ADB:Mollenbeck, Bernhard Ludwig
Mollenbeck: Bernhard Ludwig M., Rechtsgelehrter, geb. zu Lemgo, einer früheren Hansestadt unweit Detmold, am 30. October 1658, † zu Gießen am 18. Januar 1720. – Schon Mollenbeck’s Großvater, Johannes M., widmete sich dem juristischen Lehrfache. 1592 zu Lemgo geboren wurde er nach dem Besuche der Universitäten Rostock und Helmstädt 1618 Rath und ordentlicher Professor der Rechte am Gymnasium zu Stadthagen, bei dessen Umwandlung zu einer Universität in Rinteln (1621) Pandektist, und starb in dieser Eigenschaft am 4. September 1624. Er hinterließ acht bei Strieder Bd. IX S. 145 genau aufgezählte Dissertationen. – Dessen einziger Sohn Anton Heinrich M. betrat die Fußstapfen seines Vaters. Geboren zu Rinteln am 14. März 1622, gebildet auf den Hochschulen zu Rinteln, Rostock, Köln und Gröningen, erhielt er nach einer längeren Reise durch Holland 1650 das Stadtsyndikat seines Geburtsortes, am 15. Juni 1653 den Doctorgrad daselbst und im August 1669 die ordentliche Professur der Rechte in Gießen, wo er am 29. October 1693 mit Tod abging. Er schrieb „Radices et primordia jurisprudentiae“ (1. Aufl. Rint. 1653, 4. Aufl. Gießen 1674, 4°) und mehrere civilrechtliche Disputationen. – Sein ältester Sohn aus erster, am 2. November 1652 mit der Professorstochter Beata Frider von Rinteln eingegangenen Ehe, unser Bernhard Ludwig M., wählte gleichfalls die akademische Laufbahn. Er besuchte das Gießener Pädagogium, bezog schon im Herbste 1672 – also im frühen Alter von 14 Jahren – die Hochschule zu Gießen, 1677 Jena, wo er neben G. Ad. Struv hauptsächlich Nic. Christoph Lynker hörte und einige Streitschriften vertheidigte. 1680 kehrte er nach Gießen zurück, schrieb in demselben Jahre zur Erlangung der juristischen Licentiatenwürde die Inauguraldissertation „De comitibus sacri palatii“ (Giess. 1680, 4°) und erwarb 1686 den Doctorgrad. Am 16. October 1681 in die Zahl der ordentlichen Regierungsadvocaten aufgenommen, erhielt er 1683 die Professur der Ethik in Gießen, daneben 1690 die der Politik. 1692 lehnte er eine ihm zugedachte Regierungsrathsstelle in Darmstadt ab; im nächsten Jahre (1693) ohne sein Nachsuchen zum ordentlichen Professor der Rechte in Gießen ernannt, war er auf kurze Zeit Amtsgenosse seines in diesem Jahre verstorbenen Vaters Anton Heinrich M. Am 8. März 1710 wurde ihm der Titel eines fürstlichen Rathes, am 26. September desselben Jahres das Inspectorat der ökonomischen Universitätssachen verliehen, und am 29. April 1715 stieg er zur Würde eines Universitätskanzlers empor, welcher Auszeichnung 1719 die Ernennung zum geheimen Rath folgte. Als Franz Christoph Edler v. Menshungen aus Niederösterreich [119] am 12. März 1716 unter Mollenbeck’s Vorsitz die von diesem verfaßte Dissertation „De juribus Caesaris circa negotium pacis, vom Rechte des Kaisers einen Reichsfrieden ohne die Stände zu schließen“ (Giess. 1716, 4°, Halae 1728, 4° und Viennae 1736, 4°) vertheidigte, wohnte der Kammergerichtspräsident v. Ingelheim aus Wetzlar als kaiserlicher Minister der Disputation bei und überreichte am Schlusse der Feierlichkeit im höheren Auftrage dem Vorsitzenden eine kaiserliche Gnadenkette von Gold. So ehrenvoll sich diese Disputation für M. gestaltete, so hatte sie andererseits eine Schmälerung der akademischen Privilegien zur Folge, weil von nun an keine zum Staatsrecht gehörige Dissertation ohne vorgängige Censur des Darmstädter geheimen Rathscollegiums in Gießen gehalten werden durfte. Gegenwärtige Schrift erregte aber auch durch den darin verfochtenen Grundsatz ungewöhnliches Aufsehen und rief ein Paar Gegenschriften ins Leben; so von dem Generalsuperintendenten J. G. Meuschen (Jenae 1718, 4°) sowie von Hofrath G. S. Treuer (Helmstädt 1730). In demselben Jahre, in welchem M. zum Professor der Ethik ernannt wurde, vermählte er sich mit der Tochter des hessischen Kammerrathes und Landschreibers Tauben, welche Ehe mit vier Söhnen und vier Töchtern gesegnet war; die jüngste derselben, Maria Clara, wurde die Gattin des Darmstädter Kanzlers und Gießener Professors M. D. Grolmann. M. schrieb keine größeren Werke, dagegen von 1680–1718 eine namhafte Zahl geschätzter Dissertationen, von welchen Strieder ein genaues Verzeichniß herstellte. Neben M. ist auch dessen jüngerer Bruder Johann Heinrich M. als juristischer Docent und Schriftsteller zu erwähnen. Geboren am 7. August 1669 zu Rinteln, 1684 akademischer Bürger in Gießen, seit 1689 solcher zu Wittenberg, erlangte er im März 1690 unter dem Vorsitze seines obengenannten Bruders in Gießen die juristische Licentiatenwürde, sodann die Regierungsadvocatur. 1694 machte er als Vertreter der hessen-darmstädtischen Ministersgattin v. Gemmingen in einer am Gröninger und Omelander Gerichtshofe anhängigen Streitsache eine an gelehrten Bekanntschaften fruchtbare Reise; im August 1695 heimgekehrt wurde er am 20. November 1696 außerordentlicher Professor in der Gießener Juristenfacultät, daneben am 28. December 1697 ordentlicher Professor der Politik, am 30. März 1699 Doctor der Rechte. Mit dem Titel eines herzoglichen Rathes unterm 13. März 1720 der Professuren enthoben, starb er, seit 1708 verehelicht, am 10. Mai 1739 ohne Nachkommenschaft, da seine drei Kinder vor ihm aus dem Leben gegangen waren. Er schrieb „Parascevasmata, Aphorismi prudentiae civilis“ (Giessae 1700, 4°, dann 1701, 8°), auch einige Dissertationen, und gehört durch seinen „Thesaurus Juris civilis s. succincta explanatio compendii Digest. Schurzio-Lauterbachiani etc.“, Lemgov. 1717, zu den zahlreichen Commentatoren der Lauterbach’schen Pandekten. Ein vollständiger Schriftenkatalog bei Strieder S. 161–164.
- Ueber sämmtl. Mollenbeck’s siehe Strieder, Hess. Gel.-Gesch., Bd. IX, S. 145 u. 46, 146–50, 150–58, 159–64. – Ueber Bernh. Ludw. M. noch Neubauer, Nachr. v. Theol., S. 787, 4°.