ADB:Pappus, Johannes
(s. A. D. B. II, 290) Theologie [164] studire; dieser energische Vertreter des Luthertums flößte ihm seinen zelotischen Geist ein. Nachdem er in Tübingen zum Baccalaureus promovirt, darauf als Hauslehrer den jungen Grafen Falkenstein auf seinen Reisen begleitet, wurde er 1569 Diakonus in Reichenweyer im Oberelsaß. Aber schon im folgenden Jahre erhielt er einen Ruf als Professor der hebräischen Sprache nach Straßburg. Hier gerieth er bald in einen Conflict mit seinem bisherigen Gönner Marbach, der gern seinem Sohne den Lehrstuhl der hebräischen Sprache verschafft hätte und es ihm verwehren wollte, nach Tübingen zu gehen, um sich dort den Grad eines Doctors der Theologie zu erwerben. 1576 erhielt P. durch Vermittelung des Rectors der Straßburger Akademie, Johannes Sturm, den Auftrag, exegetische Vorlesungen über die gesammte heilige Schrift zu halten. Zwei Jahre später wurde er auch noch Pfarrer am Münster. Nun war es sein ausgesprochenes Streben, das alte Straßburger Bekenntniß, die Tetrapolitana zu verdrängen und an dessen Stelle die Concordienformel zur verpflichtenden Norm zu erheben. Hierüber gerieth er in einen überaus heftigen Streit mit Johannes Sturm, der für die Autorität der Tetrapolitana eintrat. In mehr als 40 Schriften bekämpften sich die beiden Gegner und die ihnen anhängenden Theologen. Aus dieser Streitlitteratur sind besonders hervorzuheben die vier von Johannes Sturm verfaßten „Antipappus“, auf die der Angegriffene mit seinen vier „Defensiones“ antwortete. Der Kampf endete 1581 damit, daß P., der in diesem Jahre Präses des Kirchenconvents zu Straßburg geworden war, den Rath zu bewegen wußte, daß dieser den hochverdienten Rector der Akademie seines Amtes enthob. Dem ebenso klugen wie thatkräftigen P. gelang es später (1597) sogar, vom Rath einen Befehl zu erwirken, der allen Calvinisten die Abhaltung von Conventikeln, ja selbst die Theilnahme an einem reformirten Gottesdienst in der Umgebung der Stadt untersagte. Sein Werk sah P. gekrönt, als 1598 der Rath alle Geistlichen der Stadt auf die von ihm nach einem Entwurfe Marbach’s verfaßte Kirchenordnung verpflichtete und damit indirect die Concordienformel guthieß, die jene zu ihrer Voraussetzung hatte. P. starb am 13. Juli 1610. Er hat mehr als dreißig Schriften meist polemischen, aber auch exegetischen und kirchengeschichtlichen Inhalts verfaßt. Das ihm oft zugeschriebene bekannte Kirchenlied „Ich hab mein Sach Gott heimgestellt“ scheint vielmehr den Joh. Leon (s. A. D. B. XVIII, 298) zum Verfasser zu haben.
Pappus: Johannes P., Haupt der Lutheraner in Straßburg, ist am 16. Januar 1549 zu Lindau am Bodensee als Sohn des dortigen Bürgermeisters geboren. Sein streng lutherisch gesinnter Vater sandte ihn (1562) nach Straßburg, damit er unter Marbach- Salig, Vollständige Geschichte der Augsburgischen Confession, Halle 1730. – Röhrich, Geschichte der Reformation im Elsaß, 3. Theil, Straßburg 1832. – Ch. Schmidt, Jean Sturm, Straßburg 1855. – Röhrich, Mittheilungen aus der Geschichte der evangelischen Kirche des Elsaßes. 1. Bd., Paris und Straßburg 1855, S. 303 ff.