ADB:Pöschel, Johann
Söhne nach Ebersdorf. Der Umgang mit Maximilian Friedrich Christoph Steinhofer, der damals in Ebersdorf Hofcaplan war, und dem dortigen Kreis gläubiger Frommen war für sein ganzes Leben entscheidend; namentlich ward er hier auch von seiner Neigung zu theosophischer Mystik geheilt und mit der lutherischen Kirchenlehre ausgesöhnt. Nachdem er mit seinen Zöglingen in den Jahren 1737 und 1738 noch die Universitäten Jena und Halle besucht hatte, ward er im September 1738 als Hofprediger des Grafen Castell nach Rehweiler berufen. Am 21. März 1741 ward er zum zweiten Diakonus in Tübingen ernannt, starb aber schon, wenige Wochen nachdem er geheirathet hatte, am 4. Juni 1742 (so nach Koch, der trotzdem ihn 50 Jahre alt werden läßt) – nach anderer Angabe schon im J. 1741, jedenfalls nicht viel über 30 Jahre alt. Von ihm ist das Lied: „Einmal ist die Schuld entrichtet und das gilt auf immerhin“, das sich zuerst im Ebersdorfer Gesangbuch von 1742 [454] befinden soll, hernach sehr verbreitet ward, namentlich in den Kreisen der württemberger Pietisten, und noch neuerdings in das Ravensberger (1854) und verkürzt – in das Elberfelder (1854) und Straßburger (1866) Gesangbuch Aufnahme gefunden hat. Der bekannte F. W. Krummacher nannte dieses Lied die Marseillaise der Gläubigen.
Pöschel: Johann P. wurde zu Tübingen am 29. Januar 1711 geboren, besuchte die Klosterschulen und kam im J. 1730 in das theologische Stift zu Tübingen. Der Graf Heinrich von Reuß berief ihn im J. 1734 zum Lehrer seiner- Döring, Choralkunde S. 283. – Koch, Geschichte des Kirchenlieds u. s. f., 3. Aufl., V, S. 135 f. – Fischer, Kirchenliederlexikon, 1. Hälfte, S. 160; 2. Hälfte, S. 463.