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ADB:Peltzer, Tilman von

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Artikel „Peltzer, Johann Tillmann von“ von Hermann Hüffer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 340–341, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Peltzer,_Tilman_von&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 02:36 Uhr UTC)
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Peltzer: Johann Tillmann v. P., kurkölnischer Geheimer Rath, geb. zu Bonn 1739, trat frühe in kurkölnische Justizdienste. Am 16. Mai 1763 wurde er Schöffe am weltlichen Hofgerichte erster Instanz, am 4. Juni 1773 Hofrath; am 1. Februar 1788 thut der Kurfürst Maximilian Franz „kund und zu wissen daß er auf unterthänigste Bitte seines geheimen auch Hof- und Regierungsrathen Johann Tillmann Peltzer, fort von ihm erstattete Proberelation und nach Vorschrift der erneuerten Revisionsordnung ausgestandene mündliche Prüfung denselben zu seinem Oberappellationsgerichtsrath mit Sitz und Stimme mildest erklärt und aufgenommen habe.“ Unter den Amtspflichten findet sich auch das Versprechen, daß er in der Stadt Köln Dienste die Tage seines Lebens nicht eintreten werde; dagegen war er als Syndicus der Grafencurie seit 1773 bei den Angelegenheiten und Verhandlungen der kurkölnischen Stände betheiligt. Am 4. Juli 1792 wurde er von Karl Theodor, „Pfalzgraf bei Rhein und [341] Herzog in Ober- und Niederbaiern, zur Zeit Fürseher und Vicarius in den Landen des Rheins, Schwabens und fränkischen Rechts aus Reichsvicariatsmachtvollkommenheit wegen guten Herkommens, adeliger Sitten und Rechtschaffenheit in des heiligen römischen Reichs auch seines Kurfürstenthums Adelstand erhoben und zwar so, als wenn er von vier Ahnen väterlicher und mütterlicher Seits beständig in solchem Stand hergekommen wäre.“ Diese Ehre war in damaliger Zeit weder sehr selten noch sehr theuer, gewährte aber mancherlei Vortheile. Mit einer geliebten Frau und einer einzigen Tochter lebte P. in den glücklichsten Verhältnissen, als der Sturm der französischen Revolution verheerend hereinbrach. Am 4. October 1794, zwei Tage später als der Kurfürst, vier Tage vor dem Einzuge der Franzosen, verließ P. seine Vaterstadt, um sich auf das rechte Rheinufer in die Hauptstadt des mit Kurköln verbundenen Herzogthums Westfalen zu begeben, wohin das Oberappellationsgericht seinen Sitz verlegt hatte. Man glaubte, nur auf kurze Zeit; aber Jahr auf Jahr verging unter vergeblichen Hoffnungen. Während der langen Abwesenheit führte P., sobald die Verbindung mit dem linken Rheinufer wieder möglich wurde, mit seiner in Bonn zurückgebliebenen Frau einen Briefwechsel, welcher von den Zuständen im Herzogthum Westfalen und insbesondere in der dicht an der preußischen Demarcationslinie gelegenen Stadt Arnsberg, zugleich von den kriegerischen Ereignissen und den politischen Bewegungen am linken Rheinufer eine so lebendige Anschauung giebt, daß er für die Zeitgeschichte eine nicht unbedeutende Quelle bildet. Den heiß ersehnten Tag der Rückkehr hat P. nicht erlebt; er starb zu Arnsberg am 21. März 1798, kurz nachdem der Rastatter Congreß der Abtretung des linken Rheinufers zugestimmt hatte.

Quelle: Rheinisch-Westphälische Zustände zur Zeit der französischen Revolution. Briefe des kurköln. Geh.-Raths Johann Tillmann v. Peltzer aus den Jahren 1795–1798 mit Erläuterungen von H. Hüffer.