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ADB:Radewitz, Jakob

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Artikel „Radewitz, Jakob“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 134–135, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Radewitz,_Jakob&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:22 Uhr UTC)
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Radewitz: Jakob R. (auch Radevitz, Rodewitz, Rodewicz, Rodenwicz in den Handschriften), Kanonist, war nach dem sich häufig findenden Zusatze geboren in Jena, wohl zwischen 1360 und 1370, da er bereits im Mai 1397 zu Prag die artistischen Studien beendigte und in den ersten Tagen des Jahres 1401 magister artium wurde. Gleichzeitig studirte er daselbst seit 1397 die Rechte. Im J. 1405 tritt er zuerst als Mitglied der Commission für das examen magistrandorum in Erfurt auf, las 1407 über die Decretalen, war im Sommer 1410 Rector und wird genannt „mag. artium et bacc. in decretis“. Jedenfalls hatte er diese erste kanonistische Würde schon 1405 erlangt, weil er andernfalls nicht zum Examinator gemacht worden wäre. Im J. 1411 ging er an die zwei Jahre vorher gegründete Universität Leipzig, wo er im Sommer 1411 inscribirt wurde als „mag.“, 1412 im Sommer bereits Rector war und „decretorum licentiatus“ bezeichnet wird. Als Rector im Winter 1419 wird er in den Acten „decretorum doctor“ benannt. Diese Würde hat er nach der Erzählung Wimpina’s in Padua gleichzeitig mit dem berühmten Nicolaus de Tudeschis (Panormitanus) durch den Cardinal Zabarella erlangt. Da Zabarella vom October 1414 an auf dem Concil zu Konstanz war, wo er am 6. Novbr. 1417 starb, muß die Promotion zweifelsohne in die Zeit vom Winter 1412 (Anfang 1413) bis Ende Sommers 1414 fallen. Zabarella bezeichnet bei dem Acte R. und Nicolaus als Lichter, die er den beiden großen Nationen anzünde. Obwohl er in den Acten als Ordinarius nicht erwähnt wird, darf er als solcher, und zwar als der zweite, bezeichnet werden. Zum letztenmale erwähnen die Acten ihn 1429 als abwesenden Doctor. Das Jahr 1436 wird als das seines Todes angeführt. Außer einer hervorragenden akademischen Thätigkeit hat er auch eine staatsmännische Wirksamkeit geübt; namentlich soll er dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren von Meißen zu der Erlangung der Kurwürde und des Kurlandes Sachsen (1424) und der Behauptung derselben gegen die Ansprüche des Herzogs Erich von Sachsen-Lauenburg durch seinen Rath geholfen haben. Wir besitzen von ihm nur die handschriftlich (in der Marienbibliothek zu Danzig und der Universitätsbibliothek zu Königsberg) erhaltene „Lectura in Decretales Gregorii IX.“, wie er sie 1407 in Erfurt gehalten hat, ein ausführlicher Commentar zum vierten Buche (Eherecht), der als einer der ersten auf einer deutschen Universität gehaltenen und erhaltenen Vorlesungen Werth hat, [135] außerdem noch in einer Handschrift der Leipziger Universitätsbibliothek (Nr. 922) kleinere praktische Sachen. Nach dem Berichte Wimpina’s hat er „consiliorum grande volumen“ und anderes an Vorlesungen und Gutachten hinterlassen.

Wimpina, Scriptor. insignium qui in universitate Lipsiensi cet. floruerunt Centuria Nr. XVII. ed. Merzdorf, p. 31 sq.Zarncke, Statutenbücher. – Gerber, Die Ordinarien der Juristenfac. zu Leipzig (1869), II. – Friedberg, Das Collegium juridicum. Leipzig 1882, S. 91. – Liber decanorum Prag. Prag 1830, p. 321, 359. – Album fac. jur. Prag. Das. 1834, p. 97. – Muther in Zeitschr. f. Rechtsgesch. III, 57. IV, 387 (auch in Zur Gesch. d. Rechtswiss. S. 75 fg., 213). – Ders., Jo. Urbach Proc. judiciar. p. V sq. – Steffenhagen, Catalogus cod. ms. bibl. r. et univ. Regiomont. p. 61 und in Zeitschr. f. Rechtsgesch. X, 304. – v. Schulte, Gesch. II, 376.