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ADB:Nieritz, Karl Gustav

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Artikel „Nieritz, Karl Gustav“ von Franz Schnorr von Carolsfeld in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 688–689, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nieritz,_Karl_Gustav&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 07:15 Uhr UTC)
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Nieritz: Karl Gustav N., Schulmann und Jugendschriftsteller, geb. zu Dresden am 2. Juli 1795 als Sohn eines Elementarlehrers, † daselbst am 16. Februar 1876, begann die anfänglich nicht ohne Widerstreben von ihm ergriffene Lehrerlaufbahn, nachdem er während der Jahre 1808 bis 1811 die Kreuzschule, dann das Seminar zu Dresden besucht hatte, als Gehilfe seines Vaters Karl Gottlieb N. an der von diesem geleiteten Schule und wirkte in solcher Stellung 14 Jahre lang, zuletzt auch als Vertreter seines Vaters. Dennoch wurde er erst vier Jahre nach dessen am 1. Februar 1828 erfolgtem Tode sein Amtsnachfolger, als durch den frühzeitigen Tod desjenigen, welchem er bei der ersten Wiederbesetzung der Stelle seines Vaters hatte weichen müssen, diese aufs Neue zur Erledigung gekommen war. In der Zwischenzeit hatte er ein Jahr lang einer Dresdner Armenschule vorgestanden; alsdann erfolgte in seiner amtlichen Stellung nur noch eine Veränderung, welche mit einer veränderten Organisation der ihm unterstellten Schule zusammenhing, die darin bestand, daß seine Schule im J. 1841 ihre ärmeren Schüler an die Armenschulen abgab und in eine Bezirksschule umgewandelt wurde. Er wurde Director der so veränderten Schulanstalt und versah dieses Amt, bis er im J. 1854 nach einer vierzigjährigen Lehrthätigkeit in den Ruhestand trat.

Erst in reiferem Alter fing er die schriftstellerische Thätigkeit an, durch welche er sich berühmt und bei einem zahlreichen Lesepublicum seiner Zeit beliebt gemacht hat. Denn die 1830 veröffentlichte Erzählung „Das Pomeranzenbäumchen“, welche in der von Ferdinand Philippi herausgegebenen Dresdner Zeitschrift „Merkur“ erschien, war sein erster schriftstellerischer Versuch. Um so größer war dann aber die Fruchtbarkeit, welche er entfaltete, nachdem er sich seiner schriftstellerischen Gewandtheit und seines durch reiche Phantasie und ein starkes Gedächtniß unterstützten Erzählungstalentes, das er namentlich als Schriftsteller für die Jugend anwenden lernte, bewußt geworden war. Er schrieb [689] nach und nach mehr als hundert Bändchen Jugendschriften, von denen einige auch außerhalb Deutschlands durch Uebersetzung in die meisten europäischen Sprachen Verbreitung fanden, und lieferte außerdem für viele periodische Schriften, insbesondere für einen von ihm selbst herausgegebenen Volkskalender sowie für die Volkskalender von Trewendt und Steffens zahlreiche volksthümliche Erzählungen. Drei Erzählungen, welche er 1838 unter dem Gesammttitel „Astern“ im Selbstverlage herausgab, sind mit bildlichen Darstellungen von seiner eigenen Erfindung geschmückt und erinnern hierdurch an eine Neigung für die bildende Kunst, welche ihn früher lange Zeit beherrscht hatte. – Das vollständige Bild seiner tüchtigen und liebenswürdigen, über die niedrigen Regionen des Lebens jedoch nie ganz hinausgewachsenen Persönlichkeit ergibt sich aus der von ihm selbst veröffentlichten ausführlichen, durch Freimüthigkeit sich auszeichnenden Selbstbiographie. Die Stadt Dresden hat ihm im J. 1878 auf einem öffentlichen Platze ein Denkmal errichtet, welches aus einer von Gustav Adolf Kietz modellirten Marmorbüste besteht. Ein zweites Denkmal der Erinnerung an ihn, welches sich in seiner Vaterstadt befindet, ist sein kleines mit einem Garten verbundenes Wohnhaus, dessen Beschaffenheit so charakteristisch ist, daß sie dem, der sie kennt, die Erscheinung des Mannes, der darin Jahrzehnte lang hausgehalten, vergegenwärtigen hilft.

Gustav Nieritz, Selbstbiographie, Leipzig 1872. – Illustrirte Zeitung Bd. 65, Leipzig 1875. Nr. 1675. 7. August. – Wilhelm Haan, Sächsisches Schriftsteller-Lexikon, Leipzig, 1875, S. 235 ff. – Unsere Zeit, N. F. 12. Jahrg. I, 1876. S. 951 f.