ADB:Quehl, Ryno
von Manteuffel die „Erfurter Zeitung“ heraus, jedoch ohne besonderen Erfolg. Im August 1850 wurde er im preußischen Ministerium des Innern angestellt, worauf ihm Manteuffel durch Verfügung vom 23. December 1850 gegen eine jährliche Vergütung von 1200 Thlr. die Aufsicht und Leitung der ministeriellen „Deutschen Reform“ sowie der „Constitutionellen Correspondenz“ und die sonstigen Maßregeln zur Einwirkung auf die öffentliche Presse übertrug. Zugleich verstattete er ihm den unmittelbaren Vortrag in allen zum Ressort des Ministerpräsidenten gehörenden Preßangelegenheiten. Das unter Quehl’s Direction stehende Bureau erhielt die amtliche Bezeichnung „Centralstelle für Preßangelegenheiten“. In dieser Stellung wurden Q. überwiesen: 1) Das Decernat über die Verwaltung des für die Presse ausgesetzten Dispositionsfonds. 2) Die Beaufsichtigung der subventionirten Blätter. 3) Die Anknüpfung und Unterhaltung der Verbindungen mit der inländischen und ausländischen Presse. 4) Die Aufgabe, den Ministerpräsidenten und in Betreff der einzelnen Ressorts auch die anderen Minister von den Bewegungen und Erörterungen in der Presse in Kenntniß zu erhalten. 5) Die Curatel über den „Preußischen Staatsanzeiger“ und die [32] „Deutsche Reform“ (später die „Preußische Adler-Zeitung“). 6) Die Begutachtung der auf die Presse bezüglichen administrativen und legislativen Maßregeln. Obwohl in seinen Arbeiten ohne sonderliche Gründlichkeit und Genauigkeit, verstand er es doch, das von der Regierung abhängige Preßwesen auf obigen Grundlagen vortrefflich einzurichten. Am 9. März 1851 erließ er ein Rundschreiben an diejenigen Zeitungsredactionen der conservativen Partei, mit welchen er nicht in persönliche Verbindung gekommen war, und verhieß, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf seine amtliche Stellung, ihnen von Zeit zu Zeit Mittheilungen über den wirklichen Stand der politischen Fragen zu machen, insbesondere sie „mit einem zu einer gedeihlichen Wirksamkeit unentbehrlichen Material zu unterstützen“. Auf diese Art brachte er zum ersten Mal einen großen Theil der preußischen Presse in nähere Beziehungen zur Regierung und erlangte erheblichen Einfluß. Dies hat auch Anerkennung gefunden bei H. Wuttke „Die deutschen Zeitschriften und die Entstehung der öffentlichen Meinung. Ein Beitrag zur Geschichte des Zeitungswesens“ (Lpz. 1875) Cap. 8 und in einem pamphletarischen Aufsatz über „Die officiöse Presse“ in der Zeitschrift „Der Kulturkämpfer“ von Glagau, Heft 50 (Berl. 1882) S. 17. Q. bekleidete jene Stellung jedoch nur bis zum 1. October 1853, wo jene Einrichtung eine Aenderung erfuhr. Er wurde zum preußischen Consul mit dem Titel eines Generalconsuls in Kopenhagen ernannt. Hier erwies er sich, nach Angabe der „Hamburger Nachrichten“ von 1864 als einen großen Freund Dänemarks und beschuldigte die preußische Regierung, aus seinen Berichten über die schleswig’schen Zustände das für Dänemark Günstige ausgemerzt zu haben, sodaß dadurch das Ungünstige in ein falsches Licht habe kommen müssen. Die daher entstandene Parteilichkeit habe ihm dann in Kopenhagen viel Verkennung eingetragen. Hier starb er plötzlich am Schlagfluß am 3. Januar 1864. – Die Nachricht in Oettinger’s Mon. des dates, Q. sei „Urheber des preußischen Gesetzes über die Zeitungsstempelsteuer“ gewesen, ist unrichtig. Q. schrieb: 1) „Aus Dänemark. Bornholm und die Bornholmer“ (Berl. 1856), 2) „Das preußische und das deutsche Konsularwesen im Zusammenhang mit der inneren und äußeren Politik“ (Berl. 1863). Kurze Notizen gelegentlich seines Todes s. in Vossische Zeitung Nr. 7 v. 9. und Kreuz-Zeitung Nr. 8 v. 10. Jan. 1864.
Quehl: Ryno Q., Publicist, war der Sohn eines Pfarrers in der preußischen Provinz Sachsen. Er studirte Theologie, ohne es jedoch zu einem formellen Abschlusse zu bringen, versuchte sich in verschiedenen kleinen Dichtungen und redigirte 1849 eine Zeit lang das „Danziger Dampfboot“. Zur Zeit des Unionsparlaments in Erfurt gab er hier im Auftrage des Ministers