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ADB:Neffe, Caspar

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Artikel „Neffe, Caspar“ von Johann Jakob Merlo in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 380, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Neffe,_Caspar&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:20 Uhr UTC)
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Neffe: Caspar N., Kalligraph und Schulmeister, hielt sich um die Mitte des 16. Jahrhunderts in Köln auf und gab daselbst ein Werk mit Musterschriften heraus, welches in mehreren Ausgaben erschienen ist, die erste im Jahre 1549. Diese widmete er dem Rath der Stadt, der in seiner Sitzung vom 15. April 1549 das „Kunstreich Buch mit vilerlej zyrlichen schrifften der Jugendt zu gutem“ sehr wohlwollend aufnahm und die Rentmeister anwies, dem „Theutschen Schull Meister“ drei Jahre lang ein neues Kleid von englischem Tuch zu verabreichen. Eine wiederholte Ausgabe vom Jahre 1571 ist bei Breitkopf (Ursprung der Spielkarten etc., II, 58) genannt. Die Zeitschrift Serapeum (Jahrg. 1851, Nr. 19, S. 295) kennt eine von 1576: „Ein kostliche Schatzkammer der Schreibkunst und Cleinott der Cantzley und ander schreiber. Ein seer zierlich kunstreich Büchlein von mancherhandt schonen artlichenn aus rechten grund zusammengesetzten schrifften, dero viel vorhin nit mehr gesehen wordenn, erst new außgangen durch den wolerfarenenn M. Casp. Neffenn Teutscher schulmeister der löblichen stette Cöllenn eigener Handt geschribenn. Jetzt aufs neue gedruckt zu Colln durch Thomam von Vierdt. A. 1576.“ Fol. und im Deutschen Kunstblatt von 1853, Nr. 6, S. 51 befindet sich die Angabe, daß das Werk 1580 nochmals erschienen sei. Die Gunst des Kölner Raths hat Meister N. bald verscherzt. Er schloß sich den religiösen Neuerungen jener Zeit an, die auch in Köln, besonders durch den Abfall des Erzbischofs Hermann von Wied, nicht ohne zahlreiche Anhänger blieben. 1554 wird er, als der Ketzerei verdächtig und weil er geäußert, „das etlich Dausent jn dieser Statt sein die gleich Jme von dem heiligen Sacrament wenig halten“, auf Befehl des Raths zur Thurmhaft gebracht, dann 1555 zum ersten Mal und 1556 wiederholt und nachdrücklichst mit seiner Frau als „Widderdeuffer und Sacramentarier“ der Stadt verwiesen (Rathsprotokolle). Es fehlt an jeder Nachricht über eine nachherige Wiederaufnahme und so bleibt bei den späteren Ausgaben seines kalligraphischen Werkes seine persönliche Anwesenheit in Köln zweifelhaft.