ADB:Moeller, Ernst Gustav Friedrich von
*): Ernst Gustav Friedrich v. M. wurde am 11. Octbr. 1834 zu Marienwerder geboren. Sein Vater war Landrentmeister und Landwehrmajor, seine Mutter eine geborene v. Blumberg. Schon in seinem 10. Lebensjahre verlor er die Mutter, was wol seinem ganzen Leben eine ernste Richtung gegeben hat. Denn der Vater, welcher stets das Muster eines höchst pflichtgetreuen Beamten gewesen war, lebte nun mit dem einzigen Sohn allein und so [803] erhielt der höchst begabte Knabe jene frühe Gewöhnung an stete Arbeit, welche ihn bis zu seinem Tode in so hohem Grade ausgezeichnet hat. 18jährig verließ v. M. mit dem Zeugniß der Reife das Gymnasium seiner Vaterstadt, um sich auf den Universitäten zu Halle und Berlin dem juristischen Studium zu widmen. Als Auscultator und Referendarius arbeitete er an dem Kreisgerichte seines Heimathortes und eine kurze Zeit bei der Gerichtscommission zu Lautenburg und zeichnete sich schon damals durch die Schärfe und Klarheit seines Urtheils aus. 1860 bestand er die Assessorprüfung und da er mit dem Gedanken umging, sich dem akademischen Lehramte zuzuwenden, so erwarb er in demselben Jahre bei der Juristenfacultät zu Berlin die Doctorwürde. Seine Dissertation behandelte das Thema De jure fisci borussici. Schon im folgenden Jahre verließ er den Justizdienst und trat zur Regierung über. Er fungirte nun bis zum Ende des Jahres 1866 in Oppeln, Posen und Breslau, hier als Gehilfe des Oberpräsidenten v. Schleinitz, der ihm sehr großes Vertrauen schenkte. In allen diesen Stellungen hatte er eine unermüdliche Arbeitskraft, einen großen Umfang von Kenntnissen und eine sehr tüchtige Geschäftsgewandtheit bewiesen, namentlich im Jahre 1866, welches infolge der militärischen Bedürfnisse besonders hohe Ansprüche an den jungen Beamten stellte. So wurde er im December 1866 als Hilfsarbeiter in das Finanzministerium nach Berlin berufen und schnell ist er seitdem von Stufe zu Stufe gestiegen. 1870 wurde er Geh. Finanzrath und vortragender Rath im Finanzministerium; zwei Jahre später kam er in derselben Eigenschaft in das Reichskanzleramt und in das Reichsamt des Innern, wo er in den nächsten Jahren unter Delbrück hervorragenden Antheil an der Reichsgesetzgebung genommen hat. 1877 wurde er Mitglied des Patentamtes und Vorsitzender des Oberseeamtes, welches nach dem Urtheil fachkundiger Männer erst durch ihn zur vollen Bedeutung erhoben worden ist. 1881 wurde ihm das Unterstaatssecretariat im königl. preuß. Ministerium für Handel und Gewerbe übertragen und er wurde zum Bevollmächtigten beim Bundesrath ernannt. 1884 erfolgte seine Ernennung zum Staatssecretär des Staatsrathes. Auch sonst hat es ihm an Auszeichnungen nicht gefehlt; in demselben Jahre war ihm noch der Stern zum Rothen Adlerorden 2. Classe verliehen worden. Die höchste Ehre ist M. aber nach seinem Tode zu Theil geworden durch den Nachruf, welchen ihm Fürst Bismarck gewidmet hat. „Der königliche Dienst“, so heißt es in demselben, „hat durch den Tod dieses außgezeichneten Beamten einen schweren Verlust erlitten. Ausgerüstet mit reichem Wissen und begabt mit vorzüglichen Eigenschaften des Geistes und Herzens, hat der Heimgegangene seine Arbeitskräfte schlicht und anspruchslos mit vorbildlicher Pflichttreue, mit praktischem Geschick und stets gleichem Erfolge dem Dienste des Königs und des Vaterlandes gewidmet“. Welche treffende Charakteristik des hochverdienten Mannes in gedrängtester Kürze!
Moellerv. Möller’s besondere Eigenthümlichkeit war, daß er in glücklichster Weise wissenschaftlichen Sinn mit praktischer Thätigkeit zu verbinden wußte. Gelehrte rühmten an ihm die eminente Kenntniß des Alterthums, seine umfangreiche Belesenheit in den Classikern, die Vielseitigkeit seiner Bildung. Dann galt eine Zeit lang genaue Kenntniß der gewerblichen und communalen Verhältnisse als seine besondere Specialität. Seeleute staunten über das klare Verständniß, welches er in den verwickeltesten Fällen des Oberseeamtes erwies. Für das technische Unterrichtswesen und für die Fortbildungsschulen, von deren großer volkswirthschaftlicher Bedeutung er tief durchdrungen war, zeigte er während der kurzen Zeit, während deren dieses Gebiet seiner amtlichen Fürsorge anvertraut war, das regste Interesse, und die Leiter des gewerblichen Schulwesens erwarteten sehr viel von seiner ferneren Thätigkeit. Stets wußte v. M. das Größte und [804] das Kleinste an seinen Platz zu stellen, alles Gute aus sicherer Auffassung den Interessen des Staates nutzbar zu machen und seine ganze bedeutende Kraft mit edelster patriotischer Hingebung einzusetzen. Seinem Wirken war ein frühes Ende gesetzt, mitten aus der Arbeit wurde er dahingerafft. Eben hatte er noch in den Sitzungen der parlamentarischen Körperschaften mit Wärme und Geschick für das Fortbildungsschulgesetz gesprochen, da ereilte ihn die tödtliche Krankheit. Nach wenigen Tagen, am Charfreitage des Jahres 1886, ist er an der Lungenentzündung gestorben. v. M. war seit dem August 1866 mit Emma, geb. Monjé, verheirathet. Er hinterließ die Wittwe und 5 unmündige Kinder, vier Töchter und einen Sohn.
Veröffentlicht hat er außer der schon oben genannten Dissertation noch folgende Schriften: „Preußisches Stadtrecht“ (Bresl. 1864); „Landgemeinden und Gutsherrschaften nach preußischem Rechte“ (Breslau 1865); „Das Recht der preußischen Kreis- und Provinzialverbände“ (Bresl. 1866). Ferner veranstaltete er eine Ausgabe der sogenannten Kornschen Edictensammlung. In den letzten Lebensjahren hatte er sich genealogischen Studien zugewendet. Die Veröffentlichung eines fast zum Abschluß gebrachten Werkes sollte er nicht mehr erleben.
[802] *) Zu Bd. XXII, S. 140.