Zum Inhalt springen

ADB:Omphalius, Jakob von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Omphalius, Jakob“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 352–353, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Omphalius,_Jakob_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:42 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 24 (1887), S. 352–353 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Jakob Omphal in der Wikipedia
Jakob Omphal in Wikidata
GND-Nummer 120915200
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|24|352|353|Omphalius, Jakob|Albert Teichmann|ADB:Omphalius, Jakob von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=120915200}}    

Omphalius: Jakob O., Rechtsgelehrter, wurde 1500 zu Andernach geboren. Nachdem er zuerst humanistische Studien gepflegt, wandte er sich später der Jurisprudenz zu, reiste als Begleiter vornehmer junger Leute nach Frankreich und erwarb sich in Toulouse den Doctorhut. 1537 trat er als Kölnischer Beisitzer in das Reichskammergericht ein, sehr bald (1540) in den Dienst des Erzbischofs Hermann von Wied (s. A. D. B. XII, 144), für dessen reformatorische Bestrebungen er großen Eifer an den Tag legte. Namentlich unterstützte er denselben in der Zeit schwerster Bedrängniß, als der Kurfürst zur Resignation von Amt und Würden genöthigt wurde. Nach dem Tode des Kurfürsten trat O. in den Dienst des clevischen Hofes, bekleidete eine Professur in Köln und war hauptsächlich für den Kölner Rath praktisch thätig. Einen Theil seines Vermögens büßte er ein, so daß er nur mit Mühe sich im Besitze kleinerer Landgüter erhalten konnte. Er zog sich auf eines derselben, Büchel bei Wiesdorf a. Rh., zurück und starb daselbst am 25. October 1567. Von seinen litterarischen Arbeiten sind besonders werthvoll „Prolegomena in M. T. Ciceronis pro A. Caecina orationem“ (1538) und eine Schrift „De usurpatione legum et eorum studiis, qui jurisprudentiae professionem sibi sumunt“ (1560). [353] Sein Sohn Bernhard gab Briefe des Vaters heraus, welche von 1536–1566 reichen (1572. 1613).

Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft, I, 101. 260. 483 ff.