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ADB:Pfaff, Johann Leonhard

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Artikel „Pfaff, Johann Leonhard“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 594–595, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pfaff,_Johann_Leonhard&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:45 Uhr UTC)
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Pfaff: Johann Leonhard P., Bischof von Fulda, geb. am 18. August 1775 zu Hünfeld in Kurhessen, † am 3. Januar 1848 zu Fulda. Er machte seine Studien zu Fulda, wurde dort 1793 Doctor der Philosophie, 22. September 1798 Priester. Er war dann zunächst Caplan daselbst und wurde 1802 Professor am Gymnasium, 1803 Hofcaplan und geistlicher Rath des Fürstbischofs, 1804 Lehrer des Kirchenrechts und der Exegese an der theologischen Lehranstalt. Der Fürstprimas Dalberg ernannte ihn, nachdem Fulda dem Großherzogthum Frankfurt einverleibt worden (A. D. B. IV. 707), 1812 zum Oberschul- und Studienrath, die kurhessische Regierung 1816 zum Director des Lyceums und Gymnasiums zu Fulda. 1823 und 1824 verfaßte P. hauptsächlich die Beschwerden des bischöflichen Generalvicariates zu Fulda (Generalvicar war Fr. v. Kempff) gegen das die Verhältnisse der (zur Diöcese Fulda gehörenden) katholischen Kirchen und Schulen im Großherzogthum Sachsen-Weimar betreffende Gesetz vom 7. October 1823 (Darmstädter allg. Kirchenzeitung 1823, Nr. 97–99; die Beschwerden nebst anderen Actenstücken ebend. 1824, Nr. 139 bis 141, auch besonders gedruckt zu Mainz 1824). Er veröffentlichte auch „Bemerkungen zu der in der Allg. Kirchenzeitung 1825, Nr. 23–25, enthaltenen Beleuchtung der Vorstellungen und Beschwerden des bischöflichen Generalvicariats zu Fulda“ 1825. P. stand in dem Verzeichniß von 14 Geistlichen, welche 1823 von Rom aus für die fünf Bisthümer der oberrheinischen Kirchenprovinz vorgeschlagen wurden (I. Longner, Beitr. zur Geschichte der oberrh. Kirchenpr. S. 256). Bischof von Fulda wurde aber 1829 zunächst J. A. Rieger. P. erhielt die zweite Domherrnstelle. Nachdem Rieger am 30. Juli 1831 gestorben war, wurde P. am 15. November zu seinem Nachfolger gewählt, am 24. Februar 1832 präconisirt, am 2. September consecrirt. (Die Wahl wurde von dem Professor Multer (A. D. B. XXII, 711] ohne Erfolg bestritten, weil zwei Ehrendomherren, dagegen nicht die Dompräbendaten mitgewählt hätten und P. keinen akademischen Grad besitze; Aschaffenburger Kirchenzeitung 1832, Litt.-Bl. Nr. 7). – Mit der kurhessischen Regierung hatte P. wiederholt Conflicte wegen der gemischten Ehen. 1837 weigerte er sich, einen darauf bezüglichen Erlaß vom 21. April zurückzunehmen, und 1843 protestirte er gegen einen den Ständen vorgelegten Gesetzentwurf (H. Brück, Die oberrh. Kirchenprovinz S. 220). Unter dem 30. December 1838 übersandte P. dem Großherzog von Sachsen-Weimar eine Vorstellung über eine von dem Generalsuperintendenten [595] Röhr am Reformationsfeste gehaltene Predigt (mit der Antwort des Ministeriums vom 26. Februar 1839 abgedruckt in Höninghaus’ Kirchenzeitung 1839, S. 187, 239). Im J. 1845 trat er gegen die Deutschkatholiken auf, welche in Marburg und Hanau Anhänger gefunden und denen sich zwei Geistliche seiner Diöcese angeschlossen hatten (Berliner Kirchenzeitung 1845, Nr. 840); er ließ damals auch ein Gedicht drucken: „Den neuen deutsch-katholischen Gemeinden und ihren Führern Czerski und Ronge“ (zuerst in dem Mainzer Sonntagsblatt, dann auch besonders).

P. war ein tüchtiger Kanzelredner; einige Gelegenheitsreden, die er als Bischof gehalten, sind gedruckt, außerdem einige kleine Erbauungsschriften, ein Gedicht „Leben und Wirken des Winfried Bonifacius“, 1835, und (anonym) „Die christliche Glaubens- und Sittenlehre in ihrem Zusammenhange und nach dem Sinne der katholischen Kirche kurz und gründlich dargestellt“, Fulda 1820 und München 1821. In Mastiaux’ Litteraturzeitung sind zwei von ihm in elegantem Latein geschriebene Programme des Fuldaer Lyceums von 1819 und 1821 abgedruckt: „De probitate morum cum literarum studiis conjungenda, prolusio“ (bei Mastiaux 1820, Intelligenzblatt Nr 4) und „In memoriam J. B. Hillenbrand, Gymnasii Fuldensis quondam Rectoris“ (bei Mastiaux 1821, Nr. 102–104).

N. Nekrolog 26 (1848), 47.