ADB:Rönne, Friedrich von
Twesten in Berlin. Noch nicht 16 Jahre alt, trat er als Fähnrich in die deutsch-englische Legion, mit welcher er an der Schlacht bei Waterloo Theil [134] nahm. In Kiel und Berlin studirte er die Rechte, 1820 trat er in den preußischen Justizdienst, 1823 wurde er Assessor beim Kammergericht in Berlin. Dann arbeitete er eine Zeit lang in Magdeburg als Bevollmächtigter der Generalcommission zur Regulirung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, 1825 wurde er zum Oberlandesgerichtsrath in Hamm ernannt. Hier schrieb er ein Werk über die verwickelte Lehre von der cleve-märkischen ehelichen Gütergemeinschaft. 1828 als Rath an das Kammergericht berufen, unternahm er, um das Studium des preußischen Landrechts zu erleichtern, eine neue Bearbeitung des von Klein, einem Mitarbeiter des letzteren, herausgegebenen „Systems des preußischen Civilrechts“. Unter seinen Händen wurde dies jedoch ein ganz neues Werk, da er das preußische Recht in allen seinen Materien mit dem gemeinen Rechte verglich. Nur der erste Band wurde von ihm vollendet, die Revision des zweiten überließ er seinem Bruder Ludwig, dem damaligen Oberlandesgerichtsrath, späteren Vicepräsidenten des Appellationsgerichts in Glogau, welcher die 2. Auflage unter dem Namen der beiden Brüder herausgab. Denn R. hatte sich 1831 als Rath an die Regierung in Potsdam versetzen lassen und hier hatte er durch seine Bearbeitung der Zoll- und Handelssachen sowie seine Vertrautheit mit staats- und völkerrechtlichen Fragen die Aufmerksamkeit des Ministers Ancillon erregt. Auf dessen Veranlassung begab er sich im Frühjahr 1834 als Ministerresident nach Washington. Hier studirte er mit großem Eifer die Handelsverhältnisse Nordamerika’s, sodaß er nach Berlin Berichte erstatten konnte, welche große Anerkennung bei der Regierung und beim Handelsstande fanden. Er machte viele Reisen in der Union, um die dadurch gewonnenen Kenntnisse im Interesse Deutschlands zu verwerthen, und erwarb sich in hohem Grade die Zuneigung der Amerikaner, mit deren Staatsmännern er genauer bekannt wurde. Er wirkte mit großem Eifer für die Interessen der deutschen Einwanderer und gab sich viele, aber vergebliche Mühe, einen Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und der Union zu Stande zu bringen; dagegen gelang es ihm, von den Hansestädten die Gefahr der Nichterneuerung des mit ihnen abgeschlossenen Handelsvertrags abzuwenden, wofür ihm von Hamburg und Bremen reicher Dank zu Theil wurde. R. gelangte in Amerika zu solchem Ansehen, daß er wiederholt zu völkerrechtlichen Schiedssprüchen vertrauensvoll herangezogen wurde. 1839 wurde ein Krieg zwischen der Union und Mexiko wegen Ansprüche amerikanischer Bürger nur durch ein Uebereinkommen abgewendet, wonach eine gemischte Commission, und wenn diese sich nicht einigen könne, ein von Preußen bestellter Obmann entscheiden sollte. Auf Wunsch der amerikanischen Regierung ernannte der König R., der sich dieser Aufgabe zu beiderseitiger Zufriedenheit unterzog. Es hatte dies die Folge, daß ihm später auch das Schiedsrichteramt im Streite Englands mit Frankreich über den Gummihandel am Senegal übertragen wurde. Inzwischen wurden in der Heimath die Blicke auf R. gerichtet. Da die Ressortirung der Handelsangelegenheiten in Preußen vom Finanzministerium sich von großem Nachtheil erwiesen hatte, so wurde König Friedrich Wilhelm IV. bald nach seiner Thronbesteigung