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ADB:Proles, Andreas

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Artikel „Proles, Andreas“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 661–663, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Proles,_Andreas&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:02 Uhr UTC)
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Proles: Andreas P., Augustiner-Generalvicar, war geboren am 1. October 1429 zu Alt-Dresden (jetzt Neustadt). 1446 bezog er die Universität Leipzig, 1447 wurde er Baccalaureus der freien Künste und 1451 Magister. [662] Aus innerem Drange verzichtete er auf die Laufbahn eines Weltgeistlichen und trat in das Augustinerkloster Himmelpforten (1 Std. südw. von Wernigerode), das zu den fünf Klöstern der strengen Observanz gehörte. Zwei Jahr später erhielt er vom Erzbischof Friedrich III. von Magdeburg die höheren Weihen und 1454 wurde er zu seiner weiteren Ausbildung vom Orden nach Perugia, einer seiner vielen Studienanstalten in Italien, geschickt, wo er anderthalb Jahr blieb und zum Lector befördert wurde. Nach Deutschland zurückgekehrt, wurde er Professor der Theologie am Studium zu Magdeburg, ein halbes Jahr später (16. September 1456) zum Prior in Himmelpforten, demselben Kloster, wo er sein Mönchsleben begonnen hatte, gewählt und bestätigt. P. trat jetzt an die Spitze der Bewegung für die Durchführung der Reformation des Ordens, d. h. für die strenge Aufrechterhaltung (Observanz) der Ordensconstitutionen. Die Anhänger dieser Richtung hießen daher Observanten oder auch Vicarianer, weil sie einem besonderen Vicar des Ordensgenerals unterstellt waren. Ihre Gegner führten den Namen „Conventualen“. 1459 ging er wieder nach Italien. Auf sein Betreiben bestätigte der Ordensgeneral die alten Rechte der fünf Convente, welche die Observanz angenommen hatten, und richtete einen geordneten Vicariat ein, durch den die Klöster der Observanz vom Ordensprovincial eximirt wurden. Alle drei Jahre sollten sie ein Capitel abhalten und einen Vicar wählen, der dieselbe Autorität bei ihnen hätte, wie der General selbst. P. wurde bald darauf, wohl 1461, durch das Capitel der Observanten zum Vicar erwählt. Aber der Professor Sartoris am Studium in Magdeburg, vielleicht bewogen durch Eifersucht, wußte in Rom vom Papst für die dem Vicariat unterworfenen Klöster die Erlaubniß auszuwirken, die Privilegien aufzugeben und wieder die Obedienz des Provinzials anzunehmen. Infolge dessen löste sich factisch die Union der fünf Convente auf, aber P. wußte durch seine Energie das Verlorene zum größten Theile wieder zu gewinnen, jedoch der Ablauf seiner Amtszeit im J. 1467 hinderte ihn an der Vollendung seines Werkes. Schon vor dieser Zeit, 1465, hatte er seinen Aufenthalt in Magdeburg genommen, um das dortige Studium vor dem Eingehen zu retten. Einige Jahre später finden wir ihn in seinem alten Kloster Himmelpforten als Lector anwesend. 1473 wurde P. wieder zum Vicar erwählt und sofort stellte er sich die schwierige Aufgabe, die Observanz consequent durchzuführen. Dazu genügten die päpstlichen Privilegien allein nicht, auch die weltliche Macht war dazu erforderlich. P. gewann in den wettinischen Fürsten, namentlich in Herzog Wilhelm III. von Sachsen, eifrige Förderer seiner Reformideen. Mit einem fast fanatischen Eifer ging er an die Reformation der Augustinerklöster, was ihn bald mit dem Ordensgeneral in Conflict brachte. Dieser cassirte den Vicariat des P. und erklärte die Privilegien der Union für null und nichtig; zugleich forderte er auch Herzog Wilhelm auf, das Verfahren des P. gegen die Convente nicht zu dulden und diese in ihre alten Rechte wieder einzusetzen. Diese feindselige Gesinnung der Ordensoberen gegen P. sollte bald ihre Früchte tragen. Obwohl der Herzog auch in dieser kritischen Zeit P. nicht verließ, so konnte er doch dessen Excommunication nicht hindern. P. appellirte an Papst Sixtus IV., der Commissarien ernannte, welche den Streitfall untersuchen sollten. Das Urtheil fiel im Wesentlichen zu Proles’ Gunsten aus (1477). Der alte Besitzstand der Union wurde dadurch nicht nur gesichert, sondern P. konnte jetzt auch daran denken, die Observanz in den süddeutschen und rheinischen Klöstern durchzuführen, ja selbst in den Niederlanden fand sie viel Anhänger. Mit der Wahl des Pater Marianus von Genazzano zum Generalprior des Augustinerordens im J. 1496 begannen für P. friedlichere Zeiten. Er wurde zum Vicar der Congregation bestätigt, nachdem er Gehorsam versprochen und sich verpflichtet hatte, die Capitelacten nach Rom zu schicken.

[663] P. genoß nicht nur innerhalb des Ordens große Anerkennung, auch außerhalb der Congregation war er überall geachtet. Er wurde in wichtigen Angelegenheiten von Kirchenfürsten als Schiedsrichter angerufen, mit Kurfürst Friedrich von Sachsen und seinem Bruder Johann stand er in regem Verkehr. Nahmen ihn Ordensangelegenheiten nicht in Anspruch, so widmete er seine Zeit dem Dienste der Predigt; seine Zeitgenossen wissen seine große Beredtsamkeit nicht genug zu rühmen. Als er wegen vorgerückten Alters sein Amt nicht mehr versehen konnte, legte er dasselbe am 7. Mai 1503 nieder. Sein Nachfolger wurde der Professor an der neugegründeten Universität Wittenberg, Johann v. Staupitz. Bald darauf starb P. im Augustinerkloster zu Culmbach am 6. Juni.

P. hat mit Recht seinen Zeitgenossen für einen frommen Mann gegolten, aber als ein Vorläufer Luther’s, wozu man ihn hat machen wollen, ist er nicht anzusehen. Das Mönchthum mit seinem vorgeschriebenen, bis ins kleinste geregelten Dienst ist ihm, wenn nicht der alleinige, so doch der sicherste Weg zur Seligkeit. Irrig ist auch die Meinung, daß Luther bei seinem Aufenthalte in Magdeburg ihn hätte predigen hören und von ihm Anregung erhalten habe.

Kolde, Die deutsche Augustiner-Congregation und Johann von Staupitz. Gotha 1879, S. 96–165. – Jacobs, Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Langeln und der Klöster Himmelpforten und Waterleer. Halle 1882, S. 478 ff.