ADB:Röseler, Matthäus
Draconites nahm der Rath ihn seiner Tüchtigkeit und schneidigen Schärfe wegen zum Syndicus an, und er verfocht dessen Rechte und die Persönlichkeit des gehaßten Superintendenten, der [190] als Antinomist verketzert wurde, so nachdrücklich, daß die Geistlichkeit in ihrer Wuth ihn vom Abendmahl ausschloß. Als nachher Herzog Ulrich (seiner bischöflichen Rechte wegen), die Geistlichkeit und die wegen des Doppelpatronates von Landesherrn und Stadt-Rath hadernden Universitätsprofessoren die wild gewordene Handwerker-Bürgerschaft zu den tollsten Ausschreitungen, jeder im eigenen Interesse, verhetzt hatten, gerieth er mit den Letzteren und deren Sechzigern 1562 der Art in Hader, daß diese seine Absetzung forderten, ja ihn einige Zeit gefangen hielten. Da der Rath allmählich wich und R. entließ, trat R. nunmehr in die Dienste des Herzogs Johann Albrecht als fürstlicher Rath und erwirkte für diesen noch während seines letzten Rectorats vom Kaiser Ferdinand I. und nach dessen Tode von Maximilian II. am 29. Januar 1565 das Commissorium, die Rostockischen Händel nöthigenfalls mit Waffengewalt zu schlichten. So verschaffte er dem Herzoge die Handhabe für die folgenden Unternehmungen. 1565 verschwindet er aus Rostock, angeblich der Pest wegen, und taucht in Preußen auf, wo später der Jurist Laurentius Kirchhoff (s. o.) für Herzog Johann Albrecht die bekannten Intriguen spann. Es ist daher anzunehmen, daß auch R. im geheimen Auftrage seines Herzogs am Hofe zu Königsberg weilte, um so mehr, als er beim alten Herzoge Albrecht und dessen theologischer Umgebung solche Gunst gewann, daß er Bischof von Pomesanien werden sollte, falls er Doctor der Theologie werde. Er scheint aber sofort die Verwaltung dieses und des samländischen Bisthums übernommen zu haben, die wieder aufhörte, als die theologische Facultät zu Wittenberg ihm den Doctortitel weigerte. Er kehrte darauf nach Rostock zurück, ob in seine Professur, ist nicht auszumachen. Er starb hier am 23. April 1569; sein Bruder Georg ließ ihm ein Denkmal in der Jacobikirche setzen.
Röseler: Matthäus R., auch Rösler genannt, wurde in Lucka in der Lausitz 1527 oder 1528 geboren, studirte in Wittenberg und kam von dort als M. artium nach Rostock, wo er im Sommer 1550 immatriculirt wurde und in die philosophische Facultät eintrat, deren Decan er schon 1551 war. Er erhielt die philosophische Professur, studirte daneben aber Medicin und war, als er 1557 im Sommer das Rectorat führte, schon Dr. medicinae und kommt dann als Decan der medicinischen Facultät vor. Während dieser Zeit studirte er Rechte und heißt in seinem zweiten Rectorate im Winter 1560–61 Medicinae Doctor, Legum Licenciatus et Professor. Er las nun Rechte und ließ juristische Disputationen halten, wurde dann auch Professor legum. Zum dritten Male war er 1564–65 Rector. Während des Pastorenkrieges gegen den vom Rathe der Stadt Rostock eingesetzten Superintendenten D.- Die älteren Quellen s. bei Krabbe, Gesch. der Univ. Rostock S. 511–517 und 589 f. – Rudloff, Pragmat. Handb. der Meckl. Gesch. III S. 196. – Krabbe, David Chytraeus S. 172. – Die öfter angeführten „Weiteren Nachrichten von Gelehrten Rost. Sachen 1745“ und „Geschichte der Juristenfacultät“, auch „Rostocker Etwas von 1745“ sind alles dieselbe Fortsetzung des s. g. „Rostocker Etwas“.