vom Handels- und Gewerbestande gedrängt, ein Handelsministerium zu errichten. Zugleich wurde aus Handelskreisen R. als der erwünschteste Vorstand bezeichnet. Er kam auf Befehl des Königs im Frühjahr 1843 nach Berlin und sprach sich für ein unmittelbar dem Könige untergeordnetes Handelsdepartement aus, dessen Vorstand sich in ständige Verbindung mit dem Handels- und Gewerbestande setzen müsse. Die betreffende Denkschrift Rönne’s wurde den Ministern mitgetheilt; diese sprachen sich jedoch sämmtlich, mit Ausnahme des Ministers des Aeußern, v. Bülow, gegen den Plan aus, weil sie Belehrungen durch Männer aus dem Handelsstande nicht für angemessen hielten. Der König entschied für Errichtung eines nur ihm unterstehenden [135] Departements für Handel und Gewerbe, welches jedoch nicht Handelsministerium, sondern Handelsamt heißen sollte. R. wurde zum Präsidenten mit dem Range eines Rathes erster Classe und zum Mitgliede des Staatsrathes ernannt. Zu einer ersprießlichen Thätigkeit konnte er jedoch nicht kommen, weil er sich durch die Bureaukratie gehindert sah. Insbesondere fühlte er sich dadurch gelähmt, daß die Ausführung der Maßregeln des Handelsamts nach wie vor dem Finanzministerium verblieb. Zahlreich waren die Kämpfe zwischen dem Handelsamte und den anderen Ministerien über Tarif-, Eisenbahn- und andere Fragen. Das Jahr 1848 brachte die Errichtung eines Handelsministeriums, allein R. wurde nicht zum Vorstande desselben, vielmehr zum außerordentlichen Gesandten in Washington ernannt. Bevor er wieder dorthin ging, betheiligte er sich an der heimischen Reformbestrebung. Nach einer Rede, in der er in Berlin die Bedeutung des Bundesstaates im Gegensatz zum Staatenbunde am Beispiel der Union nachwies, wurde er in 3 Berliner Wahlkreisen und in 3 Wahlkreisen der Provinzen in die deutsche Nationalversammlung gewählt. Er nahm für einen thüringer Bezirk an, hielt sich in Frankfurt zur Partei des Casino und widmete dort seine ganze Thätigkeit den national-ökonomischen Fragen des Parlaments. Als Vorsitzender des volkswirthschaftlichen Ausschusses arbeitete er eine Denkschrift über die volkswirthschaftlichen Bestimmungen der nordamerikanischen Verfassung aus, welche bei Berathung der Reichsverfassung vielfach Berücksichtigung fand. Im October 1848 begab er sich auf seinen Posten nach Washington, wo er am 26. Januar 1849 zugleich als Gesandter des Reichsverwesers feierliche Ansprachen mit dem Präsidenten der Union wechselte. Abermals verwendete er seinen Aufenthalt in Amerika zu eingehenden Studien der dortigen Verhältnisse. Er hegte auch den Plan, eine umfassende Geschichte der dortigen Verfassung zu schreiben, es kam dies jedoch wegen seiner leidenden Gesundheit nicht zur Ausführung. An der Besprechung der dortigen Verhältnisse betheiligte er sich durch einen Aufsatz in englischer Sprache zur Nachweisung der Verfassungswidrigkeit der Einführung des Papiergeldes mit Zwangscours. (Umgearbeitet in Faucher’s Vierteljahrschrift für Volkswirthsch., 1863. Bd. 2.) Nach Auflösung der provisorischen deutschen Centralgewalt bat R., ihn als preußischen Gesandten in Washington zu belassen. Dies wurde jedoch vom Ministerium Brandenburg mit der Begründung abgelehnt, daß er den dortigen deutschen Gesandtschaftsposten ohne Genehmigung seiner Regierung angenommen habe, eine Beschuldigung, deren Grundlosigkeit er schon früher nachgewiesen hatte. Den wahren Grund der Ablehnung