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ADB:Opitz, Josua

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Artikel „Opitz, Josua“ von Gustav Frank in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 369–370, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Opitz,_Josua&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 14:01 Uhr UTC)
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Opitz: Josua O., lutherischer Theologe, geb. 1542 und bereits 1562 Prediger zu Burckhardsdorf, Chemnitzer Inspection, 1566 Diakonus in Gera, als welcher er die reußische Confessionsschrift (von S. Musäus 1567 aufgesetzt) mit unterfertigt hat, 1570 Diakonus, 1571 an des verstorbenen Nic. Gallus’ Stelle Oberpfarrer und Superintendent in Regensburg. Da er hier, unterstützt vom Schulrector Hieronymus Haubold und den beiden Pfarrern Hieronymus Peristerius und Wolfgang Viereckel, die flacianische Lehre von der Erbsünde auf der Kanzel und im gewöhnlichen Verkehr vertrat, wurde er sammt seinen Parteigenossen vom unwilligen Magistrat 1574 enturlaubt. Gegen den vom Rathe der Stadt Regensburg damals herausgegebenen „Bericht etzlicher im Kirchenamt und Schuldienst enturlaubter Personen halben“ (Regensp. 1574) ließ O. 1578 einen „Gründlichen Gegenbericht“ ausgehen (Preger, Flacius II, 392). Die evangelischen Stände in Oesterreich unter der Enns, die soeben von Kaiser Maximilian II. die Erlaubniß für ihre Personen und Hausgenossen zum öffentlichen Gottesdienste im Landhause zu Wien erhalten hatten, beriefen den Entsetzten zu ihrem ordentlichen Prediger. Er war da hochangesehen und hat oft mehr als 8000 Zuhörer um sich versammelt. Weil er aber in seinen Predigten wider Papst, Pfaffen, Mönche, Nonnen und alle Greuel des Papstthums donnerte (wobei [370] er mit dem Jesuitenpater Georg Scherer 1577 in einen besonderen Streit gerieth), auch seinen Flacianismus auf die Kanzel brachte, kam es zu einer „Handlung zwischen dem Kaiser Rudolf II. und den evangelischen Ständen wegen Abschaffung Opitii und seiner Mithelfer“ (Raupach, Evangelisches Oesterreich, 1. Fortsetzung S. 287–300). Eine kaiserliche Resolution vom 21. Juni 1578 verfügte, daß O., alle seine Mitprädicanten und Schulmeister sich von Stund an aller Exercitien gänzlich enthalten, noch heut bei scheinender Sonne mit allen ihren Angehörigen aus der Stadt, und die Prädicanten innerhalb 14 Tagen bei ernstlicher unablässiger Strafe aus allen kaiserlichen Landen machen und sich weiter weder sehen noch betreten lassen sollten. Aus dem Exilio erließ er ein bewegliches „Sendschreiben an alle wahre Christen und beständige Bekenner des heiligen Evangelii unsers Herrn Jesu Christi zu Wien“ (abgedruckt bei Raupach a. a. O. Beilagen S. 171). Nachdem er 200 Meilen weit als Exulant umhergewandert, erhielt er ein neues Pfarramt zu Büdingen in der Grafschaft Isenburg. Hier ist ihm vom calvinischen Geiste und dem Hofteufel also zugesetzt worden, daß er schon ein neues Exilium befürchtete, als ihn und die Seinen am Martinstage 1585 die Pest hinwegraffte.

Auf Grund der von Michael Eychler ihm gehaltenen und zu Ursel 1585 erschienenen Leichenpredigt hat B. Raupach in der Presbyteriologia Austriaca (Hamb. 1741) S. 132 ff. seine im Vorstehenden benutzte Biographie geschrieben. Dem hier und von Rotermund in der Fortsetzung zu Jöcher’s Gelehrtenlexikon V, 1133 mitgetheilten Verzeichniß seiner Schriften ist hinzuzufügen seine „Oratio in fam. N. Galli“.