwerden Anlaß. Im J. 1717 bat R. um eine Pfarre auf dem Lande, da er mit seinem schmalen Gehalte nicht auskommen könnte und Stadt wie Universität ihm wenig zusagten. Er erhielt eine Gehaltszulage und die Anwartschaft auf die nächste ordentliche philosophische Professur. Im Anfange des nächsten Jahres wurde er auch zum Propste des Klosters St. Lorenz bei Schöningen ernannt. Gegen Ende des Jahres 1724 wurde er dann endlich zum ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät gemacht und ihm das Lehrfach der natürlichen Theologie übertragen, welche er jedoch schon seit 1710 vorgetragen hatte. Nur noch wenige Jahre hat er diese Stelle versehen. Der Zustand seiner Gesundheit – schon bei seiner Ankunft in Helmstedt hatte er an Gicht und Podagra zu leiden – verschlimmerte sich mehr und mehr; ebenso gestalteten sich seine Geldverhältnisse immer übler. Seine Haushälterin hatte sich mit einem Juristen Graßhoff verheirathet. Da die Anstellung des Letzteren sich hinzögerte, R. aber gutmüthiger Weise ihre Unterhaltung übernommen hatte, so gerieth er in große finanzielle Bedrängniß. Er bat daher Mitte des Jahres 1726 seine Professur niederlegen und nach Wolfenbüttel in das väterliche Haus Graßhoff’s ziehen zu dürfen. In Rücksicht auf seine große Schwäche wurde sein Gesuch genehmigt und ihm der volle Gehalt gelassen. R. [202] lebte fortan still und zurückgezogen in Wolfenbüttel, wo er am 15. September 1744 gestorben ist. Außer zahlreichen Streitschriften theologischen Inhalts sind von R. auch einige Predigten, ein „Catalogus episcoporum Hildeshem.“ (1717), sowie Gedichte („Deliciae Parnassi s. poemata selectiora“, Helmstedt 1711) u. a. veröffentlicht worden. Diese Werke sind verzeichnet in Jöcher’s Gelehrtenlexicon Thl. III, Sp. 2008, Fortsetzung Thl. VI, S. 1784.

Außer diesen vgl. über Rempen’s Leben noch Fabricii Histor. biblioth. V, S. 313. – Unschuldige Nachrichten 1707 S. 916, 1708 S. 245, 1711 S. 941. – Schier, Nachrichten von Scheningischen Gelehrten (Wolfenb. 1756) S. 9. – Dunkel’s Nachrichten von verstorbenen Gelehrten, Bd. I, 1 S. 294 u. a. m. – Nachrichten über den Hildesheimer Aufenthalt Rempens’s von Herrn Oberlehrer J. Gebhard daselbst.