erblickte er darin, daß er der Reaction unbequem sei, wie er denn das ihm angebotene Handelsdepartement im Ministerium v. Pfuel abgelehnt hatte, weil er schon in diesem den Vorboten der Reaction sah. 1857 auf seinen Wunsch in Ruhestand versetzt, lebte er als Privatmann. Erst als 1858 mit der Regentschaft des Prinzen von Preußen ein neuer Zug in die deutschen Verhältnisse zu kommen begann, nahm er ein von ihm bis dahin mehrfach zurückgewiesenes Mandat zum preußischen Abgeordnetenhause für Solingen–Lennep an. Hier gehörte er zunächst der Partei Vincke an und vertrat bei allen Gelegenheiten den liberalen Standpunkt. Er trat besonders hervor am 14. März 1859 gegen Bau und Verwaltung der Eisenbahnen seitens des Staates, 1860 für völkerrechtliche Anerkennung des Grundsatzes der Unverletzbarkeit der Person und des Privateigenthums zur See im Kriege, 1861 für Aufhebung des Paßzwanges, 1863 für Ungültigkeitserklärung des 1857 mit Rußland geschlossenen Cartellvertrags. Im Januar 1862 war er zur neu gebildeten deutschen Fortschrittspartei übergetreten, zu deren hervorragendsten Mitgliedern er gehörte und in welcher er stets gegen das Aufkommen radicaler Elemente eiferte. Im Militärconflict Gegner der Regierung, sprach er sich [136] hierüber vor seinen Wählern in Remscheid am 16. November 1862 ausführlich aus. Diese hielten fest an ihm und Solingen empfing ihn am 18. Juli 1863 aufs festlichste. Er trat 1863 für die Selbständigkeit der Elbherzogthümer auf und gab bei jeder Gelegenheit sein Mitgefühl mit dem Schicksal der polnischen Nation zu erkennen. Insbesondere hielt er am 26. Februar 1863 eine längere Rede gegen die von Preußen zur Unterdrückung des polnischen Aufstandes mit Rußland geschlossene Convention. Er bekämpfte die Ansicht, daß die deutsche Frage bis nach Herstellung eines liberalen Regiments in Preußen zu verschieben sei, glaubte aber nicht im entferntesten, daß ein Ministerium Bismarck in die Bahn einer nationalen Politik einlenken könne. Auf dem Congreß deutscher Volkswirthe in Weimar sprach er sich am 9. September 1863 gegen ein Zollparlament aus. Der erst nach Rönne’s Tode vom Abgeordnetenhause gefaßte Beschluß wegen Ungültigkeit des durch königl. Erlaß vom 20. Juli 1863 verkündigten Prisenreglements war von R. angeregt. R. starb am 7. April 1865 in Berlin, wie Präsident Grabow im Abgeordnetenhause sagte, an einem Leiden, daß er sich „infolge des schlechten Baues des Sitzungssaales“ zugezogen hatte. R. war vermählt mit einer Tochter des Medicinalraths Augustin in Potsdam. Sein Sohn Julius veröffentlichte 1867 in Berlin: „Friedrich v. R. Hauptzüge aus seinem Leben und dessen Abhandlung über die Verfassung der Vereinigten Staaten. Dem norddeutschen Parlament gewidmet“.
Rönne: Friedrich Ludwig v. R., Rechtsgelehrter und preußischer Politiker, wurde am 27. November 1798 zu Sestermühe, einem Gute bei Glückstadt, geboren. Der Vater Johann Georg v. R., damals hannoverscher Hofgerichtsassessor in Stade, später Mitglied der holsteinischen Regierung in Glückstadt, weckte frühzeitig in ihm den auf das Hohe und Edle gerichteten Trieb echter Menschenliebe, wie er auch den Grund zu seiner vielseitigen Bildung legte. R. besuchte das Gymnasium in Glückstadt, verdankte aber sein hohes Interesse für die Wissenschaft dem Privatunterrichte seines Lehrers, des späteren Professors- Nekrol. in Nat.-Ztg. Nr. 171 v. 11. April 1865, 1. Beil. – Unsere Ze1t, 1865, S. 397.