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ADB:Quistorp, Johann Christian Edler von

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Artikel „Quistorp, Johann Christian Edler von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 54–55, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Quistorp,_Johann_Christian_Edler_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:27 Uhr UTC)
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Quistorp: Johann Christian Edler v. Q, Rechtsgelehrter, namentlich Criminalist, geb. zu Rostock am 30. October 1737, † zu Wismar am 15. März 1795. Q. entstammt einer angesehenen mecklenburgischen Familie, aus welcher im 17. und 18. Jahrhundert mehrere Gelehrte, insbesondere Theologen hervorgingen (s. o.). Der Vater unsers Gelehrten war Johann Bernhard Q. (geb. 1692), Doctor und Professor der Arzneikunde, später Stadtphysicus zu Rostock, in welcher Eigenschaft er mit Hinterlassung einiger Schriften 1761 mit Tod abging. Johann Christian Q. begann und vollendete seine Studien in seiner Vaterstadt Rostock, wo er auch 1759 unter Professor Mantzel’s Vorsitz mit der Inauguraldissertation: „Utrum unus testis faciat torturae locum?“ (Rost. 1759. 4°) den juristischen Doctorgrad erwarb, worauf er Vorlesungen hielt und nebenbei practicirte, zu welchem Behufe er 1763 sich von der Justizkanzlei in Rostock die Advocaten-Matrikel ertheilen ließ. Im folgenden Jahre begann er für die „Rostockischen Berichte von gelehrten Sachen“ juristische Recensionen zu liefern, betheiligte sich an verschiedenen Zeitschriften in und außer Mecklenburg, und fertigte für Bürgermeister Balcke häufig Relationen mit Gutachten besonders aus Criminalacten, infolge dessen er von der Rostocker Juristenfacultät öfters zu den Prüfungen der Rechtscandidaten beigezogen wurde. Diesem Umstande hatte Q. zu danken, daß man ihn 1772 zum ordentlichen Professor der Rechte und Beisitzer der Juristenfacultät [55] an der Universität Rostock ernannte. 1774 mit dem Charakter eines wirklichen Justizrathes bedacht, erhielt er 1775 vom Herzog von Mecklenburg-Schwerin den ehrenvollen Auftrag zur Abfassung eines vollständigen Criminalgesetzbuches, welch’ schwierige Arbeit er neben seinen Berufsgeschäften 1777 – also vor Ablauf von drei Jahren – in vollständig zufriedenstellender Weise vollendete. In Anerkennung solch’ hervorragender Leistung wurde Q. im Jahre 1780 mit dem Titel eines Oberappellationsgerichtsraths zum Beisitzer des obersten Gerichtshofes in Wismar befördert, und während des sächsischen Reichsvicariates mit Diplom vom 22. Juni 1792 mit dem Prädicate „Ritter und Edler von“ in den erblichen Adelstand erhoben. Der verhältnißmäßig junge Stamm blüht fort; er ist in Neu-Vorpommern auf den Krenzower Gütern, in Brandenburg zu Kerzendorf unweit Teltow angesessen.[1] – Joh. Christ. Q. war nicht blos ein tüchtiger Docent und Geschäftsmann, sondern auch ein geschätzter Schriftsteller. Er verfaßte (wie bereits erwähnt), zahlreiche juristische Aufsätze, welche meist in den Beilagen zum Schwerinischen Intelligenzblatt oder zur Rostocker politischen Zeitung erschienen. Ein großer Theil derselben ist abgedruckt in seinen „Kleineren juristischen Schriften“ (1. Sammlung Bützow 1772), sowie in den „Beiträgen zur Erläuterung verschiedener, mehrentheils unentschiedener Rechtsmaterien aus der bürgerlichen und peinlichen Rechtsgelahrtheit“ (1. Stück Rostock 1777. – 2. Stück 1778. – 3. St. 1779. – 4. St. 1780). Von größeren Arbeiten sind zu erwähnen: „Versuch einer richtigen Bestimmung des Verhältnisses der gemeinen in Teutschland üblichen Strafen gegeneinander“ (Rostock u. Leipzig 1778). „Ausführlicher Entwurf zu einem Gesetzbuch in peinlichen und Strafsachen“ (Rostock 1782). „Rechtliche Bemerkungen aus allen Theilen der Rechtsgelahrtheit, besonders für praktische Rechtsgelehrte“ (Leipzig 1793, 4°). Als sein Hauptwerk aber gelten seine „Grundsätze des Teutschen peinlichen Rechts“ (Rostock und Leipzig 1770), welche wesentlich vermehrt wiederholt, zuletzt 1794 in 5. Auflage ausgegeben wurden. Sein Bildniß hat Andorff gezeichnet und Bolt in 4° in Kupfer gestochen.

Meusel’s Lexicon X, 584–94 und die dort Genannten. – Koppe, Mecklenburgs Schriftsteller S. 73. – Kneschke, Adelslexicon Bd. VII, 302.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 55. Z. 10 bis 12 v. o. l.: Joh. Christ. Edler v. Q. hat keine Nachkommen hinterlassen und dieser geadelte Zweig ist mit ihm wieder ausgestorben.

    Die in Vorpommern auf Krenzow u. s. w. angesiedelte Linie ist ein anderer Zweig und stammt von Joh. Gottfr. v. Q. S. 54 Z. 4 v. o., der 1782 am 8. März geadelt wurde. [Bd. 45, S. 670]