ADB:Mosqua, Friedrich Wilhelm
[404] Franzosen nach Königsberg, wo er eine ähnliche Stellung erhielt, als Oberfiscal und Assessor beim Stadtgericht. Zu Weihnachten 1811 endlich wurde er als Inquirent und Criminalrath an das Berliner Kammergericht versetzt. Im März und April 1808 bemühte sich M., dem das Unglück der Zeit schwer zu Herzen ging, im Vereine mit mehreren Logenbrüdern einen Bund zu stiften, der sich die Befreiung und Aufrichtung des Vaterlandes zum Ziele setzen sollte. Aber die Statuten, welche er für den „Deutschen Bund“, wie man ihn nennen wollte, entworfen hatte, mißfielen den Genossen so sehr, daß man schon bei der ersten Berathung (7. April) unverrichteter Sache auseinanderging und diesen Bund noch vor seiner Eröffnung völlig aufgab. Der Tugendverein selbst wurde von gleichgesinnten Männern, jedoch ohne Mitwirkung Mosqua’s, am 16. April 1808 gestiftet, und M. trat in denselben erst am Tage darauf ein.
Mosqua: Friedrich Wilhelm M., ein preußischer Gerichtsbeamter, der herkömmlich, aber mit Unrecht für den Stifter des Tugendvereins, des sogenannten Tugendbundes, gehalten wird, geb. zu Danzig und daselbst am 2. August 1759 getauft, † zu Berlin im April 1826. Nachdem M. im Laufe von zehn Jahren die niederen gerichtlichen Aemter in der gesetzlichen Stufenfolge an verschiedenen westpreußischen Gerichten durchgemacht hatte, wurde er 1793 Director des Stadtgerichts und Oberfiscal in Posen und im Juni 1796 Inquisitor publicus und Oberfiscal in Warschau; von hier flüchtete er 1807 bei der Annäherung der- Gelehrtes Berlin im J. 1825 (Berlin 1826), wo auch die kleinen (theils juristischen, theils sprachlichen) Schriften M.’s verzeichnet sind. – Der Tugendbund. Aus den hinterlassenen Papieren des Mitstifters H. F. G. Lehmann, herausgeg. von A. Lehmann, Berlin 1867.