ADB:Mutzenbecher, Wilhelm
Johann Friedrich M. zu Oldenburg, † am 5. Januar 1878 daselbst, erhielt seine Ausbildung auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt, studirte von Ostern 1850 bis dahin 1853 in Heidelberg, Berlin und Göttingen die Rechte und trat nach glänzend bestandenem Examen in den oldenburgischen Staatsdienst. Zunächst war er als Auditor bei dem Staatsministerium, bei verschiedenen Verwaltungsämtern und bei dem Stadtmagistrate zu Oldenburg thätig, ging dann aber (1859) in den Justizdienst über und fungirte als Obergerichtsassessor zu Oldenburg, dann als Staatsanwalt bei dem Obergerichte zu Varel und als Mitglied dieses Gerichts. Im Frühjahr 1868 zum Vertreter des Oberstaatsanwalts in Oldenburg und zum Mitgliede der Ablösungsbehörde, sowie bald nachher auch zum Mitgliede der Prüfungscommission für die Staatsbeamten ernannt, trat er am Schlusse des Jahres 1868 wiederum bei dem Obergerichte zu Oldenburg ein und wurde im J. 1870 zum Appellationsrath und Mitgliede des Appellationssenats bei dem Oberappellationsgericht befördert. Nachdem er im Frühjahr 1872 die Thätigkeit bei der Ablösungsbehörde mit derjenigen eines Mitgliedes des evangelischen Oberschulcollegiums vertauscht und im Herbst 1873 die Verhandlungen der evangelischen Landessynode als erwählter Präsident geleitet hatte, wurde er im Juli 1874 in das Staatsministerium berufen und als Geheimer Staatsrath zum Vorstande des Departements der Justiz und des Departements der Kirchen und Schulen, sowie zum bevollmächtigten Mitgliede des deutschen Bundesraths ernannt. Nur wenige Jahre sollte er in dieser einflußreichen Stellung thätig sein; nach einer kurzen heftigen Krankheit starb er im kräftigsten Mannesalter. – Ein seinem Andenken gewidmeter Nachruf bezeichnet ihn als eine entschiedene Natur, welche bei allem persönlichen Wohlwollen den als richtig erkannten Weg mit sicherer Ruhe und Energie zu verfolgen wußte, und rühmt an ihm neben geistiger Begabung, wissenschaftlicher Durchbildung und eingehender Kunde der Verhältnisse jene persönliche Hingabe an die Sache, aus welcher die rechte Treue der Arbeit im Kleinen wie im Großen entspringt.
Mutzenbecher: Gustav Wilhelm M., geb. am 19. Juni 1832 als der zweite Sohn des Regierungspräsidenten