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ADB:Mylius von Gnadenfeld, Hermann

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Artikel „Mylius, Hermann“ von August Mutzenbecher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 143–144, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mylius_von_Gnadenfeld,_Hermann&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:48 Uhr UTC)
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Mylius: Hermann M., geb. 1600 zu Hahnenknop im Oldenburgischen, war der Sohn eines Müllers, erhielt in Hamburg seine Ausbildung und trat dann als Secretär in den Dienst des Grafen Anton Günther von Oldenburg, [144] dessen Bestrebungen, die Schrecken des 30jährigen Krieges von seinem Ländchen abzuwehren und die Berechtigung zur Erhebung eines Zolles auf der Weser gegen die Einsprüche und Beeinträchtigungen des benachbarten Bremen zu sichern, er mit Eifer und Geschick unterstützte. Im J. 1636 ging M. als Gesandter nach Wismar, um bei dem Kanzler Oxenstierna die Neutralität der Grafschaft Oldenburg zur Anerkennung zu bringen, im J. 1637 nach Holland, um im Interesse seiner Heimath die heranziehenden Hessen und Franzosen von Ostfriesland abzuhalten, und noch in demselben Jahre nach Schweden, um über Seitens eines schwedischen Gesandten erhobene Unterstützungsforderungen in Stockholm selbst Beschwerde zu führen. Im J. 1642 zum Rath bei der Regierung in Oldenburg und später (1647) zum Landrichter in Kniphausen ernannt, wohnte er 1642 dem Frankfurter Deputationstage bei, nahm 1644 an den zu Osnabrück eröffneten Friedensverhandlungen Theil und wirkte im folgenden Jahre bei dem Abschluß des dänisch-schwedischen Friedens zu Brömsebroe mit. König Christian IV. von Dänemark, wol durch diese Verhandlungen auf ihn aufmerksam geworden, suchte ihn für seinen Dienst zu gewinnen; M. aber schlug die glänzenden Anerbietungen aus und blieb seinem heimathlichen Herrscher treu. Er erlangte bei den Friedensverhandlungen zu Münster die Anerkennung des Weserzolles (1648), war 1649 bei dem Nürnberger Friedensexecutionsreceß thätig, erwirkte 1652 bei Cromwell die Anerkennung der Neutralität Oldenburgs in dem holländisch-englischen Seekriege und wohnte endlich 1653 und 1654 noch dem Reichstage zu Regensburg als Gesandter bei. Graf Anton Günther hatte M. bereits im J. 1648 durch die Schenkung eines mit adlichen Freiheiten ausgestatteten Gutes belohnt und im J. 1652 bei dem Kaiser die Erhebung in den Adelstand als Mylius von Gnadenfeld und die Ernennung zum comes palatinus erwirkt. M. starb zu Oldenburg im J. 1657.