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ADB:Moser von Filseck, Wilhelm Gottfried

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Artikel „Moser, Wilhelm Gottfried von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 384–385, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Moser_von_Filseck,_Wilhelm_Gottfried&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:51 Uhr UTC)
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Moser: Wilhelm Gottfried v. M., Forstcameralist; geb. am 27. November 1729 zu Tübingen; † am 31. Januar 1793 zu Ulm. M. gehört der berühmten Cameralistenfamilie an: sein Vater war Joh. Jakob, sein Bruder Friedrich Karl v. M. (s. o.). Seine erste wissenschaftliche Grundlage erhielt er auf dem Gymnasium zu Stuttgart und studirte dann auf den Universitäten Halle und Tübingen Rechts- und Cameralwissenschaft. Seine dienstliche Laufbahn war großem Wechsel unterworfen. Anfangs als Canzlist in Stuttgart beschäftigt, trat er 1750 in die Dienste des Grafen Stolberg-Wernigerode und machte sich, unter Johann Georg von Langen’s Leitung (Bd. XVII, S. 656) mit den forstlichen Verhältnissen des Harzes bekannt. Im Jahre 1757 wurde er herzoglich württembergischer Expeditionsrath, hierauf Forstrath bei dem Erbprinzen von Hessen-Darmstadt (in der Grafschaft Hanau-Lichtenberg), später Kammerjunker und Oberforstmeister in hessen-darmstädtischen Diensten, 1772 Geheimerath und Jägermeister, 1786 wurde er fürstlich Taxis’scher wirklicher Geheimerath, Kammerpräsident und Kreisgesandter in Ulm.

M. gehört mit zu den Cameralisten, welche die Forstwissenschaft als solche begründet haben. Die Kenntniß der praktischen Seite des Forstwesens war zwar bei ihm nur in geringem Maße entwickelt, obschon er den Wald frühzeitig kennen gelernt und sich über 40 Jahre lang mit Vorliebe forstlichen und jagdlichen Studien hingegeben hatte. Auch die Naturforschung und Naturkunde (nach seinem eigenen Ausspruche bloß zur „Belustigung eines müßigen Gelehrten vorhanden und in der Oekonomie keinen Nutzen schaffend“ –!!) waren seine schwächste Seite. Er ersetzte aber diese Mängel durch eine vorzügliche formale Durchbildung, sehr gute Kenntnisse in Rechts- und Cameralwissenschaft, umfassenden Blick und ganz besonders durch eine seltene Befähigung in Bezug auf Systemkunde. Zeugniß hierfür geben seine „Grundsätze der Forstökonomie“ (1757, 2 Theile). In diesem sich durch große Vollständigkeit und wissenschaftliche Ordnung aller Materien auszeichnenden Werke findet sich die Forstwirthschaft zum ersten Male in ein System gebracht, dessen Grundzüge wenigstens zum Theil noch heute eine gewisse Gültigkeit beanspruchen können. M. bringt den umfangreichen Stoff in 11 Bücher (928 Seiten) und handelt – wenn auch mit anderen Ueberschriften – in der Sache Folgendes ab: 1) Einleitung in das Forstwesen, Beschreibung der Holzarten und Eintheilung der Wälder in Forste und Hauungen. 2) Fällungsbetrieb und Holznutzung. 3) Forsttechnologische Nebengewerbe. 4) Nutzen und Schaden durch Viehweide. 5) Holzzucht und Waldpflege. 6) Forstschutz. 7) Jagdbetrieb (mehr vom administrativen Standpunkte aus vorgetragen, als vom technischen). 8) Nebennutzungsbetrieb. 9) Gemeinde- und Privatwaldungen. 10) Waldbegrenzung und Forstbeschreibung. 11) Forstverwaltung und Forststrafwesen. – Er verlangt Schlageintheilung nach einer mit Rücksicht auf den nothwendigen Holzbedarf nach Dimensionen (also nicht Jahreszuwachs) festzustellenden Umtriebszeit, mit dauernder Bezeichnung der Schläge im Forste, Bildung mehrerer Wirthschaftskörper, Einhaltung einer planmäßigen Hiebsfolge, pflegliche Holzfällung, Verjüngung durch schmale Kahlschläge (im Nadelholz u. z. mit Randbesamung), eine mittelwaldartige Wirthschaft (im Laubholz) u. dgl. m. Die eigentliche Samenschlagwirthschaft war ihm zwar fremd, auch kannte er die Durchforstungen nicht, allein den alten Femelbetrieb („das Ausleutern der Wälder“) verdammte er ebenso, wie die Praktiker Beckmann und Büchting. Bemerkenswerth erscheint noch, daß er die erste Anleitung zur Hiebsführung gegen Sturmschäden ertheilte. Eine materielle Bereicherung wurde der forstlichen Erkenntniß durch dieses Werk zwar nicht zu Theil; wohlthuend wirkt aber die Betonung der Nothwendigkeit einer [385] nachhaltigen und pfleglichen Fällung, bezw. Wirthschaft im Rahmen einer festen Schlageintheilung. Außerdem offenbart sich in dem Buche ein schönes Verständniß für die volkswirtschaftliche Stellung des Forstwesens und eine systematische, klare und geschäftsgewandte Durchdringung des Stoffes. M. veröffentlichte nebenbei noch einige kleinere Schriften von untergeordneter Bedeutung, so u. A. über Holzmangel, Holzpreis, Forsttechnologie, Holzersparniß etc. in den Frankfurter wöchentlichen Abhandlungen, den Oekonomischen Nachrichten etc. Endlich war M. Herausgeber der zweiten forstlichen Zeitschrift unter dem Titel: „Forst-Archiv zur Erweiterung der Forst- und Jagd-Wissenschaft und der Forst- und Jagd-Litteratur“ (17 Bände von 1788–1795), welche lange Zeit einen ehrenvollen Platz unter den Fachzeitschriften behauptete. Fortgesetzt wurde das Forstarchiv unter dem Namen: „Neues Forst-Archiv zur Erweiterung“ etc. bis zum 30., bezw. 13. Bande der neuen Folge von dem Cameralprofessor Dr. Christoph Wilhelm Jacob Gatterer (1796–1807). In erster Linie berücksichtigte diese Zeitschrift die Forst- und Jagdgesetzgebung, zumal das Forsthoheitsrecht und die Forstverwaltungsnormen, erst in zweiter Linie die eigentliche Forstpraxis; sie ist besonders reich an forstgeschichtlichem Material. Moser’s Bedeutung als Systematiker rechtfertigt, wenn man die Begriffe „System“ und „Wissenschaft“ identificiren darf, die Auffassung, daß erst vom Erscheinen seiner „Forstökonomie“ ab die Forstwissenschaft als formell begründet zu erachten sei.

Monatschrift für das württembergische Forstwesen, VI, 1855, S. 37. – Nouvelle Biographie générale, Tome XXXVI, S. 722. – Pfeil’s Kritische Blätter für Forst- und Jagdwissenschaft, 45. Bd., 2. Heft, 1863, S. 162 (von Berg). – Fraas, Geschichte der Landbau- und Forstwissenschaft, 1865, S. 490, 526 u. f. – Fr. von Löffelholz-Colberg, Chrestomathie II, S. 173, Nr. 352; V, 1, S. 49, Nr. 168. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc., II, S. 8 und 9. Bemerkung 2, S. 80, 84, 114 und 180. – Roth, Geschichte des Forst- und Jagdwesens in Deutschland, S. 584 (als Todesjahr wird hier unrichtig 1796 angegeben).